Zum „Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer*innen und Vorsorgebevollmächtigte“ hatte der SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Mitte Mai in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr eingeladen.
12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen, die entweder eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung übernommen haben oder eine Vorsorgevollmacht ausüben. Von Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM wollten sie mehr zu diesem Thema erfahren. Gleich zu Beginn wies Ralph Seeger auf die gesetzlichen Grundlagen und die aktuellsten Gerichtsurteile (BGH) zur Patientenverfügung hin und betonte die Notwendigkeit, in einer Patientenverfügung konkrete Krankheitssituationen für konkrete Behandlungswünsche zu benennen.
Ebenso ist die „Einwilligungsfähigkeit“ eine unverzichtbare Voraussetzung, ohne die eine Patientenverfügung nicht erstellt werden kann. Bestehen in diesem Punkt Zweifel, muss die Einwilligungsfähigkeit von einem Arzt bestätigt werden. Wichtig waren den Teilnehmenden auch die Ausführungen, als der Dipl. Sozialpädagoge die einzelnen Punkte einer Patientenverfügung Schritt für Schritt erklärte und erläuterte, wie alle Punkte mit betreuten Personen oder Vollmachtgebern so besprochen werden, dass diese zu einer eindeutigen Entscheidung gelangen, die ganz ihren subjektiven Wünschen entspricht.
Denn dann geht es um existentielle Fragen wie künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebungsmaßnahmen, Antibiotikagabe oder Schmerzbehandlung, um nur einige Punkte zu nennen. Spannend war es auch, von Ralph Seeger zu hören, wie der „mutmaßliche Willen“ ermittelt wird, sollte die aktuelle Behandlungssituation in der schriftlichen Patientenverfügung nicht geregelt sein.
„Alle Fragen wurden umfassend und verständlich beantwortet“, so eine Teilnehmerin im Namen aller, die in ein „dickes Dankeschön“ einstimmten. Wer mehr zum Thema Patientenverfügung aber auch zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Erbrecht erfahren möchte oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich in Verbindung setzen mit Ralph Seeger:
"Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung, z.B. in medizinischen, finanziellen oder behördlichen Dingen. Trotz des schönen Wetters folgten 59 Personen den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für soziale Dienste, in der Katholischen Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Gleich zu Beginn stellte Ralph Seeger die Aufgaben des Betreuungsvereins vor, während Rechtsanwalt David Schnöger das neue Ehegattenvertretungsrecht nach § 1358 BGB erläuterte. Er stellte klar, dass trotz der möglichen rechtlichen Vertretung der Eheleute untereinander in gesundheitlichen Angelegenheiten eine weitergehende rechtliche Vertretungsregelung notwendig ist.
Im Anschluss erklärte der Rechtsanwalt die wichtigsten Punkte einer Vorsorgevollmacht, dass der Verfasser einer Vorsorgevollmacht z.B. geschäftsfähig sein muss. Auch Form und Inhalt eines solchen Dokuments sind entscheidend. Näher ging Rechtsanwalt Schnöger auf die Sonderbestimmungen § 1829, 1831 u. 1832, weshalb auch ältere Vollmachten einer Prüfung unterzogen werden sollten, inwieweit dort ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB – alt 1906a BGB – Erwähnung finden oder nicht. Außerdem sei es notwendig, bei der öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht auf gewissen Formerfordernisse zu achten und diese durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler durchführen zu lassen, damit z.B. bei einem späteren Umzug ins Heim Grundstücksgeschäfte oder der Verkauf des Hauses problemlos abgewickelt werden können.
Im nächsten Teil ging Ralph Seeger auf das Thema Betreuungsverfügung ein und erläuterte, was sich durch die Betreuungsrechtsreform im Betreuungsrecht verändert hat. Mit der Reform konnten die Rechte betreuter Personen gestärkt, ihre Selbstbestimmung gesteigert werden, womit betreute Personen jetzt auch mehr in die sie betreffenden Angelegenheiten eingebunden sind.
„Hervorragend“ fanden die Teilnehmenden die Veranstaltung und dankten den beiden „sehr versierten Dozenten“ David Schnöger und Ralph Seeger. Insbesondere lobten sie, dass die oft schwierigen guten und wichtigen Informationen „ansprechend und kurzweilig“ vermittelt wurden.
