SKFM - Ahrweiler e.V. Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler 

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SKFM-Ahrweiler e.V. |  Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler  
09.12.2022
Online-Seminar thematisierte Betreuungsrechtsreform

Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde informierten über gesetzliche Änderungen

54 Personen nahmen am Online-Seminar der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – Mitte Oktober teil: haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Ärzte, Rechtsanwälte und Interessierte aus dem Kreis Ahrweiler, aus Koblenz, Bonn und sogar aus Neubrandenburg. 

Im Namen von Ulrich Marx, Andrea Sebastian und Hildegard Tempel von der Betreuungsbehörde und auch im Namen der Diakonie begrüßte Diplom-Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM den Referenten des Abends, den ehemaligen Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz, zum Thema:

„Umsetzung der Reform des Betreuungsrechtes ab 2023“.


Der Referent erklärte anschaulich die oft schwierigen Sachverhalte, so auch den zum 1. Januar 2023 mit dem neuen Betreuungsrecht vollzogenen Paradigmenwechsel hin zu mehr Selbstbestimmung und Autonomie für betreute Personen. Während sich im alten Betreuungsrecht das „Wohl“ der betreuten Person an objektiven Kriterien wie dem Sittengesetz oder der verfassungsmäßigen Ordnung ausrichtete, erhält im neuen Gesetz der subjektive „Wunsch“ der betreuten Person und die „Wunscherfüllungspflicht“ seitens der Betreuerin oder des Betreuers einen höheren Stellenwert. 

Neu in der hauptberuflichen Betreuung wird das „Registrierungsverfahren“ sein. Ebenso sprach Richter Dr. Gerald Prinz von hinzugekommenen Verpflichtungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die mit dem neuen Gesetz ab 1. Januar verlangt werden. „Dr. Prinz ist es gut gelungen den Unterschied zwischen Wohl, Wunsch und Willen des Betreuten darzustellen“, so eine Stimme, während eine andere mit dem „Amtsdeutsch“ vertraute Person die „allgemeinverständlichen Erläuterungen des Vortragenden begeisterten“

Da die Betreuungsrechtsreform so komplex ist, verwies Ralph Seeger noch auf das Programm der Betreuungsvereine. Im kommenden Jahr wird es immer wieder Veranstaltungen zum neuen Betreuungsrecht geben, die einzelne Neuerungen in den Blick nehmen werden. Wer sich außerdem für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich beim Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler melden:

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26.11.2022
Erfahrungsaustausch in Bad Breisig thematisierte „Neues Betreuungsgesetz“

Erfahrungsaustausch am 08.11. in Bad Breisig

Zum Erfahrungsaustausch hatten der Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ins Katholischen Pfarrheim von Bad Breisig eingeladen. 

Dort sprach Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM mit neun ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Vorsorgebevollmächtigten über die „Betreuungsrechtsreform und Änderungen bei Berichten und Mitteilungspflichten“ ab dem 1. Januar 2023. Mit der Betreuungsrechtsreform sollen Selbstbestimmung und Autonomie der Betreuten gestärkt und die Qualität von Betreuungen verbessert werden. Bei dem Schwerpunktthema des Erfahrungsaustauschs wies Seeger auf die Wunscherfüllungspflicht hin. Was sich für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bezüglich der Berichte und Mitteilungspflichten gegenüber dem Amtsgericht und der Betreuungsbehörde ändert, machte der Referent ebenfalls deutlich. 

Ab dem 1. Januar müssen in der Betreuung Tätige der Betreuungsbehörde ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen, wird die Betreuung nach dem Jahreswechsel eingerichtet. Außerdem werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die eine Betreuung aus sozialem Engagement übernehmen, verpflichtet, mit einem Betreuungsverein eine Vereinbarung abzuschließen. Darin ist geregelt, dass die Betreuungsvereine die ehrenamtlichen in der Betreuung tätigen Personen unterstützen, beraten und fortbilden, wobei Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig zu besuchen sind. Der Betreuungsverein übernimmt die Verhinderungsbetreuung, wenn der Betreuer bzw. die Betreuerin selbst erkrankt ist und die Betreuung so lange nicht weiterführen kann. 

Weiter wurde über die veränderten Berichtspflichten gesprochen. So ist am Anfang einer Betreuung innerhalb von drei Monaten ein Anfangsbericht zu erstellen, in dem die persönliche Situation des Betreuten geschildert wird, Betreuungsziele formuliert werden und die Wünsche des Betreuten festgehalten werden. Der Jahresbericht ändert sich dahin, dass die persönlichen Kontakte ausführlicher dokumentiert werden und die Umsetzung der Betreuungsziele und Wünsche des Betreuten beschrieben werden. 

Weitere Änderungen gibt es bei den Mitteilungspflichten bei Vermögensangelegenheiten. Diese werden beim nächsten >> Grundlagenseminar ab dem 28. Februar 2023 genauer besprochen. 

