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SKFM-Ahrweiler e.V. |  Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler  
16.10.20
Erfahrungsaustausch im Herbst 2020: Sicherheit für Senioren

Betreuungsvereine informierten beim Erfahrungsaustausch in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Rechtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch, zu dem auch in diesem Herbst die beiden Betreuungsvereine der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und vom SKFM Ahrweiler nach Bad Neuenahr-Ahrweiler ins Pfarrheim Rosenkranz eingeladen hatten. 

Unter der Leitung von Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM tauschten die sieben Teilnehmer*innen ihre Erfahrungen mit den ihnen anvertrauten Personen aus und sprachen über die Einrichtungen, in denen die betreuten Menschen leben. Ein wichtiger Austausch, um voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen. 

Hauptthema des Abends aber war die „Sicherheit für Senioren“ mit Hubertus Gussone vom Weissen Ring, der über Schutz vor Alltagsgefahren am Telefon, an der Haustür, in der Fußgängerzone sprach. Immer wiederkehrende Schlagzeilen vermitteln den Eindruck, ältere Menschen seien ein leichtes Opfer. Jedoch kann man sich leicht schützen, auch vor falschen Polizisten oder beim sogenannten Enkeltrick, erklärte der Referent. 

Mit Vorsicht, kühlem Kopf und ohne Angst sollte man bei ungewöhnlichen Anrufen reagieren oder wenn sich eine Person Zutritt in die Wohnung verschaffen will, um etwa Strom abzulesen. „Lassen Sie sich den Ausweis zeigen.“ Gleiches gelte beim „Falscher-Polizisten-Trick“, führte Hubertus Gussone aus: 

„Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten. Die Polizei ruft niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. Wenn sich Polizisten an der Haustür melden, wird kein echter Polizist etwas dagegen einzuwenden haben, wenn Sie bei der Polizeidienststelle nachfragen.“ 

Ähnlich könne man beim Schornsteinfeger oder bei jedem anderen Dienstleister reagieren. Auch gegen den Enkeltrick gibt es Schutz. Dann könne man vom Anrufer Daten, Namen und Dinge erfragen, die nur ein Enkel wissen kann. Gussone gab den guten Trick: „Legen Sie auf und rufen den angeblichen Verwandten oder Bekannten an!“ Die Teilnehmer*innen dankten Hubertus Gussone für den anschaulichen Vortrag und den beiden Betreuungsvereinen, dass dieser Erfahrungsaustausch trotz Corona überhaupt stattfand.

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12.10.20
Grundkurs Betreuungsrecht trotz Corona im Brohltal

16 Teilnehmer nutzten vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuer in Niederzissen

Auch in Corona-Zeiten wollen die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – Menschen schulen, um ihnen ihre ehrenamtliche Aufgabe in der Betreuung zu erleichtern. 

Unterstützung bekamen sie von der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, die ihnen den Großen Wappensaal in Niederzissen für vier Abende zur Verfügung stellte. Und dieses Angebot nutzten 16 Personen, darunter auch Vorsorgebevollmächtigte und Eltern, die ihr mittlerweile erwachsenes, behindertes Kind betreuen oder ein Mann, der sozial engagiert zwei behinderte Erwachsene betreut. 

Einige der Teilnehmer*innen wollen vielleicht später eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Selbstverständlich wurde auch diese vierteilige Schulung unter Beachtung der Corona-Regeln von den beiden Referenten Uwe Moschkau, Diakonie, und Ralph Seeger, SKFM, durchgeführt. 

Bereits am ersten Abend gab es nach der Einführung ins Betreuungsrecht Hinweise auf die aktuell geplante Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes, über die im nächsten Jahr vielleicht entschieden wird. Die Reform soll die Rechte, Selbstbestimmung und Autonomie betreuter Personen weiter stärken und ehrenamtlichen Betreuern eine noch bessere Unterstützung bieten.

