Es gibt keine berufliche Vorbildung die Voraussetzung für die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung ist. Man unterscheidet in ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer und Behördenbetreuer.
Berufsbetreuer führen die gesetzlichen Betreuungen als Selbständige (eigenständige Unternehmer). Sie übernehmen in der Regel schwierigere Betreuungen oder mit besonderen Aufgabengebieten. Sie werden über ein pauschaliertes Vergütungssystem bezahlt.
Vereinsbetreuer führen gesetzliche Betreuungen im Auftrag eines Betreuungsvereins. Sie übernehmen in der Regel schwierigere Betreuungen oder mit besonderen Aufgabengebieten. Betreuungsvereine haben den Auftrag ehrenamtliche Betreuer zu begleiten, zu beraten und fortzubilden. Vereinsbetreuer arbeiten aufwendige Betreuungen ab, so dass diese von ehrenamtlichen Betreuern übernommen werden können. Die Vereinsbetreuer werden über ein pauschaliertes Vergütungssystem bezahlt.
Behördenbetreuer führen gesetzliche Betreuungen im Auftrag der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung. Die Betreuungsbehörde übernimmt Betreuungen, wenn keine anderen Betreuer gefunden werden können.