Wer mehr über das Thema wissen möchte und sich für eine Betreuung interessiert, kann sich an uns wenden:

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23.11.2022
Ralph Seeger vom SKFM zu Gast bei der KERH

Interessante Informationen über die Patientenverfügung

Zum Kameradschaftsabend, im Hotel zum Stern in Ahrweiler, am 10. November 2022 konnte der Vorsitzende der Kameradschaft der ehemaligen Soldaten, Reservisten und Hinterbliebenen (KERH Kreis Ahrweiler), Günter Schwarz, neben dem Vortragenden, Ralph Seeger, fast 30 interessierte Mitglieder begrüßen. 

Nachdem Günter Schwarz Herrn Seeger vom SKFM Betreuungsverein kurz vorstellte, übergab er ihm das Wort und alle freuten sich auf wichtige Informationen zum Thema Patientenverfügung. Bevor Seeger ins Eingemachte ging, stellte er die Betreuungsvereine und deren Aufgabe vor. Zu Beginn seines Vortrages erläuterte er den Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Des Weiteren wies er darauf hin, dass es ab dem 01. Januar 2023 ein neu eingeführtes und gesetzlich festgelegtes Ehegattennotvertretungsrecht geben wird. 

Die Auswirkungen beim Fehlen einer Patientenverfügung stellte er ebenso dar, wie wichtige Inhalte dieser Verfügung. So z.B., dass die Patientenverfügung genau wiedergeben muss was gewünscht wird,

eine allgemeine Aussage wie z.B. „Ich will keine lebensverlängernden Maßnahmen!“ reicht nicht aus. 

So müsse konkret festgelegt werden, was in welcher Situation gewünscht wird. Auch intensive und ausführliche Gespräche mit den Personen, die man als Verantwortliche einsetzen will, empfiehlt er eindringlich, nur so könnten Bevollmächtige in Notsituationen im gewünschten Sinne Entscheidungen treffen. 

Zum Ende seines Vortrages empfahl Ralph Seeger die Patientenverfügung stets aktuell zu halten, wenn sich die eigenen Wünsche nicht verändert hätten, würde hierzu eine erneute Unterschrift mit einem aktuelleren Datum reichen. Mit dem Hinweis, dass auch die Möglichkeit einer Einzelberatung durch die Betreuungsvereine möglich sei, beendet er seinen Vortrag. 

Neben lautem Applaus und dem Dank des Vorsitzenden Günter Schwarz dankte die KERH Ralph Seeger in Form einer Flasche Wein. Bevor Günter Schwarz einen angenehmen Heimweg wünschte, wies er noch auf die nächste Veranstaltung, die Jahresabschlussfeier am 08. Dezember 2022 an gleicher Stelle, hin und bat um zahlreiche Anmeldungen.

Zur Internetseite KERH >> 

Berichterstattung: KERH-Ahrweiler (KERH - Kameradschaft ehemalige Soldaten, Reservisten und Hinterbliebene)

22.10.2022
Menschenwürdig und ohne Schmerzen bis zum guten Ende

Ehrenamtliche der Betreuungsvereine besuchten Hospiz in Bad Neuenahr

Es war ein besonderer Erfahrungsaustausch, zu dem die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – eingeladen hatten, fand dieser doch im Hospiz von Bad Neuenahr statt. 

Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM begrüßte die Betreuerinnen, Betreuer und Vorsorgebevollmächtige zum Thema „Letzte Hilfe – Für ein gutes Ende“ und leitete über zu Anna Louen, stellvertretende Hospizleitung und Sozialdienst des Hospizes im Ahrtal, die das stationäre Hospiz und seine Leistungen vorstellte. Von ihr erfuhren die Gäste auch mehr vom ambulanten Hospizverein Rhein-Ahr und seinen Angeboten. 

Höchstes Ziel der Hospizarbeit ist es, Menschen auf ihrer letzten Wegstrecke zu begleiten, damit sie menschenwürdig und weitgehend frei von Schmerzen und anderen Symptomen leben können. Es gehe darum, Menschen „in dieser Phase ihres Lebens durch Begleitung bis zu ihrem Tod ein möglichst großes Maß an Lebensqualität zu geben“, verdeutlichte Anna Louen die Arbeit. 

Im zweiten Teil des Abends stellten Dr. Liesel Albrecht und Nadine Kreuser die „Letzte-Hilfe-Kurse“ als ein neues Projekt des Hospizvereins vor. Wie Dr. Albrecht berichtete, finden diese Kurse großes Interesse. Denn sie helfen den Bürgerinnen und Bürgern besser mit dem Themen Sterben und Tod umzugehen. So wird in den „Letzte-Hilfe-Kursen“ erläutert, welche Hilfen und Unterstützungen es für Sterbende und Angehörige gibt und wie Leiden vermieden oder gelindert werden kann. 

