SKFM - Ahrweiler e.V. Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler 

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SKFM-Ahrweiler e.V. |  Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler  
24.09.2024
Arbeiten am Limit

Interview mit dem Vorsitzenden des SKM-Diözesanvereins Trier Helmut Müller

Zur aktuell problematischen finanziellen Lage der Betreuungsvereine. Erläuterungen welche Probleme die Betreuungsvereine in der Diözese Trier haben - Auch der Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler ist bedroht.

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13.09.2024
Der Betreute als Erbe und Erblasser

Informationen zum Erbrecht beim SKFM von Rechtsanwalt David Schnöger

Zur Veranstaltung „Erbrecht – Der Betreute als Erbe/Erblasser“ hatte der SKFM – Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) Ende August in die Familienbildungsstätte nach Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Rechtsanwalt David Schnöger vermittelte 31 Personen eine Einführung in das Erbrecht, während Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM als der Leiter des Abends auf die Besonderheiten für gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer hinwies. 

Als Rechtsanwalt David Schnöger ausführlich die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge auch an Beispielen erläuterte, ergaben sich aus dem Publikum einige Fragen, die er in seinen Vortrag einbaute und so umfassend beantwortete. Interessant war es auch für die Zuhörer, die unterschiedlichen Testamente und Inhalten eines Testaments, vom „Berliner Testament“ über das „Bürgermeistertestament“ bis hin zum „notariellen Testament“, vorgestellt zu bekommen. 

Im weiteren Verlauf widmete sich der Jurist den Themen „Pflichtteilsregelungen“, „Vermächtnis“ sowie der „Vor- und Nacherbschaft“ und gab Hinweise zur Erbschaftssteuer und den möglichen Freibeträgen. 

Am Ende der Veranstaltung wies Ralph Seeger auf die besonderen Aufgaben eines rechtlichen Betreuers hin, wenn der Erbfall eingetreten ist. Hat die zu betreuende Person zum Beispiel geerbt, sind gewisse Genehmigungsverpflichtungen einzuhalten. Diese Genehmigungspflichten sind auch bei Ausschlagung eines Erbes oder beim Verzicht auf den Pflichtteil zu beachten. 

Mit der 2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform, so Seeger, ist es beruflichen Betreuerinnen und Betreuern untersagt, betreute Personen zu beerben. "Eine Zuwiderhandlung könnte zum Entzug der Registrierung als Betreuer führen.“ 

Eine gelungene Veranstaltung, die viele Fragen beantwortete und die Zuhörer damit sicherer machte.

07.09.2024
Wo große Geschichte geschrieben wurde ...

Ausflug des SKFM führte auf den Petersberg bei Bonn

Einmal im Jahr gibt es beim Katholischen Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) im Wechsel entweder ein kleines Grillfest oder einen Sommerausflug. Und in diesem Jahr war das Reisen angesagt, wobei sogar die Rheinseite gewechselt werden musste. 

Ziel des Sommerausflugs 2024 für die 17 Mitglieder im Betreuungsverein war der Peterberg bei Bonn, ein Ort über dem Rhein und 331 Meter über dem Meeresspiegel. Dort hat die junge Bundesrepublik große Geschichte geschrieben. So war die Führung durch die Räumlichkeiten des ehemaligen „Gästehauses der Bundesrepublik“ auch eine Reise in die Geschichte. Und die SKFMler erfuhren vom Besuch von Leonid Breschnew, dass Bundeskanzler Adenauer sich nicht ans Protokoll hielt und mit auf den Teppich stieg, der eigentlich nur für die West-Alliierten vorgesehen war und wie das war beim Besuch der Queen mit ihren 500 Koffern oder bei der Afghanistankonferenz. Auch von der legendären, ganz in Pink gehaltenen Hochzeit von Daniela Katzenberger war bei der unterhaltsamen Führung zu erfahren. 

Da der Besuch so vieler historischer Schauplätze auch hungrig macht, genossen die Ausflügler beim anschließenden Imbiss und netten Gesprächen vom Biergarten des Petersbergs aus den atemberaubenden Ausblick auf das friedlich daliegende Rheintal. Sogar die Spitzen des Kölner Doms sind bei gutem Wetter zu sehen. 