Jeder sollte einmal diese Veranstaltung besuchen, so das allgemeine Urteil.
Wer mehr zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erfahren möchte oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, kann sich hier mit uns in Verbindung setzen:
Der SKFM -Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist.
Zur Mitgliederversammlung im Mehrgenerationencafé des Hauses der Familie, Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr, begrüßte Vorsitzender Hermann Adams die Teilnehmenden und berichtete von der Arbeit des Vorstands.
Aufgrund des unerwarteten Ausscheidens der neuen Mitarbeiterin, so Hermann Adams, ist im Betreuungsverein wieder eine Vertretungssituation eingetreten. So muss der SKFM erneut eine neue Vereinsbetreuerin suchen.
Sozialpädagoge Ralph Seeger sprach über die Angebote in der Querschnittarbeit und berichtete von gelungenen Veranstaltungen und die sich verschärfende finanzielle Situation. Zum Thema Finanzen stellten im Anschluss die Kassenprüfer Anton Wypior und Johanna Page ihren Kassenprüfungsbericht vor und bestätigten Kassiererin Helga Drodten eine vorbildliche und einwandfreie Buchführung.
Der Vorstand wurde entlastet. Vorsitzender Hermann Adams dankte allen Vorstandsmitgliedern für ihren Einsatz und ihre Unterstützung in den letzten Jahren, stand doch wieder eine neue Wahl an. Hier zeigte sich die Zufriedenheit der Mitglieder. So wurden alle SKFM-Vorstandmitglieder erneut in den Vorstand gewählt:
Hermann Adams - 1. Vorsitzender
Klaus Peter Rothkegel - 2. Vorsitzender
Helga Drodten – Kassiererin
Gerhard Stenz - Geistlicher Beirat
Dr. Marie-Theres Schnause – Beisitzerin
Der Vorsitzende bat um Unterstützung:
Schön war es auch, etwas mehr über den geplanten diesjährigen Sommerausflug ins Brohltal zu erfahren, wo u.a. die wasserbetrieben Mosenmühle und die historischen Trasshöhlen von Burgbrohl besucht werden. Intensiv wirken noch die Eindrücke vom letztjährigen Ausflug auf dem Petersberg nach, die Ralph Seeger in Bildern zeigte.
Ein Schwerpunkt des Abends waren die besonderen finanziellen Herausforderungen für den Betreuungsverein.
Dabei handelt es sich um Herausforderungen, die sich mit der Betreuungsrechtsreform und der fehlenden Förderung und Unterstützung vom Land Rheinland-Pfalz ergeben. Belastend zeigen sich immer noch die durch die Betreuungsrechtsreform entstandenen Anforderungen. Durch die fehlende Erhöhung der Zuschüsse und Betreuervergütungen sind die Reserven des Vereins nahezu aufgebraucht.
Vorsitzender Hermann Adams erwähnte, dass es bereits erste Fortbildungen für Vorstände der Betreuungsvereine zum Thema „Insolvenz eines Betreuungsvereins“ gegeben habe und dass einige rheinlandpfälzischen Betreuungsvereine bereits schließen mussten, was die Politik bedauerlicherweise scheinbar in Kauf nimmt.
Hermann Adams: „Trotz der sehr engen finanziellen Situation werden wir versuchen, für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie für die Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Bei Beratungsterminen allerdings ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.“ Der Vorsitzende warb für Spenden:
Jede Spende auf das Konto des SKFM Ahrweiler bei der Kreissparkasse Ahrweiler hilft:
Spendenquittungen für das Finanzamt werden auf Wunsch ausgestellt.
Kontakt:
Telefon: 02641201278
Veranstalter: Betreuungsgerichtstag
Termin: 27.05.25
Uhrzeit: 17.00 bis 19.00 Uhr
BGTalk Spezial für ehrenamtliche Betreuer*innen
Betreuungsreform-Check: Was Ehrenamtliche jetzt wissen müssen
Am 01.01.2023 ist ein neues Betreuungsrecht in Kraft getreten. Diese Online-Veranstaltung vermittelt die wichtigsten Änderungen. Sie wendet sich ausdrücklich an ehrenamtliche Betreuer*innen. Beantwortet werden Fragen wie:
Referentinnen: Annette Loer
Richterin am Amtsgericht Hannover, Sanna Zachej
Referentin bei der Arbeitsstelle Rechtliche
Betreuung DCV, SkF, SKM Moderation: Barbara Dannhäuser
Mehr Infos unter: https://www.bgt-ev.de/
Anmeldung: Link >>
Download Informationsblatt: Link >>
Download Einladung: Link >>
Ebenso finden Sie Informationen von den jeweiligen Ortsvereinen in den Diözesen auch von der Diözese Trier.
