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SKFM-Ahrweiler e.V. |  Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler  
06.12.2021
Rückblick Online-Veranstaltung zum Thema "Patientenverfügung"

Online-Seminar zum Thema Patientenverfügung

Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine kamen mit Teilnehmer*innen ins Gespräch

Schnell ist ein Mensch, ob Jung ob Alt, durch Unfall oder Krankheit in der Situation, dass er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Jeder hat seine eigene Vorstellung, wie dann die ärztliche Behandlung im Notfall aussehen soll. 

Wie kann ich dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung auch nach meinen Vorstellungen durchgeführt wird? Ehepartner, Eltern oder Kinder sind machtlos, liegt keine unterschriebene Patientenverfügung vor. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen. 

25 Teilnehmer*innen informierten sich im kostenlosen Seminar der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler, das Corona-bedingt als Zoom-Konferenz stattfinden musste. Hannah Mierbach vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Ralph Seeger vom SKFM – Ahrweiler sowie Rechtsanwalt David Schnöger und der Mediziner Dr. Eckehardt Louen sprachen über die verschiedenen Möglichkeiten einer Patientenverfügung. 

Rechtsanwalt David Schnöger erläuterte die rechtlichen Voraussetzungen für die Patientenverfügung und erklärte, welche Folgen sich aus den BGH-Urteilen von 2016 und 2018 ergeben. Für ihn ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass eine gültige Patientenverfügung konkrete Krankheitssituationen beschreibt, für die diese Verfügung auch verfasst wird. Auch konkrete Behandlungswünsche sollten darin beschrieben werden. 

Ralph Seeger ging im Anschluss auf die Inhalte einer Patientenverfügung ein, wobei er die Vorlage vom Bundesministerium der Justiz zugrunde legte. Dr. Eckehardt Louen sprach über die medizinische und palliative Versorgung sterbenskranker Menschen und erklärte die organischen Vorgänge beim Sterben, weshalb der Mensch keinen Hunger und keinen Durst mehr empfindet. Die Angst zu verhungern oder zu verdursten ist somit unbegründet. Im Sterben wird die Therapie geändert, und die Bedürfnisse der Sterbenden gelangen in den Mittelpunkt. 

Dann gab Dr. Louen Einblicke in den Krankenhausalltag und berichtete, wie in der Klinik Patientenverfügungen umgesetzt werden. Zum Abschluss des sehr intensiven und spannenden Abends gab Hannah Mierbach praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung. Wie ihre Mitreferenten hob Mierbach noch einmal die Notwendigkeit hervor, Angehörige und Vertrauenspersonen beim Verfassen einer Patientenverfügung mit einzubeziehen und gemeinsam zu überlegen, aus welchen Gründen bestimmte Behandlungen im Sterbefall abgelehnt werden. Eine gute Formulierung hilft dem rechtlichen Vertreter später, den Willen des Betroffenen umzusetzen. 

Die nächste Veranstaltung zum Thema „Rechtliche Vertretung - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung mit Kurzinfo zum Betreuungsrecht“ findet voraussichtlich am 25. April 2022 statt. 

Näheres dazu finden Sie hier >>

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22.10.2021
Grundkurs Herbst 2021

10 Teilnehmer*innen erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht

Betreuungsvereine der Evangelischen Kirchengemeinden und des SKFM informierten in Remagen

Rund um das Thema rechtliche Betreuung ging es an vier Abenden im Foyer der Rheinhalle Remagen, eine Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM-Ahrweiler – in Kooperation mit der Stadt Remagen, die ihre Räumlichkeiten freundlicherweise zur Verfügung gestellt hatte. 

Beim Grundkurs „Betreuungsrecht“, der auch von Vorsorgebevollmächtigten besucht wurde, beantworteten Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin B.A. Hannah Mierbach und Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden Ahrweiler sowie Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM viele Fragen, insbesondere, wie Wunsch und Wille des Betreuten möglichst umgesetzt werden. 

Mit dem Einführungsabend bereiteten Uwe Moschkau und Ralph Seeger die 10 Teilnehmer*innen auf das komplexe Thema vor und vermittelten viele Informationen für die ehrenamtliche Tätigkeit. Am zweiten Abend zum Thema „Vermögenssorge“ wurde von Uwe Moschkau u.a. erklärt, was ein „Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge“ ist und „worauf ein Betreuer achten muss“. Dabei ging es auch um die Frage, was zu tun ist, erfährt ein Betreuer erst nach Erstellung des Vermögensverzeichnisses von einer Geldanlage oder Lebensversicherung. Brauchen Aktiendepots eine Sicherung,so dass mit einem automatischen Verkauf der Verfall der Aktien verhindert wird? Auch der Wert von Kunstgegenständen ist oft schwer einzuschätzen. „Sollte deshalb zur Erstellung des Vermögensverzeichnisses eine Wertschätzung vorgenommen werden?“ 

Ebenso spannend war der Abend mit Hannah Mierbach zum Thema „Gesundheitssorge“, wann z.B. ein Betreuer für einen Betreuten in eine medizinische Behandlung einwilligen muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Betreute „einwilligungsunfähig“ ist, wenn er also nicht mehr in der Lage ist, mögliche Folgen einer Behandlung oder Nichtbehandlung zu verstehen und ihm die Art des Eingriffes nicht verständlich gemacht werden kann. 