Vorsitzender Hermann Adams freute sich mit der Gruppe über das schöne Ausflugziel, ist der Sommerausflug doch ein Dankeschön für die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder im Verein. Adams nutzte die Gelegenheit, noch einmal Eva-Maria Schnöger zu danken, die sich nach dreizehnjähriger Tätigkeit als Kassiererin in den Ruhestand verabschiedet hat. Zum Dank überreichte er ihr ein Fotoalbum mit Bildern von Ereignissen und Erlebnissen der Zeit ihrer Vorstandstätigkeit im Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler.

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02.05.2024
Wir brauchen Verstärkung: Stellenausschreibung

Wir suchen zum 01.06.2024 oder später einen Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Diplom/B.A.) (m/w/d)
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Bewerbungen bitte an die Geschäftsstelle des SKFM-Ahrweiler: 

Postfach 3101, 53464 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder info@skfm-ahrweiler.de

24.05.2024
Workshop Erstellung einer Vorsorgevollmacht

13 Teilnehmende machten sich fit in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Zum „Workshop Erstellung einer Vorsorgevollmacht“ hatte der SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Mitte Mai in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr eingeladen, und 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen in das Seminar von Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM. 

Zu Beginn gab der Referent allgemeine Infos zur rechtlichen Vertretung und erläuterte die Unterschiede von Ehegattenvertretung, Betreuung und Vorsorgevollmacht. Ebenso war es für die Teilnehmenden von Nutzen, als Seeger anhand der Vorlage des Bundesministeriums der Justiz die Inhalte einer Vorsorgevollmacht Punkt für Punkt besprach und hilfreiche Informationen und Tipps gab. 

Dann informierte Ralph Seeger, in welchen Fällen Genehmigungen durch das Betreuungsgericht notwendig sind:

„Diese Genehmigungen müssen auch für Vorsorgebevollmächtigte eingeholt werden, wenn z.B. ein Bettgitter vor einem Fall schützen soll. Denn es handelt sich dabei um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Demenz kann eine ärztliche Zwangsmaßnahme notwendig werden. Auch diese bedarf einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung.“

Ebenso wurde besprochen, wann und wie eine öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht notwendig ist. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten zu den Themen noch persönliche Fragen und dankten Ralph Seeger für seine klare Darstellung. Mit seiner humorvollen Begleitung konnte er die ein oder andere Befürchtung nehmen. 

Wer mehr rund um diesen Themenkreis erfahren will, kann sich bereits jetzt die Veranstaltung „Patientenverfügung“ mit Rechtsanwalt David Schnöger und Dr. Thomas Lepping – Chefarzt Marienhaus Klinikum Bad Neuenahr – am 13. November 2024 im Evangelischen Gemeindehaus von Bad Neuenahr vormerken.

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14.05.2024
SKFM-Mitgliederversammlung thematisiert finanzielle Planung in schwierigen Zeiten

Neue Vereinsbetreuerin vorgestellt und neue Kassiererin gewählt

11 Mitglieder kamen zur Mitgliederversammlung des SKFM – Ahrweiler e.V., ins Generationen-Café des Hauses der Familie / Mehrgenerationenhaus in Bad Neuenahr. 

Vorsitzender Hermann Adams begrüßte die Teilnehmenden und berichtete von der Arbeit des Vorstands. Nach der Pensionierung von Brigitte Gröning so Hermann Adams, begann für den SKFM ein langwieriges Suchen. So freute sich der Vorsitzende, den Mitgliedern mit Edna Wiechers eine gute, neue Vereinsbetreuerin vorstellen zu können. 

Sozialpädagoge Ralph Seeger sprach über die Angebote in der Querschnittarbeit und berichtete von gelungenen Veranstaltungen sowie von besonderen Herausforderungen, die sich mit der Betreuungsrechtsreform und der fehlenden Förderung und Unterstützung vom Land Rheinland-Pfalz ergeben. 