Am zweiten Abend zum Thema „Vermögenssorge“ ging Uwe Moschkau der Frage nach, was zu tun ist, wenn bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses eine Lebensversicherung auftaucht und ob ein vorhandenes Aktiendepot, das nicht „mündelsicher“ ist, verkauft werden darf. Ebenso spannend war beim Thema „Gesundheitssorge“ die von Ralph Seeger gestellte Frage, wie es um ein Genehmigungsverfahren gestellt ist, wenn ein ärztlicher Eingriff das Leben des Betreuten möglicherweise gefährdet oder die Behandlung einen dauerhaften Schaden nach sich ziehen kann. 

 Am vierten Abend zum Thema „Aufenthaltsbestimmung“ erklärte Ralph Seeger, wann ein Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter eine „betreuungsgerichtliche Genehmigung“ benötigt. So handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme, wenn vom Heim zeitweise oder dauerhaft ein Bettgitter errichtet wird. „Freiheitsentziehende Maßnahmen sollten vermieden und Alternativen genutzt werden“, lautet das Fazit von Ralph Seeger. 

Immer wieder veranschaulichten die Referenten die Problematiken mit Praxis-Fallbeispielen und fragten zum Abschluss die Inhalte des jeweiligen Themenabends ab. Die 16 Teilnehmer*innen dankten den beiden Referenten Ralph Seeger und Uwe Moschkau für ihre kenntnisreiche, ruhige Art, mit der sie die doch schwierigen und umfassenden Inhalte vermittelten. 

Die Betreuungsvereine danken der Gemeindeverwaltung Brohltal, die diese Schulung mit der Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten erst möglich gemacht hat. Auch nach der Schulung stehen die beiden Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuer*innen beratend und helfend zur Seite. Jeder, der sich für die Aufgabe und Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen. 

Der nächste Grundkurs wird ab dem 23. Februar 2021 in Bad Neuenahr-Ahrweiler angeboten.

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02.10.20
Der SKFM-Ahrweiler lädt seine Mitglieder zum Herbstausflug ein!

Infos zum Herbstausflug 2020

In der Mitgliederversammlung wurde besprochen, dass der eigentlich für Sommer geplante Sommerausflug mit einem Herbstausflug nachgeholt wird.

Der Herbstausflug des Betreuungsvereins findet am Freitag, den 02. Oktober 2020 statt.

Die Vereinsmitglieder werden zur „Nachtwächterführung im historischen Ahrweiler“ eingeladen. Lassen Sie sich in das mittelalterliche Ahrweiler entführen und lauschen Sie bei Fackelschein den Geschichten des Tor- bzw. Nachtwächters.

Die Nachtwächter-Tour startet um 18.30 Uhr und vorher (ab 16.00 Uhr) gibt es ein Treffen im Wein-Restaurant Bell in der Niederhutstr. 27a in Ahrweiler zum gemütlichen Beisammensein. Der genaue Ablauf ist auf dem beiliegenden Programm beschrieben. Wie in der Mitgliederversammlung beschlossen, wird der Verein die Kosten für die Nachtwächterführung übernehmen.

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16.09.20
SKFM auch in Corona-Zeiten aktiv

Mitgliederversammlung 2020 in Bad Neuenahr-Ahrweiler zieht erste Bilanz

Erneut hatte der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ins Pfarrgemeindehaus Rosenkranz nach Bad Neuenahr eingeladen, wobei in diesem Jahr die Corona-Regeln eingehalten werden mussten. 

Hermann Adams, der 2019 zum neuen Vorsitzenden gewählt worden war, gab einen Rückblick über die Vorstandsarbeit im vergangenen Jahr. So musste sich der Verein in der Geschäftsstelle neu organisieren und für Julia Fuchs eine Elternzeitvertretung finden. Hermann Adams, der erste Vorsitzende, dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre durch Corona über das Maß hinausgehende Mehrarbeit. 