Auch Angehörige können zur Linderung bereits mit kleinen Dingen einen wesentlichen Beitrag leisten, verwenden sie beispielsweise zur Mundbefeuchtung ein Schwämmchen mit dem Lieblingsgetränk des Sterbenden. Beim anschließenden Austausch mit den Referentinnen berichteten einige der acht interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer von guten persönlichen Erfahrungen, die sie teilweise selbst mit der Unterstützung des ambulanten Hospizvereins in der Sterbephase eines nahen Angehörigen gemacht haben. 

Alle zeigten sich sehr interessiert. So wird möglicherweise demnächst ein „Letzter-Hilfe-Kurs“ für Mitglieder der beiden Betreuungsvereine angeboten.

12.10.2022
Seminar nahm Betreuung in den Blick

Betreuungsvereine informierten über Grundlagen und Änderungen im Betreuungsrecht

Zum Grundlagenseminar Betreuungsrecht hatten die Betreuungsvereine des Diakonischen Werkes Ahrweiler und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – eingeladen. Dass diese Schulung überhaupt als Präsenzveranstaltung stattfinden konnte, ist der Gemeinde Grafschaft zu verdanken, die ihre Mehrzweckhalle in Grafschaft-Bengen freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. 

An vier Abenden führte Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Ahrweiler in die Thematik ein und zeigte die wichtigsten Aufgaben und Pflichten für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer auf. In der Einführungsveranstaltung ging Seeger auch auf die Betreuungsrechtsreform ein, mit der sich ab dem 1. Januar 2023 u.a. die Mitteilungspflichten ändern. 

Ab dann gilt auch die neue „Wunscherfüllungspflicht“, die eine Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Personen zum Ziel hat. Am zweiten Abend sprach Ralph Seeger über die „Vermögenssorge“ und was beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten ist. Mit der Betreuungsrechtsreform müssen auch Anlagen in Form von Aktien, Geldanlagen oder Immobilien anders berücksichtigt werden. 

Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person entscheiden darf, war Thema des Abends „Gesundheitssorge“. Dies ist nur dann möglich, wenn eine Einwilligungsunfähigkeit des Betreuten vorliegt. Doch bei ärztlichen Eingriffen, die mit Lebensgefahr oder einem dauerhaften Schaden verbunden sein können, wird eine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig. Ebenso sind sicherheitsfördernde aber die Freiheit einschränkende Maßnahmen, etwa ein Bettgitter, genehmigungspflichtig. 

Die Betreuungsrechtsreform ab dem 1. Januar 2023 wird auch im neuen Jahr weiter thematisiert werden. So wollen die Betreuungsvereine im kommenden Jahr immer wieder bei Veranstaltungen auf das neue Betreuungsrecht eingehen und einzelne Änderungen in den Blick nehmen. Dazu zählen eine notwendige Vereinbarung zwischen einem Betreuungsverein und den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie die Frage, was es mit der neuen „Mitteilungspflicht im Jahresbericht“ auf sich hat. 

Am Dienstag, 8. November 2022, von 18:00 bis 20:00 Uhr laden die Betreuungsvereine zum Erfahrungsaustausch mit dem Schwerpunktthema „Neue Mitteilungspflichten im Betreuungsrecht ab 2023“ mit Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger ins Katholische Pfarrheim Bad Breisig, Bachstraße 1, ein. Wer sich zu dieser Veranstaltung anmelden möchte oder für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich in Verbindung setzen mit:

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07.10.2022
Dankeschön-Tag in Bernkastel-Kues

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erlebten abwechslungsreiche Stunden

Einen bunten „Betreuertag-Dankeschön-Tag“ des Fachverbands der Diözese Trier erlebten 60 ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer der katholischen Betreuungsvereine in der Diözese Trier Mitte September in Bernkastel-Kues. Die Gruppe aus dem Kreis Ahrweiler machte sich in Heimersheim von der Geschäftsstelle des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. aus auf den Weg an die Mosel. 

Ziel war das „Zylinderhaus – Bernkastel-Kues“, das mit seinen musealen Ausstellungsstücken, von historischen PKW bis hin zum Tante-Emma-Laden, zu einer Zeitreise einlädt. Helmut Müller, Vorsitzender des SKM-Diözesanverein Trier, freute sich, nach langer Corona-Pause endlich wieder Betreuerinnen und Betreuer zu einem Fest begrüßen zu können. 

Nach dem geistlichen Impuls von Pater Albert Seul O.P. und dem Grußwort von Domkapitular Benedikt Welter sprach Sozialminister Alexander Schweitzer allen seinen Dank für ihre ehrenamtliche Arbeit aus. 

„Patientenverfügung – Selbstbestimmen bis zuletzt! Medizin und Recht im Einklang“

lautete das Thema des Referats von Richter Bernhard Klasen vom Amtsgericht Homburg und Christine Klasen, Chefärztin der Geriatrischen Reha-Klinik am Kreiskrankenhaus St. Ingbert. Nach dem leckeren Mittagessen eröffnete Liedermacher Andreas Sittmann den unterhaltsamen Teil, zu dem selbstverständlich die Besichtigung des weitläufigen Technik- und Oldtimermuseums gehörte. 