Belastend zeigen sich die durch die Betreuungsrechtsreform entstandenen neuen Anforderungen. Die fehlende „auskömmliche“ Finanzierung der Querschnittstelle und die länger anhaltendenden personellen Ausfälle haben zu einer sehr schwierigen finanziellen Situation im Betreuungsverein geführt. 

Ebenso sind die finanziellen Ausgleiche ausgeblieben, womit sich aufgrund der steigenden Inflation die Lage weiter verschärft. So musste Ralph Seeger erstmals ankündigen, „dass wir unser bisher sehr gutes und vielfältiges Angebot im Rahmen von Veranstaltungen und Beratungen im nächsten Jahr einschränken müssen, um mehr Betreuungen übernehmen zu können und die Finanzierung des Vereins zu sichern. Dies ist sehr bedauerlich, wird aber von der Politik scheinbar in Kauf genommen. In vielen anderen Betreuungsvereinen in Rheinland-Pfalz gibt es ähnliche Überlegungen. Dennoch tun wir alles dafür, weiterhin kompetente Ansprechpartner für unsere ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer zu sein, wobei bedauerlicherweise mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.“ 

Zum Thema Finanzen stellten im Anschluss die Kassenprüfer Anton Wypior und Johanna Page ihren Kassenprüfungsbericht vor und bestätigten Kassiererin Eva-Maria Schnöger eine vorbildliche und einwandfreie Buchführung. Nach der Entlastung des Vorstands bedankte sich Vorsitzender Hermann Adams bei Eva-Maria Schnöger, die sich nach dreizehnjähriger zuverlässiger guter Arbeit in den Ruhestand verabschiedet. 

Mit Helga Drodten wählten die Mitglieder eine neue Kassiererin, die Hermann Adams herzlich im SKFM-Team begrüßte. Weiteres Thema der Mitgliederversammlung war der Sommerausflug, der in diesem Jahr auf den Petersberg führen wird. Spannend wird es für die Vereinsmitglieder, die Räumlichkeiten im Rahmen einer Führung kennenzulernen und mehr über die Geschichte des Petersbergs zu erfahren. 

Mit heiteren Impressionen vom letztjährigen Sommerfest mit dem „Duo Tinnitus“ ging die Mitgliederversammlung bei netten Gesprächen zu Ende. Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.

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26.04.2024
Infoveranstaltung Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“

Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung, z.B. in medizinischen, finanziellen oder behördlichen Dingen. 22 Personen folgten den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für soziale Dienste, in der Katholischen Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler. 

Zu Beginn stellte Ralph Seeger die Aufgaben des Betreuungsvereins vor, während Rechtsanwalt David Schnöger rechtliche Informationen zur Vorsorgevollmacht gab. Im nächsten Teil ging Ralph Seeger auf das Thema Betreuungsverfügung und Betreuungsrechtsreform ein. Außerdem wurde erklärt, wie man eine rechtliche Vertretung für den Notfall bestimmt und wie diese vom Amtsgericht zum potenziellen Betreuer bestellt wird. 

Unterstützung erfahren diese ehrenamtlichen Betreuer durch die Betreuungsvereine. Die Zuhörer dankten David Schnöger und Ralph Seeger für ihre klare Präsentation teilweise schwieriger Sachverhalte. 

Zum Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigte“ mit Ralph Seeger am Dienstag, 7. Mai, von 18 bis 20 Uhr in der FBS, Weststraße 6, kann man sich schon jetzt anmelden. Wer sich außerdem für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung interessiert oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich in Verbindung setzen mit:

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11.04.2024
21 Teilnehmende fit im Betreuungsrecht

Vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Bad Neuenahr

Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2024 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. 

Es kamen 21 Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige, darunter viele, die eigene Angehörige betreuen. Am ersten Abend führten Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform. 

Insbesondere die Auswirkungen der „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ und der „Wunscherfüllungspflicht“ wurden erörtert. Am zweiten Abend sprach Daniela Boy über die „Vermögenssorge“, was Betreuende beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten haben, welche Anlageformen genehmigungspflichtig sind und was beim Verkauf von Wohneigentum zu beachten ist. 