Gerne erinnerten sich die Mitglieder an die „Rheinischen Redensarten“ der Kolumnisten und Buchautors Jörg Manhold, als Hermann Adams noch einmal das Sommerfest 2019 auf dem Gelände der Geschäftsstelle Revuepassieren ließ. Im Anschluss präsentierte Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittmitarbeiter, den Jahresbericht 2019 und berichtete von den Veranstaltungen mit der Betreuungsbehörde zu den Themen „Umsetzung des BTHG“ und „Steuerpflicht für Rentner“. Auch konnten im vergangenen Jahr rechtliche Betreuungen an weitere ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermittelt werden. 

In großem Umfang bot der SKFM in diesem Zeitraum Beratungen zu unterschiedlichen Themen und zwar 96 telefonische Beratungen sowie 107 persönliche Beratungen. Wichtig war es auch für die Mitglieder zu hören, wie der Verein aktuell auf die Corona-Einschränkungen im laufenden Jahr 2020 reagiert. Insgesamt 22 Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Die Situation stellt sich schwierig dar, denn größere Veranstaltungen können z.Zt. nicht durchgeführt werden. Die beiden letzten Abende des Grundkurses Betreuungsrecht mussten als Online-Seminar durchgeführt werden. 

Erfreulich nannte es Seeger, dass der Grundkurs im Rathaus von Niederzissen diesen September stattfinden konnte. Des Weiteren gibt es Überlegungen, die Veranstaltung zur Patientenverfügung als Online-Seminar anzubieten. Zudem stellte Ralph Seeger in Aussicht, dass Veranstaltungen, die wegen Corona ausfallen mussten, auf das kommende Jahr verlegt werden, so auch die Expertenrunde „Ich wohne im Heim - wer kümmert sich? Heimgesetz und seine Umsetzung“. 

Nach dem Bericht von Kassiererin Eva-Maria Schnöger und dem Bericht der Kassenprüfer Anton Wypior und Hermann Balas wurde der Vorstand entlastet. Als diesjährigen Sommerausflug begrüßten die Mitglieder den Vorschlag einer Nachtwächterführung in Ahrweiler, die Anfang Oktober stattfinden soll. Einstimmig wurde der auf der 31. Vertreterversammlung des Diözesanvereins erarbeitete Wertekodex angenommen. 

Und auch diese Mitgliederversammlung bot zum Abschluss die Gelegenheit zum Austausch und sich Impressionen vom Sommerfest 2019 anzuschauen. Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. 

Wer sich für die Arbeit als ehrenamtliche/r Betreuer*in interessiert - die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos - kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen: 

>> Download Zeitungsartikel Stadtzeitung vom 23.09. 

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12.08.20
SKFM-Vorstand nahm Arbeit in Corona-Zeiten in den Blick

Wie arbeiten in Corona-Zeiten?

Dieser Frage stellte sich der Vorstand des Katholischen Vereins für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM), der auch unter erschwerten Bedingungen für die Menschen da sein will. Bereits der Veranstaltungsort der Vorstandsitzung war eine Herausforderung, musste doch die Abstandsregel eingehalten werden, ein Problem, das dank des freundlichen Raumangebots der Katholischen Familienbildungsstätte gelöst werden konnte. 

Der Vorstand beschloss, Empfehlungen im Umgang und mit den Einschränkungen durch Corona im Sinne der Verordnungen des Diözesancaritasverbandes Trier umzusetzen. Davon betroffen sind die Durchführung von Versammlungen und Beratungen im Rahmen der Arbeit des Betreuungsvereins sowie persönliche Beratungsgespräche in der Geschäftsstelle des Betreuungsvereins, die mittlerweile wieder möglich sind. 

Erfreulich in diesem Zusammenhang ist, dass die Mitgliederversammlung unter Einhaltung der entsprechenden Hygienebedingungen bereits am Mittwoch, 19. August 2020, um 19.00 Uhr im Pfarrheim Rosenkranz nachgeholt werden kann, wobei eine vorherige Anmeldung nötig ist. 

