SKFM - Ahrweiler e.V. Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler 

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SKFM-Ahrweiler e.V. |  Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler  
26.05.2023
„Die zweite Miete“ – Infoveranstaltung zu dem Thema Mietrecht

Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde thematisierten Betriebskostenabrechnung – Rechte des Mieters

Zur Veranstaltung „Die zweite Miete“ hatten die Betreuungsbehörde des Kreises sowie die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – Ende April in die Kreisverwaltung Ahrweiler eingeladen.

Dort konnten Andrea Sebastian von der Betreuungsbehörde und Ralph Seeger vom SKFM 50 Gäste begrüßen und den Referenten des Abends vorstellen. Jürgen Schönfeldt, Assessor jur. Geschäftsstellenleiter Siegburg des Mieterbundes Bonn-Rhein-Sieg-Ahr, sprach über die Rechte des Mieters und die Betriebskostenabrechnung. Ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Interessierte, aber auch einige Vermieter konnten viele interessante Informationen zum Mietrecht und zur Betriebskostenabrechnung mitnehmen. In seinem Vortrag berücksichtigte Jürgen Schönfeldt auch die Besonderheiten an der Ahr, wenn aufgrund der Ahrflut entstandene Mietmängel nicht behoben werden.

Zunächst müsse ein Mietmangel dem Vermieter mitgeteilt und eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gegeben werden. Im zweiten Schritt könne eine Mietminderung angekündigt werden, und falls keine Einigung möglich ist, sollte eine Feststellungsklage über die Höhe der Mietminderung entscheiden.

Interessant war es auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer zu erfahren, dass der Vermieter nur Nebenkosten abrechnen darf, wenn diese im Mietvertrag aufgelistet sind. Und er erklärte den Unterschied zwischen einer Nebenkostenpauschale und Nebenkostenvorauszahlung. Selbstverständlich gab es viele Fragen aus dem Publikum, die der Referent geschickt in seinen Vortrag einbaute.

So gab es einen lebhaften Austausch und viele Informationen, die mit nach Hause genommen werden konnten. Eine lebendige Veranstaltung, für die sich Hildegard Tempel bei Jürgen Schönfeldt und beim Publikum herzlich bedankte.

22.05.2023
Viele Veranstaltungen zum Thema Betreuung

Neues Jahresprogramm der Betreuungsvereine gibt Orientierung

Das neue Jahresprogramm 2023 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt überall in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler sowie in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in der Gemeindeverwaltung Grafschaft aus und ist über die Homepages der Herausgeber einsehbar.

Die Info-Veranstaltung „Psychosomatische Erkrankungen“ am 26. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Professor Dr. Hans-Martin Einwächter ist nur ein Punkt im Jahresprogramm.

Der regelmäßige „Erfahrungsaustausch“ widmet sich betreuungsrelevanten Schwerpunktthemen und zwar am 22. August in Adenau und am 17. Oktober in Bad Neuenahr.

Ab dem 13. September laden die Betreuungsvereine zur vierteiligen „Schulungsreihe Betreuungsrecht“ nach Adenau ein. Gemeinsam mit der Betreuungsbehörde wird am 11. Oktober die Veranstaltung „Kommunikation mit demenzkranken Menschen“ in der Kreisverwaltung mit Maria-Theresia Schmitz angeboten.

Die „Offene Sprechstunde“ in Adenau findet am 22. August, 10. Oktober und 21. November 2023 statt. Alle Angebote zeigt das Jahresprogramm vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. Dort finden sich auch die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner.

Der zuverlässige Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine und hilft Angehörigen, die eine Betreuung führen, und allen, die sich für eine Tätigkeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen sowie die Führung gesetzlicher Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die mit der Betreuungsbehörde des Kreises zusammenarbeiten.

Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 235 Mitglieder und führen 177 haupt- und ehrenamtliche Betreuungen. 194 Beratungen wurden 2022 durchgeführt. Die Veranstaltungen erreichten 420 Personen. Wer sich für eine Veranstaltung anmelden möchte, für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung oder für das Programm interessiert, kann sich hier mit uns in Verbindung setzen:

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11.05.2023
Grundkurs thematisierte Neuerungen im Betreuungsrecht

Vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Bad Neuenahr

Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2023 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen.

Unter den acht interessierten Personen waren auch einige, die bereits seit vielen Jahren eine Betreuung führen und sich über die Neuerungen nach der Betreuungsrechtsreform 2023 informieren wollten. Ebenso kamen Einsteiger, die demnächst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen wollen, voll auf ihre Kosten. 

So führten am ersten Abend Daniela Boy vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Ahrweiler, in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform

Die beiden Referenten hoben hervor, inwieweit die Betreuungsrechtsreform die Selbstbestimmung der betreuten Personen stärkt, weshalb die Betreuten auch mehr ins Verfahren eingebunden werden müssen. So gilt es für Betreuerinnen und Betreuer, die „Wunscherfüllungspflicht“ zu gewährleisten. Die Gesetzesreform soll die Qualität beruflicher und ehrenamtlicher Betreuungen verbessern. Hierzu zählt die seit Jahresbeginn für sozial-engagierte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bestehende Verpflichtung, in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen seine Fachkenntnisse aufzufrischen. 