An diesem Abend wurden spezielle Konstellationen angesprochen, so auch die Frage, wie ein eingetragenes Wohnrecht beim Vermögen des Betreuten angerechnet wird. Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Daniela Boy am Abend „Gesundheitssorge“. 

„Lohnenswert“ nannten Teilnehmende den Abend, als auch über Genehmigungspflichten bei medizinischen Eingriffen referiert und anschließend intensiv diskutiert wurde. Schließlich ist es für Angehörige eine große Verantwortung, selbst die Entscheidungen über ärztlichen Eingriffe treffen zu müssen. 

Am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim. Besonders beschäftigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Frage, wie es sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im privaten Bereich, z.B. in der ambulanten Versorgung, verhält. Und was ist von der Sicherung durch GPS-Tracker bei demenzkranken Menschen zu halten? 

Auch sollten sich Pflegende rechtzeitig den Realitäten und der Frage stellen, ist eine ambulante Versorgung nicht mehr möglich, sodass ein Wechsel ins Heim notwendig wird. Intensiv wurde diskutiert, inwieweit ein Recht zur Verwahrlosung besteht, soweit keine Gefährdung für den Betreuten oder andere Personen vorliegt. 

Dankbar zeigten sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für diesen offenen Austausch. Wer Interesse hat, kann den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der ab dem 3. September 2024 für pflegende Angehörige auch online angeboten wird. Wer sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich ebenfalls in Verbindung setzen mit:

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04.03.2024
Ein herzliches Dankeschön für 27 Jahre beim SKFM-Ahrweiler

Brigitte Gröning verabschiedet sich in den wohlverdienten Ruhestand

Alle Wegbegleiter – der aktuelle Vorstand, ehemalige Vorstandsmitglieder sowie heutige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – waren gekommen, um Brigitte Gröning, Dipl. Sozialarbeiterin und Vereinsbetreuerin beim SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., am 31. Januar 2024 in den wohlverdienten Ruhestand zu verabschieden. 

Brigitte Gröning, die ihre Arbeit am 1. Februar 1997 beim SKFM begann, wirkte damit auf den Tag genau 27. Jahre. Aufregend damals war das Vorstellungsgespräch in Remagen, musste Brigitte Gröning die Tätigkeiten als gesetzliche Betreuerin doch erst kennenlernen. Und der Verein hatte nur einen Raum in der Hauptstraße von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit der neuen Mitarbeiterin reichte das nicht mehr aus, sodass der Umzug nach Heimersheim anstand, damals noch in die Johannisstraße 24, 2012 dann in die Ehlinger Straße 47. 

Auch in der Betreuung, so Brigitte Gröning, kam es zu Veränderungen. Die Wirkungskreise eines Betreuers wurden umfangreicher, die Lebenssituationen der betreuten Menschen komplexer. 

„Zudem werden heute mehr jüngere Menschen mittleren Alters betreut. Obdachlose, psychisch kranke Menschen, die meist noch überschuldet sind oder es liegt ein Alkoholproblem vor.“ 

Junge Erwachsene, die ohne Ausbildung und Wohnung sind, zählten ebenfalls zu ihren Klienten. Brigitte Gröning: 

„Die typische Oma oder ein Opa im Seniorenheim, die gibt es natürlich immer noch. Aber bei solchen Betreuungen hängt immer noch was dran, etwa die Erbengemeinschaft, die uneins ist oder anderes.“ 

Auch der Verwaltungsaufwand wurde mit den Jahren schwieriger. Ergänzend kamen weitere Aufklärungsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hinzu. SKFM-Vorsitzender Hermann Adams dankte auch im Namen des Vorstands für die siebenundzwanzigjährige gute und zuverlässige Arbeit als Vereinsbetreuerin. 

Ihre kompetente, unermüdliche Arbeit für die anvertrauten Menschen und den Verein zeichnen Brigitte Gröning aus, betonte Hermann Adams, der ihr einen Blumenstrauß und ein Geschenk überreichte. Und Hermann Adams ließ die Jahre Revue passieren: 

„Frau Gröning hat sich in den 27 Jahren für ca. 250 bis 300 Menschen als gesetzliche Betreuerin engagiert, diese begleitet und unterstützt. Zu ihren Betreuten gehörten Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen, demenzkranke Menschen, Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Personen. Die Betreuten waren im Alter von 18 bis über 90 Jahren. 