Außerdem wurde beschlossen, den Sommerausflug im Herbst unter Corona-Bedingungen nachzuholen. Das Ausflugsziel soll bei der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Die Vorstandsmitglieder waren froh, wieder persönlich getagt und für den Verein wichtige Veranstaltungen auf den Weg gebracht zu haben. 

 Wer mehr zum Thema Betreuung wissen will, kann sich mit dem Betreuungsverein in Verbindung setzen und auch ein persönliches Gespräch unter Einhaltung der Hygienebedingungen vereinbaren:

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Zum Zeitungsartikel Stadtzeitung vom 12.08 als .pdf >> 

29.07.20
Selbst Corona konnte Betreuungsvereine nicht aufhalten!

20 Teilnehmer im vierteiligen Grundkurs zum Thema Betreuungsrecht

Auch in Corona-Zeiten bereiten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler Menschen auf eine rechtliche Betreuung vor, damit sie Anderen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung zu einem lebenswerten Leben verhelfen. Die ersten beiden Abende der vierteiligen Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu den Themen „Einführung ins Betreuungsrecht“ und „Vermögenssorge“ konnten noch ganz normal in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr stattfinden. Doch mit Corona mussten der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – schnell reagieren und die letzten beiden Abende als Online-Seminare anbieten. 

11 Teilnehmerinnen und Teilnehmer freuten sich, trotz Corona mehr zu den Themen „Gesundheitssorge“ und „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ zu erfahren. Auf der anderen Seite des Bildschirms beantworteten Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler – alle Fragen rund um das Thema Betreuung und erklärten, wie wichtig eine Patientenverfügung ist, falls man selbst keine Einwilligung mehr geben kann. 

Beim vierten und letzten Abend zum „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ wurden auch freiheitsentziehende Maßnahmen thematisiert. Auch der Einsatz von sedierenden Medikamenten kann im Einzelfall eine freiheitsentziehende Maßnahme sein, weshalb dann eine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig ist. Zum Abschluss informierte Ralph Seeger, dass die evangelischen und katholischen Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler auch bei der Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen helfen, wobei von den Ehrenamtlichen in der Regel einfachere Betreuungen übernommen werden. 

Die Teilnehmer dankten den beiden Referenten für die gewonnenen Erkenntnisse und wie professionell sie den Grundkurs trotz dieser erschwerenden Bedingungen Online durchgeführt haben.

 

Wer sich für den vierteiligen Grundkurs interessiert, sollte sich den 1. September vormerken. 

Der Herbstkurs soll im großen Rathaussaal der Verbandsgemeinde Brohltal, Kapellenstraße 12, in Niederzissen stattfinden. Da die Teilnehmerzahl aufgrund von Corona begrenzt bleiben muss, wird um eine frühzeitige Anmeldung gebeten. Jeder, der sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit dem Betreuungsverein in Verbindung setzen:

Unter Telefon 0 26 41 / 20 12 78

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Zum Zeitungsartikel Stadtzeitung vom 15.07. als .pdf >> 

15.06.20
SKFM informierte beim Workshop "Patientenfügung" in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hilfestellung für Betreuer und Bevollmächtige

Auch die Corona-Krise konnte den SKFM – Ahrweiler e.V. nicht aufhalten. Und so gab es unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen doch noch den Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche BetreuerInnen“, zu dem vier Teilnehmer – zwei ehrenamtliche Betreuer und zwei Vorsorgebevollmächtigte – in die Familienbildungsstätte von Bad Neuenahr-Ahrweiler kamen. 

Bei dieser nach dem Lockdown ersten Veranstaltung des Betreuungsvereins in der FBS erklärte Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM, wie und wann Patientenverfügungen für betreute Personen erstellt werden und was zu beachten ist. Dank dieser Hilfestellungen können die Teilnehmer gemeinsam mit ihren Betreuten oder Vollmachtgebern eine Patientenverfügung erarbeiten. 