Bewerbungen bitte an die Geschäftsstelle des SKFM-Ahrweiler:
Postfach 3101, 53464 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder info@skfm-ahrweiler.de
Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2025 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Es kamen 16 Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige, darunter viele, die eigene Angehörige betreuen.
Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM führte durch die Abende, während Martin See als neuer Mitarbeiter des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden die Reihe mitorganisierte und bei der Durchführung unterstützte. Bei der Einführung ging es am ersten Abend u.a. um das Betreuungsverfahren und die mit der Betreuungsrechtsreform verbundenen Neuerungen.
Welche Rechte und Aufgaben ein gesetzlicher Betreuer hat, wurde besprochen. Auch wurden aufgrund der Betreuungsrechtsreform sich ergebende Änderungen ausführlich erläutert. Insbesondere die mit der Forderung nach „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ verbundenen Auswirkungen sowie die „Wunscherfüllungspflicht“ waren Thema. So gelangten die Pflichten eines Betreuers in den Fokus und Seeger erklärte, wann eine „Pflichtverletzung“ vorliegt.
Am zweiten Abend erklärte Seeger, welche Aufgaben in der Betreuung bei Vermögenssorge bestehen, wobei Inhalte des Vermögensverzeichnisses, Genehmigungspflichten beim Verkauf von Wohneigentum aber auch Aufgaben und Pflichten im Rahmen einer Rechnungslegung in der Betreuung in den Blick kamen. Um Transparenz zu gewährleisten, ist eine ordentliche Buchführung der Bevollmächtigten unverzichtbar. Hierbei gab es immer wieder Fragen, die vom Referenten ausführlich, umfassend und perfekt beantwortet wurden.
Auch zum Thema „Gesundheitssorge“ gab Seeger ausführliche Tipps, was bei einer medizinischen Behandlung zu beachten ist und sprach über „Genehmigungspflichten“ bei medizinischen Eingriffen. Diese wurden intensiv diskutiert, ist es doch eine große Verantwortung, für einen Angehörigen Entscheidungen über ärztliche Eingriffe zu treffen.
Am vierten Abend thematisierte Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim. Besonders beschäftigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Frage, wie es sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im privaten Bereich, z.B. in der ambulanten Versorgung, verhält und was von der Sicherung durch GPS-Tracker bei demenzkranken Menschen zu halten ist.
Ganz wichtig war den Teilnehmenden auch Frage nach einer ambulanten Versorgung, die betreuten Personen ein Leben im gewohnten Umfeld ermöglicht, z.B. durch ambulante Pflegeleistungen, die Unterstützung bei der Medikamentengabe das Hausnotrufsystem oder Essen auf Rädern. Ralph Seeger und Martin See lobten die sehr interessierte Gruppe, wobei einige bereits Betreuungen Angehöriger führen oder als Bevollmächtigte wichtige und relevante Informationen zu den jeweiligen Themen brauchten.
Wer Interesse hat, kann sich den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der ab dem 2. September 2025 für pflegende Angehörige und Interessierte auch online angeboten wird.
Wer sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich ebenfalls in Verbindung setzen mit:
Kontakt >>
Das neue Jahresprogramm 2025 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt überall in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler sowie in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und in der Gemeindeverwaltung Grafschaft aus und ist über die Homepages der Herausgeber einsehbar.
Die vierteilige „Schulungsreihe Betreuungsrecht - Frühjahr“ vom 11. März bis zum 1. April 2025 um 18:00 Uhr, immer dienstags, in der Familienbildungsstätte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, ist nur ein Punkt im Jahresprogramm.
Im Herbst wird die Schulung ab dem 2. September als Online-Seminar angeboten. Der regelmäßige „Erfahrungsaustausch“ widmet sich betreuungsrelevanten Schwerpunktthemen, u.a. am 8. April in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit dem Schwerpunkt „Ehegattenvertretungsrecht“ oder am 5. Mai in Bad Breisig mit dem Schwerpunkt „Rechnungslegung“.