Bei einigen Menschen führten die Hilfestellungen von Frau Gröning dazu, dass die Betreuung wieder aufgehoben werden konnte und sie wieder eigenständig leben konnten. 

Wir freuen uns, dass Sie, Frau Gröning, dem Verein als Mitglied und ehrenamtliche Betreuerin erhalten bleiben und wünschen Ihnen einen glücklichen Ruhestand. 

Herzlichen Dank und alles Gute!“ 

Der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste – bietet seit 1992 als gemeinnütziger Verein Betreuungen für Menschen an, die ihre Angelegenheiten alleine nicht mehr regeln können, und informiert in zahlreichen Veranstaltungen über das Betreuungsrecht, den Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen oder aber wie man eine Patientenverfügung verfasst.

Wer sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessiert oder Hilfe braucht, kann sich an den Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler wenden:

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04.03.2024
„Erstellung eines Vermögensverzeichnisses“ beim Erfahrungsaustausch in Adenau besprochen

Erfahrungsaustausch im Rathaus von Adenau

Zum Erfahrungsaustausch im Rathaus von Adenau waren Anfang des Jahres vier ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer auf Einladung des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. gekommen. 

Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM widmete sich an diesem Abend dem Schwerpunktthema „Informationen zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses“ und erklärte, wie zu Beginn einer gesetzlichen Betreuung ein Vermögensverzeichnis erstellt werden muss, falls die „Vermögenssorge“ mit zum Aufgabenkreis gehört. Seeger erläuterte die einzelnen Punkte und gab zu jedem Punkt praktische Beispiele. 

Für die Teilnehmenden war es z.B. wichtig zu hören, wie Barvermögen ausgewiesen und dokumentiert werden muss oder auf welche Weise eine Wertermittlung von Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen erfolgen kann. Außerdem wies der Referent auf die Auflistung von Verbindlichkeiten und Schulden hin und erläuterte, worauf in einer ehrenamtlichen Betreuung zu achten ist. 

So sollte bei einer Begehung der Wohnung immer ein Zeuge zum Zwecke der Ermittlung von Wertgegenständen anwesend sein. Ebenso ist es hilfreich, die Wohnungsbegehung mit Fotos zu dokumentieren. 

Im zweiten Teil des Erfahrungsaustausches konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fragen stellen und bekamen u.a. den Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer gesetzlichen Betreuung erklärt. Außerdem wurde über Möglichkeiten gesprochen, einen „Bestattungsvorsorgevertrag“ mit einem Bestatter seiner Wahl abzuschließen. Und es ging um die Option, bereits jetzt Geld für die Bestattung auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. 

Ebenfalls wurde auf die Begleitung und Unterstützung durch den ambulanten Hospizverein und die Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung (SAPV) hingewiesen. 

Der nächste Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuerinnen, Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte ist am Dienstag, 26. März 2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr, Weststraße 6. Schwerpunktthema dieses Abends mit Dipl. Sozialpädagogin Daniela Boy vom Evangelischen Betreuungsverein lautet „Digitalisierung in der Betreuung – Angebote und Hilfestellungen“

Bitte Anmeldung unter 02641/201278 oder über unser Kontaktformular:

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17.02.2024
Der Wünschewagen – letzte Wünsche wagen

ASB-Projekt beim Erfahrungsaustausch in Bad Breisig vorgestellt

Zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und Vorsorgebevollmächtigten im Kreis Ahrweiler gibt es immer ein Schwerpunktthema. Zuletzt in Bad Breisig wurde der ASB-Wünschewagen vorgestellt. 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zum Erfahrungsaustausch, der unter dem Motto „Letzte Wünsche wagen“ stand. 

Dort berichteten Manuela Stebel, hauptamtliche Mitarbeiterin des ASB Rheinland-Pfalz, und die ehrenamtliche Mitarbeiterin Angelika Hecken sehr einfühlsam, wie Schwerstkranken in der letzten Lebensphase Wünsche erfüllt werden. 

