Das neue Jahresprogramm 2025 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt überall in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler sowie in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und in der Gemeindeverwaltung Grafschaft aus und ist über die Homepages der Herausgeber einsehbar.
Die vierteilige „Schulungsreihe Betreuungsrecht - Frühjahr“ vom 11. März bis zum 1. April 2025 um 18:00 Uhr, immer dienstags, in der Familienbildungsstätte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, ist nur ein Punkt im Jahresprogramm.
Im Herbst wird die Schulung ab dem 2. September als Online-Seminar angeboten. Der regelmäßige „Erfahrungsaustausch“ widmet sich betreuungsrelevanten Schwerpunktthemen, u.a. am 8. April in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit dem Schwerpunkt „Ehegattenvertretungsrecht“ oder am 5. Mai in Bad Breisig mit dem Schwerpunkt „Rechnungslegung“.
Rechtsanwalt David Schnöger widmet sich am 28. April 2025 ab 18:00 Uhr in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr der „Rechtlichen Vertretung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.
Die nächste „Offene Sprechstunde“ im Teilhabezentrum Adenau, Kirchstraße 13, ist am 29. April von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Zum Thema „Gesund älter werden“ spricht am 23. Juni 2025 ab 18:00 Uhr Professor Dr. Hans-Martin Einwächter im Evangelischen Gemeindehaus Bad Neuenahr, Wolfgang-Müller-Straße 9.
Im Herbst, am 12. November 2025 ab 18:00 Uhr, werden Rechtsanwalt David Schnöger und Ralf Waldecker – Mitglied des Ethik-Komitees am Marienhaus Klinikum Bad Neuenahr-Ahrweiler – im Evangelischen Gemeindehaus über das Erstellen einer Patientenverfügung sprechen.
Gemeinsam mit der Betreuungsbehörde geht es am 4. Juni in der Kreisverwaltung Ahrweiler um den „Sozialpsychiatrischen Dienst – von der Beratung bis zur Krisenintervention“. Die Referentinnen sind Cornelia Mais und Lisa Hebestreit – SpDi – Gesundheitsamt Ahrweiler.
Ebenfalls mit der Kreisverwaltung widmet sich am 8. Oktober ein Abend dem Thema „Wenn es im Seniorenheim Schwierigkeiten und Probleme gibt“. Hierzu sprechen Sven Lefkowitz von der Ombudsstelle RLP und Ulrike Kempchen, BIVA.
Alle Angebote, zu denen eine Anmeldung erforderlich ist, zeigt das Jahresprogramm vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. Dort finden sich auch die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner.
Der zuverlässige Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine und hilft Angehörigen, die eine Betreuung führen, und allen, die sich für eine Tätigkeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen sowie die Führung gesetzlicher Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die mit der Betreuungsbehörde des Kreises zusammenarbeiten. Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 212 Mitglieder und führen 159 haupt- und ehrenamtliche Betreuungen. 243 Beratungen wurden 2024 durchgeführt. Die Veranstaltungen erreichten 472 Personen.
Kontaktaufnahme für die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. zur Übernahme einer rechtlichen Betreuung:
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Fünf ehrenamtliche, rechtliche Betreuerinnen und Vorsorgebevollmächtigte waren zum Erfahrungsaustausch ins Rathaus von Adenau gekommen, wo sie von Anja Koenen von der Compass-Pflegeberatung mehr über ihre Arbeit und Leistungen der Compass-Pflegeberatung erfuhren.
Die Compass-Private-Pflegeberatung ist eine Beratungsstelle rund um das Thema Pflege für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und deren Angehörige. In der Beratung können Betroffene die aktuelle Pflegesituation ansprechen. Die Referentin erläuterte, welche Hilfen die privaten Pflegekassen leisten, die von Privatversicherten und Beihilfeberichtigten in Anspruch genommen werden können. Und sie beschrieb im Detail, wie die Aufgaben und Hilfestellungen der Compass-Pflegeberatung aussehen.
Menschen werden bei der Beantragung von Pflegeleistungen unterstützt und es wird auf weitere Leistungen der Pflegekassen hingewiesen. Vielen ist es beispielsweise nicht bekannt, dass Pflegehilfsmittel – also Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzmaterialien etc. – im Falle eines Pflegegrads monatlich bis zu einem Betrag von 40 Euro erstattet werden.
Zu all diesen Aspekten gab es einige Fragen, die von Anja Koenen umfassend und hilfreich beantwortet wurden. So erfuhren die Teilnehmerinnen mehr zur Abrechnung der Privaten Versicherung und zur Beihilfestelle bis hin zu Ansprüchen einzelner Personen. Die Teilnehmerinnen fanden die inhaltlich umfangreichen und verständnisvollen Erläuterungen als Gewinn.
brachte es eine ehrenamtliche Betreuerin auf den Punkt. Im zweiten Teil des Abends leitete Ralph Seeger vom SKFM den Erfahrungsaustausch an. Die Veranstalter – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – bedanken sich herzlich bei der Verbandsgemeinde Adenau, dass die Veranstaltung im Rathaus stattfinden konnte.