Um eine Patientenverfügung überhaupt verfassen zu dürfen, ist die Einwilligungsfähigkeit des Betreuten oder des Vollmachtgebers als wesentliche rechtliche Grundlage und Voraussetzung notwendig, erklärte Ralph Seeger gleich zu Beginn. Klarheit, was inhaltlich in eine Patientenverfügung gehört, gibt das BGH Urteil aus dem Jahr 2016. Auf dieser Grundlage erhielten die Teilnehmer Tipps, wie einzelne Behandlungswünsche zu formulieren sind. Mit diesem Wissen ausgestattet werden die Betreuer und Vorsorgebevollmächtigten den ihnen anvertrauten Personen verständlicher machen können, wie persönliche Wünsche und Vorstellungen in einer Patientenverfügung zu formulieren sind. Schließlich geht es um konkrete Behandlungswünsche, die im Notfall von den behandelnden Ärzten umgesetzt werden sollen. 

Ralph Seeger: 

„Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Patientenverfügung so konkret wie möglich verfasst werden muss. Sie muss konkrete Krankheitssituationen benennen, für die die Patientenverfügung gelten soll, und konkrete Behandlungswünsche beinhalten.“ 

 

Wer mehr zu diesem Thema wissen will, kann die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz kostenlos auf der Internetseite des Bundesministeriums bestellen oder sich mit Ralph Seeger telefonisch in Verbindung setzen. 

Unter Telefon 0 26 41 / 20 12 78

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Zum Zeitungsartikel Stadtzeitung vom 24.06. als .pdf >> 

Zum Zeitungsartikel BlickAktuell vom 26.06. als .pdf >> 

08.06.20
Teilnehmer erfreut über ersten Erfahrungsaustausch

Betreuungsvereine fanden guten Weg für Veranstaltungen in der Corona-Krise

Eigentlich hätte der Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche, rechtliche Betreuerinnen, Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte bereits Anfang Mai in Bad Breisig stattfinden sollen. Doch schreibt die Corona-Krise eigene Regeln, sodass die Veranstaltung erst Ende Mai nachgeholt werden konnte.

„Ich bin so froh, dass die Betreuungsvereine wieder einen Erfahrungsaustausch anbieten“,

meinte einer der Teilnehmer. Dabei war das neben dem gemeinsamen Gespräch geplante Schwerpunktthema keine leichte Kost. So wurde an diesem Abend über den „Tod des Betreuten und über Pflichten des Betreuers“ gesprochen. Ins Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Breisig hatten die Betreuungsvereine des SKFM und von der Diakonie eingeladen.

Alles war an diesem Abend etwas anders. Die fünf Teilnehmenden waren in Listen eingetragen, mussten sich die Hände desinfizieren und durften erst am je eigenen Tisch den Mundschutz ablegen. In gebührendem Abstand führte Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk durch die Veranstaltung und beantworte die Fragen, wer z.B. für die Beerdigung zuständig ist, ob ein Betreuer gegenüber den Familienangehörigen auskunftspflichtig ist und was zu beachten ist, wenn es keine Erben gibt oder dieser nicht bekannt sind.

Uwe Moschkau stellte klar, „dass eine Betreuung mit dem Tod endet. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die betreute Person verstorben ist, keine Möglichkeit mehr Dinge zu regeln. Insbesondere hat er kein Recht mehr, über Konten des Verstorbenen zu verfügen.“ Dieser Fakt entlastet Betreuer, wobei es noch einige Aufgaben zu erledigen gilt.

So muss das Betreuungsgerichtgericht vom Tod der betreuten Person informiert und ihm die Sterbeurkunde zugestellt werden. Als weiteres, so Uwe Moschkau, hat der Betreuer seinen Originalbetreuungsausweis bzw. seine Bestellungsurkunde zurückzugeben. War der Betreuer für die „Vermögenssorge“ zuständig, muss eine Schlussrechnungslegung abgegeben werden. Ebenso hat er mögliche Erben über den Tod des Betreuten zu informieren und ggf. das Vermögen gegen Quittung herauszugeben.