Seit 2014 gibt es den Wünschewagen, der Menschen am Ende ihres Lebens gut umsorgt noch einmal an einen ihrer Lieblingsorte bringt. Das Ziel bleibt dem Wünschenden überlassen – ob ans Meer, ins Stadion, zum Konzert, nochmal im Flugzeug fliegen oder zur Familie oder Freunden fahren, um Abschied zu sagen. 

Möglichst jeder Wunsch soll mit dem spendenfinanzierten Projekt des Arbeitersamariterbundes erfüllt werden, wenn der Fahrgast nur liegend transportiert werden kann, pflegerische medizinische Betreuung braucht oder die Familie mit dem Ausflugswunsch überfordert ist. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begeisterten die Ausführungen der Referentinnen und das tolle Projekt, das, wie in der Betreuung, auch vom ehrenamtlichen Engagement lebt. 

Ebenso wichtig sind Spenden, da den Fahrgästen keine Kosten entstehen. Interessant war es auch zu sehen, auf welche Weise die Fahrgäste in dem als Wünschewagen umgebauten Krankenwagen mit allem Notwendigen versorgt werden. 

Im zweiten Teil des Erfahrungsaustauschs widmete sich Moderator Ralph Seeger vom SKFM Themen aus dem Betreuungsalltag, so auch der Frage nach Beschwerdemöglichkeiten, entspricht die Versorgung im Heim nicht den vertraglichen Bedingungen.

Wer sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessiert oder Hilfe braucht, kann sich an den Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler wenden:

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15.02.2024
Viele Veranstaltungen zum Thema Betreuung:

Neues Jahresprogramm der Betreuungsvereine gibt Orientierung

Das neue Jahresprogramm 2024 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt überall in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler sowie in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in der Gemeindeverwaltung Grafschaft aus und ist über die Homepages der Herausgeber einsehbar. 

Die vierteilige „Schulungsreihe Betreuungsrecht - Frühjahr“ ab dem 27. Februar 2024 um 18:00 Uhr in der Familienbildungsstätte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, ist nur ein Punkt im Jahresprogramm. 

Der regelmäßige „Erfahrungsaustausch“ widmet sich betreuungsrelevanten Schwerpunktthemen und zwar am 26. März in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung in der Betreuung – Angebote und Hilfestellungen“, 6. Mai in Bad Breisig mit dem Schwerpunkt „Selbstfürsorge für Betreuer*innen – Nähe und Distanz“, am 20. August in Adenau, 8. Oktober in Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie am 20. November 2024 wieder in Bad Breisig. 

Rechtsanwalt David Schnöger widmet sich am 8. April 2024 in Bad Neuenahr der „Rechtlichen Vertretung – Vorsorgevoll¬macht und Betreuungsverfügung“

Gemeinsam mit der Betreuungsbehörde geht es am 10. April in der Kreisverwaltung Ahrweiler um das „Bundesteilhabegesetz – Hilfen und Angebote“. Referent ist Theo Lassau von der Kreisverwaltung. 

Die „Bedeutung der Emotionen für Seele und Körper“ ist das Thema am 24. Juni 2024 ab 18:00 im Evangelischen Gemeindehaus Bad Neuenahr mit Professor Dr. Hans-Martin Einwächter. 

Die „Offene Sprechstunde“ in Adenau findet am 19. März, 30. April, 20. August, 1. Oktober und 5. November 2024 statt. Alle Angebote, zu denen eine Anmeldung erforderlich ist, zeigt das Jahresprogramm vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. Dort finden sich auch die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner. 

Der zuverlässige Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine und hilft Angehörigen, die eine Betreuung führen, und allen, die sich für eine Tätigkeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen sowie die Führung gesetzlicher Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die mit der Betreuungsbehörde des Kreises zusammenarbeiten. 

Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 221 Mitglieder und führen 181 haupt- und ehrenamtliche Betreuungen. 263 Beratungen wurden 2023 durchgeführt. Die Veranstaltungen erreichten 505 Personen.