Die zehn Mitglieder des SKFM-Ahrweiler waren begeistert und dankten herzlich für den abwechslungsreichen und informativen Tag. 

Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die ehrenamtliche Betreuungstätigkeit interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen:

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26.08.2022
Sommerausflug 2022

Sommerausflug des SKFM ins „Haus der Geschichte“

Einmal im Jahr gibt es beim Katholischen Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) im Wechsel entweder ein kleines Grillfest oder einen Sommerausflug. 2022 war das Reisen angesagt. Der diesjährige Ausflug führte in die Vergangenheit ins „Haus der Geschichte“

Ein ganz besonderer Tag war es bereits für die 10 Ausflügler, als sie der Zug ohne Stress und ohne Stau nach Bonn brachte. Doch bevor man die Ausstellungstücke studierte, war das Studium der Speisekarte im „Café im Haus der Geschichte“ angesagt. Denn ohne Mittagessen mundet Bildung nicht. Leiblich gestärkt begaben sich die ehrenamtlichen und hauptamtlichen SKFMler auf Entdeckungsreise. 

Besonders faszinierte die Mitglieder des Betreuungsvereins die Nachkriegszeit, wobei einige von eigenen Erfahrungen erzählten. Vielen ist noch das Gefangenenlager der Alliierten in Remagen im Gedächtnis, über das die Ausstellung ebenfalls berichtet. Und die Zeitreisenden spürten noch einmal dem Lebensgefühl im kalten Krieg nach und wie das 1989 mit dem Mauerfall war. Der rundum gelungene Sommerausflug des Betreuungsvereins ließ die Vergangenheit lebendig werden. Er führte aber auch vor Augen, wie sich die Zeiten seither geändert haben.

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01.08.2022
80. Geburtstag Frau Eva-Maria Schnöger

SKFM gratuliert Eva-Maria Schnöger zum 80. Geburtstag

Hierzu gratulierte ihr der Vorsitzende Hermann Adams ganz persönlich und im Namen des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.. Adams dankte Eva-Maria Schnöger für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungsverein. Er verband diesen Dank mit der Hoffnung, dass sie dem Verein noch lange als Kassiererin erhalten bleiben möge und überreichte Eva-Maria Schnöger einen Blumengruß.

16.07.2022
Workshop Patientenverfügung

Intensive Arbeitsgruppe beim „Workshop Patientenverfügung“

Fünf ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtige in Bad Neuenahr geschult

Zum „Workshop zur Erstellung einer Patientenverfügung für Ehrenamtliche“ mit Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, SKFM-Querschnittsmitarbeiter, waren fünf engagierte Betreuerinnen, Betreuer und Bevollmächtigte in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr gekommen. In der sehr intensiven Arbeitsgruppe ging es um das Erstellen einer Patientenverfügung und wie diese gemeinsam mit dem Betreuten oder als Bevollmächtigter mit dem Vollmachtgeber erarbeitet werden kann. 

Dabei ist es notwendig, Wege zu finden, dem Betreuten als Vollmachgeber ein Verständnis für das Thema in seiner Tragweite näherzubringen. Hierzu gab Ralph Seeger Tipps. So ist es zum Beispiel gut herauszufinden, welche Erfahrungen die betreute Person als Vollmachgeber bereits mit dem Thema Sterben und Tod im Familien- und Freundeskreis gemacht hat und zu fragen, was die Begriffe „lebenswürdiges Leben“ und „menschenwürdiges Sterben“ der Person bedeuten. 

Im Anschluss erläuterte Ralph Seeger die Voraussetzungen zur Erstellung einer Patientenverfügung und nannte die Einwilligungsfähigkeit des Verfügenden. „Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahme erfassen kann“, zitierte Seeger das Gesetz: BGH, Urteil vom 28.11.1957, 4 Str 525/57; BGH NJW 1972, 335; OLG Hamm FGPrax 1997, 64. Und er erwähnte das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH-Urteil 06.07.16), wonach eine Patientenverfügung so konkret wie möglich sein muss, also konkrete Krankheits- bzw. Behandlungssituationen beschreiben und konkrete Behandlungswünsche nennen muss. 

Ralph Seeger: „Allgemeine Formulierungen wie ‚keine lebenserhaltenden Maßnahmen‘ reichen nicht aus, um eine zweifelsfreie Patientenverfügung zu erstellen.“ Behandlungswünsche und ärztlichen Maßnahmen wurden beispielhaft anhand einer vom Bundesministerium der Justiz erarbeiteten Broschüre konkretisiert, die jederzeit im Internet von deren Homepage unter dem Stichwort „Publikationen“ kostenlos heruntergeladen werden kann: 

www.bmj.de >> 

Rat und Unterstützung geben die beiden Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler. Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.

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22.06.2022
Online-Seminar nahm Betreuung in den Blick

Vier Abende der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler fanden reges Interesse

Erneut als Online-Seminar haben die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM – Ahrweiler, die Schulung zum Thema Betreuung durchgeführt. Sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten das Angebot. Denn das vermittelte Wissen erleichtert die Aufgabe einer ehrenamtlichen Betreuung. 