Beim Thema „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ sprach Ralph Seeger u.a. vom Wechsel von der eigenen Wohnung ins Heim. Dabei sollten auch Pflegedienste, Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme oder ehrenamtliche Besuchsdienste in Betracht gezogen werden, Dienste, die ein Leben zuhause weiter ermöglichen. 

Ein herzlicher Dank ging von den 10 Teilnehmer*innen an Hannah Mierbach, Ralph Seeger und Uwe Moschkau, für ihre praxisnahe, mit vielen Infomaterialien bereicherte verständliche Darstellung. Eine Veranstaltung, die wegen der Corona-bedingt geringen Teilnehmerzahl sehr intensiv war. Auch nach der Schulung stehen die beiden Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuer*innen beratend und helfend zur Seite. 

Jeder, der sich für die Aufgabe und Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit dem Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler in Verbindung setzen. Dort ist auch mehr über den nächsten Grundkurs im Frühjahr ab dem 8. März 2022 in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu erfahren. 

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Neue Termine:
Umstellung Kalender aufgrund der Pandemie

Folgende Veranstaltungen entfallen aus aktuellem Anlass:

Das Sommerfest des SKFM-Ahrweiler wird wegen Corona verschoben. Der neue Termin wird hier bekannt gegeben.

31.05.2021
Information zur Corona-Impfung für Betreuer*innen

Impfung ehrenamtlicher Betreuer*innen (Rheinland-Pfalz) 

Nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz ist die Terminvergabe für einen Impftermin für Personen, die als Rechtliche Betreuer*innen Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen betreuen, nun möglich. 

Die Anmeldung zur Vergabe eines Termins kann entweder online oder über die Hotline vorgenommen werden. 

Unerheblich ist, ob die Betreuung durch die/den Rechtlichen Betreuer*in beruflich oder ehrenamtlich geführt wird. Auch ist unerheblich, ob die Betreuung durch einen Angehörigen oder eine Drittperson geführt wird. 

Erforderlich ist lediglich ein Nachweis der Anspruchsberechtigung. Als Nachweis gilt eine Bescheinigung der entsprechenden Stationären Pflegeeinrichtung, die auch formlos auf einem entsprechenden Briefkopf sein kann. Aus ihr muss hervorgehen, dass die anspruchsberechtigte Person (die/der Betreuer*in) mindestens eine Rechtliche Betreuung bei einer/einem Bewohner*in der Einrichtung führt. 

Trier und Speyer, 30.04.2021

>> Information als .pdf zum Download

19.05.2021
Online geht auch: Seminar des SKFM fand großes Interesse

Rechtsanwalt Schnöger gab Tipps zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ 

Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung in allen Bereichen, z.B. bei medizinischen Eingriffen, finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Online konnten die 31 Teilnehmer*innen Ende April den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für soziale Dienste, folgen. 

Gleich zu Beginn gab Rechtsanwalt David Schnöger rechtliche Informationen zur Vorsorgevollmacht, darunter auch Hinweise, dass man zum Verfassen einer Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein muss, welche Inhalte eine solche Vollmacht umfasst und wann eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht notwendig ist. Außerdem sprach der Fachanwalt für Familien- und Erbrecht über die Betreuungsgerichtliche Genehmigung, die von den Vorsorgebevollmächtigten in jedem Fall eingeholt werden muss. Die Genehmigung ist notwendig bei ärztlichen Eingriffen, die mit Lebensgefahr oder einem dauerhaften Schaden verbunden sein können, sowie bei freiheitsentziehenden Maßnahme, ist etwa das dauerhafte Errichten eines Bettgitters notwendig. 

Mit einer Kurzinfo zu Besonderheiten bei Selbständigen und Firmeninhabern rundete David Schnöger seinen Vortrag ab. Im zweiten Teil gab Ralph Seeger praktische Hilfestellungen zur Erstellung einer schriftlichen Betreuungsverfügung und sprach über deren Inhalte sowie über das Betreuungsrecht als solches. 

Zum Abschluss wurden die beiden rechtlichen Vertretungsmöglichkeiten, also „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“, gegenübergestellt und deren Unterschiede erläutert. So konnten die Zuhörer*innen für sich entscheiden, welche Verfügung für sie persönlich am besten geeignet ist. Die Teilnehmer*innen schätzten die lockere, kompetente Art, mit der David Schnöger und Ralph Seeger Inhalte auch mit Hilfe von anschaulichen Filmsequenzen vermittelten. 