Außerdem gilt es, sogenannte „Notgeschäfte“ zu erledigen, falls sie zum bisherigen Aufgabenkreis gehörten und diese unaufschiebbar sind. Als „unaufschiebbar“ werden Dinge bei einer drohenden „Verfristung“ betrachtet, ist der Erbe verhindert oder unbekannt. Dann muss der Betreuer Rechtmittel bei Behörden und Gerichten einlegen, führte Uwe Moschkau aus. Ebenso gilt es, Behörden, Mieter oder Vermieter vom Tod des Betreuten zu informieren und sich um die Sicherung der Wohnung oder des Hauses sowie um die Sicherstellung von Haustieren zu kümmern.

Da der Betreuer mit dem Tod des Betreuten nicht mehr für die finanziellen Dinge zuständig ist, kann er sich auch nicht um die Kündigung des Wohnraumes kümmern. Ist ein Testament vorhanden, hat der Betreuer dieses dem Nachlassgericht zu übergeben. Über weitere Fragen kamen die Teilnehmer beim gemeinsamen Erfahrungsaustausch ins Gespräch und freuten sich über das seit langer Zeit wieder erste Zusammentreffen.

Zum Zeitungsartikel BlickAktuell vom 12.06. als .pdf >> 

Zum Zeitungsartikel Stadtzeitung vom 10.06. als .pdf >> 

28.05.20
NEU: Online-Seminare!

Betreuungsvereine führen das Grundlagenseminar Betreuungsrecht ONLINE weiter

Im März diesen Jahres starteten 20 Teilnehmer*innen mit dem Grundkurs Betreuungsrecht in der katholischen Familienbildungstätte Bad Neuenahr. An einem Abend wurde eine "Einführung ins Betreuungsrecht" von den beiden Querschnittmitarbeitern, Herrn Uwe Moschkau (Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region) und Herrn Ralph Seeger (Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler) gegeben und an dem zweiten Abend wurde das Schwerpunktthema "Vermögenssorge" besprochen.

Eigentlich sollten noch zwei weitere Abende mit den Themenschwerpunkten "Gesundheitssorge" und "Aufenthaltsbestimmungsrecht" folgen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen mussten diese Veranstaltungen abgesagt werden.

Nun ist es uns möglich diese Veranstaltungen im Rahmen eines Online-Seminars nachzuholen. Bereits jetzt haben sich 11 Teilnehmer*innen zu der ONLINE-Bildungsveranstaltung angemeldet. Sowohl für die beiden Referenten wie für die Teilnehmer*innen eine spannende Angelegenheit, da dies die erste Veranstaltung dieser Art für die beiden Betreuungsvereine ist.

Die vierte und letzte Schulungseinheit zu dem Thema: Aufenthaltsbestimmungsrecht findet am 23.06. für die angemeldeten Teilnehmer*innen statt

20.11.2019
Rückblick: Erfahrungsaustausch in Bad Breisig

Wenn Betreute oder Vollmachtgeber sterben ...

Zu diesem Thema fand der Erfahrungsaustausch am 20.11.2019 in Bad Breisig statt. Dr. Andreas Reuther sprach mit Betreuerinnen, Betreuern und Vorsorgebevollmächtigten. Zum Erfahrungsaustausch treffen sich regelmäßig ehrenamtliche Betreuerinnen, Betreuer und Vorsorgebevollmächtige der beiden Betreuungsvereine der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und vom SKFM – Ahrweiler.

„Wenn der Betreute oder Vollmachtgeber im Sterben liegt“

war das Schwerpunktthema beim letzten Treffen im Katholischen Pfarrheim von Bad Breisig. Viele der Teilnehmenden begleiten die ihnen Anvertrauten bis zum Tod. Von Dr. Andreas Reuther wollten sie mehr über dieses Thema wissen. Und dieser erklärte die einzelnen Phasen des Sterbens, wobei es keinen starren Ablauf gibt. Vielmehr sei es sehr individuell, wie jeder einzelne die Phasen durchlebt, vom Nicht- Wahrhaben-Wollen über Zorn, Verhandeln, Niedergeschlagenheit bis hin zur Zustimmung, so der Mediziner. Schließlich geht es darum, den Menschen in seinen Zuständen zu verstehen, um ihn auch in der depressiven Phase erreichen zu können.