Sozialpädagogin B.A. Hannah Mierbach vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – führten gemeinsam durch die Einführungsveranstaltung. An den folgenden Abenden widmete sich Hannah Mierbach den Themen Vermögenssorge und Gesundheitssorge, während Ralph Seeger die Aufenthaltsbestimmung in den Blick nahm. 

„Die Seminarinhalte waren gut strukturiert und wurden verständlich vermittelt“, so eine Stimme, während andere in der Gruppe die gute Atmosphäre lobten und dass auf jede Frage intensiv eingegangen wurde. Ebenso fanden die inhaltlich gut aufbereitete Präsentation und Fallbeispiele aus der Praxis großen Anklang. Für eine Teilnehmerin war es von großem Nutzen, dass die Abende nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt wurden: „Nur durch das Online-Angebot konnte ich an den Seminarabenden teilnehmen und viele Informationen für meine Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin mitnehmen.“ 

Und immer wieder stellten die beiden Referenten den Wunsch und Willen des Betreuten als wesentlichen Grundsatz des Betreuungsrechts ins Zentrum und erklärten, in welchen Fällen der Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte eine „betreuungsgerichtliche Genehmigung“ braucht. Diese ist z.B. im Heim beim Errichten eines Bettgitters notwendig. Denn Bettgitter bieten Schutz, sind aber auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Außerdem wiesen die Referenten auf die Betreuungsrechtsreform hin. 

Da diese Reform ab dem 1. Januar 2023 zu einigen Veränderungen führen wird, planen die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler zu diesem Thema mehrere Veranstaltungen, so auch am 12. Oktober ab 17:00 Uhr gemeinsam mit der Betreuungsbehörde. Dann wird der ehemalige Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz in der Kreisverwaltung über die „Umsetzung der Reform des Betreuungsrechtes ab 2023“ sprechen. 

An die positiven Erfahrungen anknüpfend, soll es auch in Zukunft immer wieder Online-Seminare geben, wobei das für den Herbst geplante Grundlagenseminar Betreuungsrecht als Präsenzveranstaltung in der Grafschaft stattfinden wird. 

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14.06.2022
Rechtsanwalt thematisierte alle Themen rund um Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“


Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung, z.B. in medizinischen, finanziellen oder behördlichen Dingen.


Erstmals wieder live vor Ort konnten die 40 Personen den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Ahrweiler folgen. Gleich zu Beginn gab Rechtsanwalt David Schnöger rechtliche Informationen zur Vorsorgevollmacht, darunter auch Hinweise, dass man zum Verfassen einer Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein muss, welche Inhalte eine solche Vollmacht umfasst und wann eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht notwendig ist.

Dann widmete sich der Fachanwalt für Familien- und Erbrecht dem „Ehegattennotvertretungsrecht“, das ab dem 1. Januar 2023 im § 1358 BGB geregelt ist. Demnach dürfen sich Eheleute in Angelegenheiten der Gesundheitssorge gegenseitig vertreten, ist der Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit vorübergehend dazu nicht in der Lage. Mit dem vom Arzt bestätigten Notversorgungsgesetz darf der vertretende Ehegatte in medizinische Maßnahmen einwilligen. Medizinische Maßnahmen, die einen dauerhaften Schaden oder Lebensgefahr zur Folge haben können, kann der Ehegatte nicht alleine entscheiden.

Dann ist eine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig. Der Partner unterzeichnet den Behandlungsvertrag und darf über freiheitsentziehende, genehmigungspflichtige Maßnahmen wie die Einrichtung eines Bettgitters entscheiden, sind diese notwendig.

Jedoch betrifft das Notversorgungsgesetz lediglich gesundheitliche und ärztliche Entscheidungen und gilt nur für einen Zeitraum von sechs Monaten. Danach wird ggf. eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Aus diesen Gründen sei das Verfassen einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auch weiterhin wichtig, riet David Schnöger.

Auch auf durch die Flut verloren gegangenen Dokumente ging Rechtswalt Schnöger ein: „Ist die Vorsorgevollmacht verloren gegangen, muss eine neue Vollmacht erstellt werden. Das ist aber nur möglich, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Sollte er nicht mehr geschäftsfähig sein, kann eine gesetzliche Betreuung oder Betreuungsverfügung eingerichtet werden.“

Im Anschluss gab Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger praktische Tipps zur Erstellung einer schriftlichen Betreuungsverfügung. Seeger sprach über deren Inhalte sowie über das Betreuungsrecht als solches. Eindringlich benannte er die Rechte betreuter Personen und umriss die bei einer Betreuung zu erfüllenden Aufgaben und Pflichten. Zum Abschluss stellten Ralph Seeger und David Schnöger die beiden rechtlichen Vertretungsmöglichkeiten noch einmal gegenüber und wiesen auf deren Unterschiede hin.