Rechtsanwalt David Schnöger widmet sich am 28. April 2025 ab 18:00 Uhr in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr der „Rechtlichen Vertretung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“.
Die nächste „Offene Sprechstunde“ im Teilhabezentrum Adenau, Kirchstraße 13, ist am 29. April von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Zum Thema „Gesund älter werden“ spricht am 23. Juni 2025 ab 18:00 Uhr Professor Dr. Hans-Martin Einwächter im Evangelischen Gemeindehaus Bad Neuenahr, Wolfgang-Müller-Straße 9.
Im Herbst, am 12. November 2025 ab 18:00 Uhr, werden Rechtsanwalt David Schnöger und Ralf Waldecker – Mitglied des Ethik-Komitees am Marienhaus Klinikum Bad Neuenahr-Ahrweiler – im Evangelischen Gemeindehaus über das Erstellen einer Patientenverfügung sprechen.
Gemeinsam mit der Betreuungsbehörde geht es am 4. Juni in der Kreisverwaltung Ahrweiler um den „Sozialpsychiatrischen Dienst – von der Beratung bis zur Krisenintervention“. Die Referentinnen sind Cornelia Mais und Lisa Hebestreit – SpDi – Gesundheitsamt Ahrweiler.
Ebenfalls mit der Kreisverwaltung widmet sich am 8. Oktober ein Abend dem Thema „Wenn es im Seniorenheim Schwierigkeiten und Probleme gibt“. Hierzu sprechen Sven Lefkowitz von der Ombudsstelle RLP und Ulrike Kempchen, BIVA.
Alle Angebote, zu denen eine Anmeldung erforderlich ist, zeigt das Jahresprogramm vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. Dort finden sich auch die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner.
Der zuverlässige Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine und hilft Angehörigen, die eine Betreuung führen, und allen, die sich für eine Tätigkeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen sowie die Führung gesetzlicher Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die mit der Betreuungsbehörde des Kreises zusammenarbeiten. Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 212 Mitglieder und führen 159 haupt- und ehrenamtliche Betreuungen. 243 Beratungen wurden 2024 durchgeführt. Die Veranstaltungen erreichten 472 Personen.
Kontaktaufnahme für die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. zur Übernahme einer rechtlichen Betreuung:
Kontakt >>
Fünf ehrenamtliche, rechtliche Betreuerinnen und Vorsorgebevollmächtigte waren zum Erfahrungsaustausch ins Rathaus von Adenau gekommen, wo sie von Anja Koenen von der Compass-Pflegeberatung mehr über ihre Arbeit und Leistungen der Compass-Pflegeberatung erfuhren.
Die Compass-Private-Pflegeberatung ist eine Beratungsstelle rund um das Thema Pflege für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und deren Angehörige. In der Beratung können Betroffene die aktuelle Pflegesituation ansprechen. Die Referentin erläuterte, welche Hilfen die privaten Pflegekassen leisten, die von Privatversicherten und Beihilfeberichtigten in Anspruch genommen werden können. Und sie beschrieb im Detail, wie die Aufgaben und Hilfestellungen der Compass-Pflegeberatung aussehen.
Menschen werden bei der Beantragung von Pflegeleistungen unterstützt und es wird auf weitere Leistungen der Pflegekassen hingewiesen. Vielen ist es beispielsweise nicht bekannt, dass Pflegehilfsmittel – also Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzmaterialien etc. – im Falle eines Pflegegrads monatlich bis zu einem Betrag von 40 Euro erstattet werden.
Zu all diesen Aspekten gab es einige Fragen, die von Anja Koenen umfassend und hilfreich beantwortet wurden. So erfuhren die Teilnehmerinnen mehr zur Abrechnung der Privaten Versicherung und zur Beihilfestelle bis hin zu Ansprüchen einzelner Personen. Die Teilnehmerinnen fanden die inhaltlich umfangreichen und verständnisvollen Erläuterungen als Gewinn.
brachte es eine ehrenamtliche Betreuerin auf den Punkt. Im zweiten Teil des Abends leitete Ralph Seeger vom SKFM den Erfahrungsaustausch an. Die Veranstalter – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – bedanken sich herzlich bei der Verbandsgemeinde Adenau, dass die Veranstaltung im Rathaus stattfinden konnte.
............................................