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02.02.2024
Zweifacher Neuanfang beim SKFM

Edna Wiechers und Julia Fuchs starten als Vereinsbetreuerinnen im Kreis Ahrweiler

Es tut sich was beim SKFM – Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V..

Während Julia Fuchs am 1. Januar 2024 aus der Elternzeit zurückkehrte, ist es für Edna Wiechers ein Neuanfang. Edna Wiechers und Julia Fuchs sind SKFM-Vereinsbetreuerinnen und werden u.a. die von Brigitte Gröning betreuten Personen übernehmen, wenn diese zum 31. Januar 2024 nach 27jähriger Tätigkeit den SKFM verlässt und sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Die beiden neuen Teilzeitkräfte sind in der Vereinsbetreuung tätig. Zu den vom Betreuungsverein SKFM betreuten Personen zählen nicht nur Seniorinnen und Senioren, sondern auch jüngere Menschen mittleren Alters: Junge Erwachsene, die ohne Ausbildung und Wohnung sind, psychisch kranke Menschen, die meist noch überschuldet sind oder ein Alkoholproblem haben.

Vorsitzender Hermann Adams begrüßte die beiden neuen Mitarbeiterinnen und wünschte ihnen

„einen guten Start als Vereinsbetreuerinnen. Schön, dass Sie an Bord sind und diese wichtige Aufgabe gemeinsam übernehmen.“

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04.01.2024
Patientenverfügung aus medizinischer Sicht

Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine informierten in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Insgesamt 52 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zur Infoveranstaltung 

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“, 

zu der die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden und des SKFM-Ahrweiler – jüngst ins Evangelischen Gemeindehauses Bad Neuenahr eingeladen hatten. 

Neben Ralph Seeger vom SKFM gaben Rechtsanwalt David Schnöger und Mediziner Dr. Eckehardt Louen wertvolle Tipps. Gleich zur Eröffnung stellte Ralph Seeger die Arbeit der beiden Betreuungsvereine vor und unterstrich die Wichtigkeit einer Patientenverfügung. Denn, ob Jung ob Alt, kann jeden ein Unfall, eine Krankheit treffen, so dass andere für einen entscheiden müssen. 

Dann erläuterte Rechtsanwalt David Schnöger, welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Patientenverfügung entsprechen sollte und gab Infos zum Anfang des Jahres in Kraft getretenem Ehegattenvertretungsrecht. Wichtig für die Zuhörer war zu erfahren, dass mit diesem Vertretungsrecht keinesfalls eine umfassende rechtliche Vertretung sichergestellt ist. 

„Das Ehegattenvertretungsrecht“, so Schnöger, „reicht nicht aus, wenn man seine Sachen selbst nicht mehr regeln kann.“ Mit Verweis auf das BGH-Urteil von 2016 richtete Rechtsanwalt Schnöger dann sein Augenmerk auf die „Verbindlichkeit von Patientenverfügungen“, dass also Patientenverfügungen konkret jene Krankheitssituationen benennen, für die die Behandlungswünsche gelten sollen. David Schnöger: „Je differenzierte Sie die Situation beschreiben, desto besser.“ 

Im Anschluss konnte der Mediziner Dr. Eckehardt Louen von seinen Erfahrungen im Umgang mit sterbenskranken Menschen berichten. In diesem Zusammenhang stellte er die neu im Kreis Ahrweiler eingerichtete „Spezialisierte ambulanten Palliativversorgung (SAPV)“ vor, die eine palliative Versorgung im ambulanten Setting mit Fachpflegern und ärztlicher wie medikamentöser Versorgung sicherstellt. Ganz praktisch thematisierte der Palliativmediziner, was im Körper während des Sterbens geschieht und konnte ein wenig die Angst nehmen. Denn Sterbende empfinden keinen Hunger und keinen Durst. Wichtig sei, die Schleimhäute regelmäßig zu befeuchten und so die Beschwerden im Sterben zu lindern. 

Zum Schluss gab Ralph Seeger praktische Tipps zum Erstellen einer Patientenverfügung, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Veranstaltung mit vielen Informationen und Anregungen verlassen konnten. 

Eine gelungene Veranstaltung, für die sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich bedankten.

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