Zum Schwerpunktthema „Patientenverfügung“ laden SKFM und Diakonie am 22. November um 18.00 Uhr ins Evangelische Gemeindehaus Bad Neuenahr-Ahrweiler ein. Dann werden Rechtsanwalt David Schnöger und der Mediziner Dr. Eckehardt Louen sowie ein(e) Mitarbeiter(in) vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Ralph Seeger über vorsorgende Maßnahmen sprechen.

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27.04.2022
SKFM erfolgreich durch das "Corona-Jahr" 2021

Mitgliederversammlung in Remagen nahm Ereignisse des vergangenen Jahres in den Blick

Noch nicht lange ist das Jahr 2021 Geschichte. Eine gute Gelegenheit, die Ereignisse Revue passieren zu lassen.

Im März dieses Jahres lud der SKFM-Ahrweiler zur Mitgliederversammlung nach Remagen ein. 

Vorsitzender Hermann Adams dankte der Katholischen Kirchengemeinde Remagen, die auch dieses Mal das Pfarrheim zur Verfügung gestellt hatte. Dankend hob Adams in seinem Bericht die Leistungen von Dipl. Sozialarbeiterin Brigitte Gröning und Dipl. Sozialpädagoge und Querschnittsmitarbeiter Ralph Seeger hervor, die viele zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Ahrtal-Flut geleistet haben und dafür sorgten, dass eine Vielzahl an Aktivitäten trotz Corona stattfand. 

Der von Sozialpädagoge Ralph Seeger vorgestellte Jahresbericht 2021 fasste die Ereignisse in einem Zahlenwerk zusammen. So führte die Corona-Situation zu einer weiteren Steigerung an telefonischen Beratungen auf 161 Gespräche, während die persönlichen Gesprächskontakte auf 59 persönliche Beratungen zurückgingen. Bei insgesamt 16 Veranstaltungen konnten im vergangenen Jahr 177 Personen erreicht werden. 

Von seinen 149 Mitgliedern führten 77 Personen 88 ehrenamtliche Betreuungen. Hauptamtlich wurden im vergangenen Jahr 77 Betreuungen geführt. Kassiererin Eva-Maria Schnöger berichtete über die finanzielle Lage des Vereins, während die Kassenprüfer Anton Wypior und Hermann Balas den Kassenprüferbericht erläuterten. So konnte der Vorstand für das Jahr 2021 entlastet werden. Mit der diesjährigen Mitgliederversammlung musste ein neuer Vorstand gewählt werden. 

Alle Vorstandsmitglieder, die sich abermals zur Verfügung stellten, sind wiedergewählt und damit in ihren Ämtern bestätigt worden: 

1. Vorsitzender: Hermann Adams

2. Vorsitzender: Klaus Peter Rothkegel 

- Kassiererin: Eva-Maria Schnöger
- Geistlicher Beirat: Bernhard Stahl
- Beisitzer: Werner Cremer 

Ebenso wurden Anton Wypior und Hermann Balas abermals für ein Jahr als Kassenprüfer wiedergewählt. Als Vertreterin der Kassenprüfer wurde Johanna Page gewählt. 

Bei der Planung wurde auch über ein mögliches Sommerfest oder einen Sommerausflug in diesem Jahr gesprochen. 

Ralph Seeger erklärte, welche Veränderung mit der im Januar 2023 in Kraft tretenden Betreuungsrechtsreform für den Betreuungsverein zu erwarten sind und informierte über demnächst anstehenden Veranstaltungen: 

„Workshop – Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer*innen“ mit Ralph Seeger am Dienstag, 10. Mai 2022, von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr, Weststraße 6. 

„Organisation und Verwaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen – Der richtige Antrag zur richtigen Zeit“ am Dienstag, 17. Mai 2022, ab 18:00 Uhr ebenfalls mit Ralph Seeger in der Familienbildungsstätte. 

„Umgang mit psychisch erkrankten Menschen“ lautet das Thema mit Sozialpädagogin B.A. Hannah Mierbach vom Diakonischen Werk am Dienstag, 24. Mai 2022, ab 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Bad Breisig, Koblenzer Straße 61. 

Weitere Veranstaltungen finden sich auf der Homepage. Nach einer Diaschau mit Impressionen aus den Jahren 2020 und 2021 gab es Gelegenheit zum gemeinsamen Austausch. Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen. 

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26.03.2022
„Wo Güte ist und Liebe, da ist Gott.“

Nachruf Bernd Walter

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Bernd Walter

Träger der Goldenen Ehrennadel des SKM Bundesverbandes e. V.

Herr Bernd Walter war Gründungsmitglied des SKM-Diözesanvereins Trier e. V. und hat darüber hinaus den SKM-Diözesanverein Trier e. V. 22 Jahre als Vorsitzender geleitet. Er unterstützte den Verein lange Zeit als ehrenamtliches Vorstandsmitglied. Er hat den Ausbau der Hilfsangebote des Personalfachverbandes engagiert vorangebracht und entscheidend das Gesicht der Betreuungsvereine im Bistum Trier mitgeprägt. 