Dr. Reuther verwies auf die Psychiaterin Elisabeth Kübler-Ross, die sich jahrelang wissenschaftlich mit dem Sterben beschäftigt und die fünf oben genannten Phasen immer wieder beobachtet hat. Sterben ist kein linearer, sondern ein individueller Prozess. Die von Kübler-Ross benannten Phasen dienen also als „Richtlinie“, um den Sterbenden besser zu verstehen und zu begleiten. Sterbende und auch Angehörige erleben die Gefühle von der Angst vor dem Tod und von der Hoffnung auf ein Wunder. Und das gilt für alle Phasen. Auch für Betreuer und Vorsorgebevollmächtige ist das Sterben der ihnen anvertrauten Person ein Gedanke, den man lieber verdrängt. So beantwortete Dr. Andreas Reuther viele Fragen und wies auf die Hilfen des ambulanten Hospizvereins hin, denn auch als Betreuer und Vorsorgebevollmächtigter ist man in dieser Situation nicht allein.

06.11.2019
Rückblick: Infoveranstaltung zu dem Thema "Patientenverfügung"

Erstellen einer Patientenverfügung

"Wie kann ich Vorsorge treffen für den Fall, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?"

Eine wichtige Frage, denn es geht um medizinische Behandlungen, die man am Lebensende möchte und eher ablehnt. Und damit geht es auch um das Erstellen einer Patientenverfügung.

79 Zuhörerinnen und Zuhörer waren in die Familienbildungsstätte von Bad Neuenahr gekommen, um mehr von Rechtsanwalt David Schnöger und dem Dipl. Theologen Albert Krämer zu erfahren. Die Leitung des gemeinsamen Abends vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und vom SKFM – Ahrweiler lag in den Händen von Ralph Seeger, SKFM.

Rechtsanwalt David Schnöger sprach von den gesetzlichen Grundlagen einer Patientenverfügung und thematisierte das BGH-Urteil vom Juli 2016, das Auswirkungen auf bereits bestehende Patientenverfügungen hat. So verlangt das Gesetz konkrete Formulierungen der Patientenverfügungen, wobei die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler bei notwendigen Korrekturen beratend zur Seite stehen können.

Albert Krämer berichtete vom Krankenhausalltag und von der Arbeit des Ethik-Komitees. Von ihm war es interessant zu erfahren, wie der mutmaßliche Wille eines Patienten ermittelt wird, wenn keine schriftliche Patientenverfügung vorliegt oder die vorliegende Patientenverfügung nicht auf die Behandlungssituation angewandt werden kann.

Im dritten und letzten Teil gab Ralph Seeger praktische Hilfestellungen zur Erstellung einer schriftlichen Patientenverfügung. Auch Seeger betonte mit den anderen Referenten, wie wichtig es sei, Patientenwünsche am Lebensende mit den Angehörigen, Bevollmächtigen und Vertrauenspersonen zu besprechen, damit diese ggf. den Patientenwunsch auch bestätigen können. Außerdem kann ein Bevollmächtigter die Wünsche besser um- und durchsetzen, wenn er diese vom Betroffenen vorher selbst gehört und mit ihm besprochen hat.

Das Publikum bedankte sich für die ausführliche und kompetente Darstellung dieses wichtigen Themas mit herzlichem Applaus. Wer außerdem mehr zu den Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“ von Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger wissen will, kann am 28. April 2020 um 18.00 Uhr (Termin unter Vorbehalt) in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr, Weststraße 6, kommen.

Auch dieser Abend stellt sich wieder der Vorsorge, wenn man selbst seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Um Anmeldung wird gebeten. Guten und kostenlosen Rat geben die beiden Betreuungsvereine:

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