Am zweiten Abend sprach Daniela Boy über die „Vermögenssorge“, was beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten ist und welche Anlageformen genehmigungspflichtig sind. Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Daniela Boy am Abend „Gesundheitssorge“. Für die Teilnehmenden interessant waren auch ihre Ausführungen zum „Ehegattenvertretungsrecht“, das Ehepartnern im Notfall erlaubt, sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten. 

Am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick. Da die betreute Person auch in schwierigen Situationen ihr Selbstbestimmungsrecht behält, können freiheitsentziehende Maßnahmen, wie das Anbringung eines Bettgitters zum Schutz der betreuten Person, nur nach einem Antrag ans Amtsgericht umgesetzt werden. Ebenso dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen in einer Betreuung nur veranlasst werden, wenn eine betreuungsgerichtliche Genehmigung vorliegt. 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten viele Fragen und dankten Daniela Boy und Ralph Seeger für ihre informativen und anschaulichen Vorträge. Bei Interesse sollte man sich schon den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der ab dem 13. September 2023 in Adenau stattfinden wird. Wer sich zu dieser Veranstaltung anmelden möchte oder für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich in Verbindung setzen mit dem SKFM-Ahrweiler:

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10.05.2023
Jahresbericht 2022 des Bundesverband des SKM

Informationen über die verbandlichen Angebote und Aktionen des Bundesverbandes mit Sitz in Köln

Ebenso finden Sie Informationen von den jeweiligen Ortsvereinen in den Diözesen auch von der Diözese Trier. Schauen Sie einfach mal rein:

>> Zu den Jahresberichten >>

>> Download: Sachstandsinformation des SKFM-Ahrweiler e.V. 2022 | pdf

03.05.2023
Neue Vorstandsmitglieder beim SKFM-Ahrweiler

Neuwahl in der Mitgliederversammlung

In der diesjährigen Mitgliederversammlung wurden Frau Marie-Theres Schnause (Beisitzerin) und Herr Gerhard Stenz (geistlicher Beirat) neu in den Vorstand des Betreuungsvereins des SKFM-Ahrweiler gewählt. Der Beisitzer, Werner Cremer, und der geistliche Beirat, Bernhard Stahl, hatten im Vorfeld der Mitgliederversammlung mitgeteilt, dass sie aus persönlichen und beruflichen Gründen nicht mehr für das Amt des Beisitzers bzw. geistlichen Beirats zur Verfügung stehen.

Der Verein sagt DANKE!

Der Vorsitzende des Betreuungsvereins, Herr Adams, dankte Herrn Stahl und Herrn Cremer für ihr Engagement und ihren Einsatz für den Verein. Auch das Team dankt für die Unterstützung und wünscht Herrn Stahl und Herrn Cremer alles Gute. Ebenso wurde Herrn Hermann Balas für seine langjährige Tätigkeit als Kassenprüfer gedankt. Die Position wurde von Frau Johanna Page übernommen.

An dieser Stelle danken wir allen Vorstandsmitgliedern für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Verein. Denn ohne dieses ehrenamtliche Engagement ist die Arbeit des Betreuungsvereines und die Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer*innen nicht möglich. Vielen Dank!

27.04.2023
Patientenverfügung aus medizinischer Sicht

Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine informierten in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Insgesamt 67 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zur Infoveranstaltung

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“

zu der die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) – jüngst ins Evangelischen Gemeindehauses Bad Neuenahr eingeladen hatten.

Neben Ralph Seeger vom SKFM gaben Rechtsanwalt David Schnöger und Mediziner Dr. Eckehardt Louen wertvolle Tipps. Gleich zur Eröffnung stellte Ralph Seeger die Arbeit der beiden Betreuungsvereine vor und unterstrich die Wichtigkeit einer Patientenverfügung. Denn, ob Jung ob Alt, kann jeden ein Unfall, eine Krankheit treffen, sodass andere für einen entscheiden müssen.

Ralph Seeger verglich die Patientenverfügung mit der Planung und Durchführung einer Urlaubsreise, was der Sache ein wenig den Schrecken nahm, eine Verfügung zu erstellen.

Rechtsanwalt David Schnöger erläuterte im Anschluss, welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Patientenverfügung entsprechen sollte und gab Infos zum Anfang des Jahres in Kraft getretenem Ehegattenvertretungsrecht.

Zu den Inhalten einer Patientenverfügung konnte der Mediziner Dr. Eckehardt Louen wichtige Hintergrundinformationen beisteuern. So machte der ehemalige Oberarzt der Palliativstation im Krankenhaus Maria Stern in Remagen zum Thema „künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr“ deutlich, dass der Patient kein Gefühl des „Verhungerns“ oder „Verdursten“ erlebt, wenn er sich in einer palliativen Situation befindet. Wichtig sei, die Schleimhäute regelmäßig zu befeuchten und so die Beschwerden im Sterben zu lindern. Der Mediziner berichtete aus dem Krankenhausalltag und ging sehr empathisch auf die vielen Fragen aus dem Publikum ein.

Zum Schluss gab Ralph Seeger praktische Tipps zum Erstellen einer Patientenverfügung, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Veranstaltung mit vielen Informationen und Anregungen verlassen konnten.

Iris Pfisterer-Dahlem, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes Koblenz, die ebenfalls an diesem Abend anwesend war, dankte den beiden Referenten, David Schnöger und Dr. Eckehardt Louen, die das interessante und schwere Thema so unterhaltsam vermittelt haben. Wer sich außerdem für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich beim Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler melden:


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