Er war in unterschiedlichen Bereichen ehrenamtlich tätig, auch außerhalb des Bistums, insbesondere viele Jahre im SKM Bundesverband e. V. und im Kuratorium der SKM Stiftung Deutschland. Auf regionaler Ebene hat er sich im SKFM St. Wendel e. V. engagiert. Er hat ihn durch jahrzehntelange verantwortliche Mitarbeit im Vorstand entscheidend mitgeprägt. 

Im Gebet und in dankbarer Erinnerung bleiben wir mit dem Verstorbenen verbunden und erhalten ihm ein ehrendes Gedenken.

Nachruf Bernd Walter >> 

24.02.2022
Vorstellung Jahresprogramm 2022

Viele Veranstaltungen zum Thema Betreuung:

Neues Jahresprogramm der Betreuungsvereine gibt Orientierung

Das neue Jahresprogramm 2022 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt jetzt überall in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler sowie in den Verbandsgemeinden aus. Auch über die Homepages der Herausgeber ist es einsehbar, um sich umfassend über Jahresangebote zum Thema Betreuung zu informieren. 

Die „Schulung für ehrenamtliche „Betreuerinnen und Betreuer“ ist ein Punkt im gemeinsamen Jahresprogramm. Diese wird in diesem Jahr als Online-Seminar, stattfinden. Beginn ist am Dienstag, 8. März 2022, um 18:00 Uhr mit der Einführungsveranstaltung zum Thema „Das Betreuungsverfahren“. 

Weiterhin werden immer dienstags von 18:00 bis 20:00 Uhr am 15., 22. und 29. März 2022 „Die Vermögenssorge“, „Die Gesundheitssorge“ und „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht“ von den Referenten Hannah Mierbach vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden und Ralph Seeger vom SKFM thematisiert. 

Der Erfahrungsaustausch mit dem Thema „Rechnungslegung“ am 5. April von 18:00 bis 20:00 Uhr wird von Hannah Mierbach als Präsenzveranstaltung in der Familienbildungsstätte angeboten. „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ Zu diesem Thema mit den Schwerpunkten Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung laden die beiden Referenten David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger am 25. April von 18:00 bis 20:00 Uhr in die Familienbildungsstätte, Weststraße 6, ein. 

Gemeinsam mit der Betreuungsbehörde wird am 12. Oktober 2022 die Veranstaltung „Umsetzung der Reform des Betreuungsrechtes ab 2023“ mit Richter Dr. Gerald Prinz, vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz, von 17:00 bis 19:00 Uhr voraussichtlich als Präsenzveranstaltung in der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstr. 24-30, stattfinden. 

Weitere Angebote finden sich im Jahresprogramm vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. 

Der ansprechende Flyer ist mit den wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartnern ein zuverlässiger Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung und informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine. Eine gute Handreichung für Angehörige, die eine Betreuung führen und für alle, die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder als ehrenamtlicher Betreuer interessieren. 

Schließlich zählen die Vermittlung von Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer sowie die Führung von gesetzlichen Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die eng mit der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung zusammenarbeiten. 

Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 249 Mitglieder und führen mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern insgesamt 197 Betreuungen. Die Betreuungsvereine konnten trotz Coronabeschränkungen und Einschränkungen durch die Flut 201 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im vergangenen Jahr erreichen, wobei acht Veranstaltungen als Online-Seminare angeboten wurden. 

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24.02.2022
Dienstjubiläum Brigitte Gröning

Ehrung für Brigitte Gröning: 25 Jahre beim SKFM-Ahrweiler

Vor 25 Jahren, am 1. Februar 1997, begann Dipl. Sozialarbeiterin und Vereinsbetreuerin Brigitte Gröning ihre Tätigkeit beim SKFM – Ahrweiler. 

„Ich war sehr aufgeregt und hatte kaum Vorstellungen, wie die Arbeit als gesetzliche Betreuerin aussieht“, 

erinnert sich die Jubilarin noch an das Vorstellungsgespräch in Remagen. Zu dieser Zeit war Günter Stolz SKFM-Querschnittsmitarbeiter und Betreuer. Und der Betreuungsverein verfügte über nur einen Raum in der Hauptstraße von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit der neuen Mitarbeiterin reichte das nicht mehr aus, sodass der Umzug nach Heimersheim anstand, damals noch in die Johannisstraße 24, 2012 dann in die Ehlinger Straße 47. 

Auch in der Betreuung, so Brigitte Gröning, kam es zu Veränderungen. Die Wirkungskreise eines Betreuers wurden umfangreicher, die Lebenssituationen der betreuten Menschen komplexer. „Zudem werden heute mehr jüngere Menschen mittleren Alters betreut. Obdachlose, psychisch kranke Menschen, die meist noch überschuldet sind oder es liegt ein Alkoholproblem vor.“ Junge Erwachsene, die ohne Ausbildung und Wohnung sind, zählen ebenfalls zu ihren Klienten. 

Brigitte Gröning: „Die typische Oma oder ein Opa im Seniorenheim, die gibt es natürlich immer noch. Aber bei solchen Betreuungen hängt immer noch was dran, etwa die Erbengemeinschaft, die uneins ist oder anderes.“ Der Verwaltungsaufwand ist also mit den Jahren deutlich schwieriger geworden, betont die Dipl. Sozialarbeiterin. Statt der anfangs zwei sind heute drei Mitarbeiter beim SKFM beschäftigt, wobei Brigitte Gröning selbst mit einer Dreiviertelstelle 35 Betreuungen führt. 

Deutlich zugenommen haben zudem die Aufklärungsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. 

Auch führten Corona und die Flut zu einem erheblichen Mehraufwand. 

Ohne die sehr gute Zusammenarbeit mit allen Trägern und den Stellen im Kreis wäre all das nicht zu bewältigen. SKFM-Vorsitzender Hermann Adams dankte auch im Namen des Vorstands für die fünfundzwanzigjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. 

Zuverlässigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Einsatzbereitschaft zeichnen Brigitte Gröning aus, betonte Hermann Adams, der ihr einen Blumenstrauß und ein Geschenk überreichte. Ebenso beglückwünschten Vereinsbetreuerin Julia Fuchs und Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter und Vereinsbetreuer, ihre Kollegin um anschließend bei einem Imbiss in Dankbarkeit die gemeinsame Zeit Revue passieren zu lassen. 

Der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste – bietet seit 1992 als gemeinnütziger Verein Betreuungen für Menschen an, die ihre Angelegenheiten alleine nicht mehr regeln können, und informiert in zahlreichen Veranstaltungen über das Betreuungsrecht, den Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen oder aber wie man eine Patientenverfügung verfasst.

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24.01.2022
SKFM auch in Corona-Zeiten aktiv

Mitgliederversammlung in Remagen thematisierte die vergangenen zwei Jahre

Ende des Jahres hatte der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. zur Mitgliederversammlung 2021 nach Remagen eingeladen. In seinem Bericht dankte Vorsitzender Hermann Adams der Katholischen Kirchengemeinde Remagen, die diese wichtige Sitzung erst möglich gemacht hat und hob dankend die geleistete Mehrarbeit von Dipl. Sozialarbeiterin Brigitte Gröning und Dipl. Sozialpädagoge und Querschnittsmitarbeiter Ralph Seeger während der Elternzeit von Erziehungswissenschaftlerin Julia Fuchs M.A. hervor. 

Ebenso wurde ein Dank für das „besondere Engagement von Julia Fuchs, Brigitte Gröning und Ralph Seeger während der Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben durch die Corona-Pandemie und die Flut im Ahrtal“ ausgesprochen. Im Anschluss präsentierte Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger den Jahresbericht 2020

Eine deutliche Zunahme ist bei den telefonischen Beratungen mit 141 Gesprächen festzustellen, während die persönlichen Gesprächskontakte wegen Corona um mehr als 30 auf 71 persönliche Beratungen zurückgingen. 18 Veranstaltungen konnten 2020 stattfinden. 

Trotz der 20 wegen Corona leider abgesagten Abenden wurden 352 Personen erreicht. Von seinen 147 Mitgliedern führten 75 Personen 94 ehrenamtliche Betreuungen. 68 Betreuungen wurden im Jahr 2020 hauptamtlich geführt. Kassiererin Eva-Maria Schnöger berichtete über die finanzielle Lage des Vereins und die Kassenprüfer Anton Wypior und Hermann Balas erläuterten den Kassenprüferbericht, so dass dem Vorstand für das Jahr 2020 Entlastung erteilt wurde. 

Karl Reichle wurde aus dem Amt als Beisitzer verabschiedet, da er nach der Flut in den „Hohen Norden“ umziehen musste. Auch ihm dankte Hermann Adams für die geleistete Arbeit als Beisitzer. Als neuer Beisitzer wurde Werner Cremer aus Waldorf gewählt. Bei der Planung wurde auch über ein mögliches Sommerfest oder einen Sommerausflug in diesem Jahr gesprochen. 

Ralph Seeger informierte über die Betreuungsrechtsreform, die 2023 in Kraft treten wird sowie über die geplanten Veranstaltungen und Termine im neuen Jahr. Ganz zeitnah können sich Interessierte zu zwei Online-Seminaren ganz einfach über das Kontaktformular auf der Internetseite, per Email oder aber telefonisch anmelden:

„Einführung ins Erbrecht“ am Montag, 7. Februar 2022, um 18:00 Uhr

mit Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger

„Antragsverfahren für Schwerbehinderung“ am Mittwoch, 9. Februar 2022, um 17:00 Uhr

Bei dieser mit Betreuungsbehörde angebotenen Veranstaltung wird Folker Rothbrust, Referent des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz, mit den Teilnehmenden ins Gespräch kommen.

Nach einer Diaschau mit Impressionen aus dem Jahr 2020 gab es Gelegenheit zum gemeinsamen Austausch.

Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.

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