Auch Fragen konnten an die beiden Referenten gerichtet werden. 

„Die Veranstaltung war gut strukturiert und hat mir Mut gemacht eine Vollmacht zu erstellen“ 

so ein Teilnehmer, während ein anderer für sich „viele Informationen und Tipps mitnehmen konnte, um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.“ Eine Teilnehmerin schätzte, wie die Vorträge mit Beispielen untermalt und das Thema veranschaulicht wurde. 

Wer mehr über das Thema „Patientenverfügung“ wissen will, sollte sich schon mal den 8. November 2021 vormerken. Die Referenten, Dr. Eckehardt Louen, David Schnöger, Uwe Moschkau, Hannah Mierbach und Ralph Seeger, hoffen, dass dieser Abend dann wieder als Präsenzveranstaltung in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr, Weststraße 6, stattfinden kann. 

Gerne können Sie sich bei uns melden um weitere Informationen zu erhalten:

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23.04.2021
Online-Schulungsreihe Frühjahr 2021 

Online-Grundlagenseminar Betreuungsrecht nutzten 23 Personen 

Zum ersten Mal wurde das Grundlagenseminar Betreuungsrecht im Kreis Ahrweiler in Gänze online angeboten. 23 Personen nutzten die Fortbildung der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM –Ahrweiler. 

Die Schulung hilft insbesondere denjenigen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehörige oder aus sozialem Engagement. Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM sprachen alle Themen rund um die Betreuung an und veranschaulichten den Sachverhalt mit Fallbeispielen. 

Während Ralph Seeger die Einführungsveranstaltung „Das Betreuungsverfahren“ in den Blick nahm, beschäftigte sich Uwe Moschkau am zweiten und dritten Abend mit den Themen „Vermögenssorge“ und „Die Gesundheitssorge“. Am vierten Abend erklärte Ralph Seeger in allen Einzelheiten „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht“. Die Referenten betonten immer wieder den wesentlichen Grundsatz im Betreuungsrecht, Wunsch und Wille des Betreuten zu besprechen und wenn möglich umzusetzen. So sei es notwendig, besonders bei freiheitsentziehenden Maßnahmen – etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim zum Schutz des Betroffenen – auf die Genehmigungspflicht zu achten. Diese hat für Bevollmächtigte auch im Rahmen der Vorsorgevollmacht höchste Priorität. 

Ein weiteres Thema war die Betreuungsrechtsreform, die am 1. Januar 2023 Inkrafttreten wird. Die Teilnehmenden fanden den vierteiligen Lehrgang „abwechslungsreich“, „ausgesprochen informativ“, „gut strukturiert“ und wieder „sehr pfiffig präsentiert“. Individuell beantworteten die Referenten alle anstehenden Fragen. „Die Herren vermitteln die Themen anschaulich, kurzweilig und interessant! Es macht Spaß, daran teilnehmen zu dürfen – Kompliment“, brachte es ein Teilnehmer auf den Punkt. 

Insgesamt gefielen die zahlreichen Tipps und Fallbeispiele aus der Praxis und Hinweise für den Alltag, wobei die Online-Arbeitsgruppen besonders gut ankamen. Positiv sieht es ein Teilnehmer, ohne Anfahrt, Parkplatzsuche und hohen Zeitaufwand an die vielen Inhalte zu kommen, die dank der Informationsmaterialien vertieft werden können. 

Für Ralph Seeger und Uwe Moschkau ein wichtiger Hinweis in die Zukunft, auch nach Corona das Grundlagenseminar immer wieder online anzubieten. Jeder, der sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen:

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03.03.2021
SKFM verabschiedet Jana Binzenbach

Wir bedanken uns für die Unterstützung und wünschen alles Gute

Im Oktober 2019 übernahm Betreuungsassistentin Jana Binzenbach im SKFM – Ahrweiler die Stelle von Julia Fuchs, die in Mutterschutz und schließlich in Elternzeit ging. Mit der Rückkehr von Julia Fuchs wurde Jana Binzenbach Ende Januar 2021 vom Vorsitzenden Hermann Adams sowie von den Vereinsbetreuerinnen (nicht auf dem Foto) Dipl. Sozialarbeiterin Brigitte Gröning und Julia Fuchs M.A. Erziehungswissenschaften sowie von Dipl. Sozialpädagoge und Querschnittsmitarbeiter Ralph Seeger verabschiedet. 

„Sie haben uns sehr unterstützt und geholfen, unsere Betreuungsaufgaben weit über ein Jahr zu bewältigen“, 

dankte Hermann Adams Jana Binzenbach auch im Namen des gesamten Teams und des Betreuungsvereins für ihre engagierte Arbeit und wünschte viel Erfolg bei der Fortführung und dem Abschluss des Jurastudiums.

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12.02.2021
Jahresprogramm 2021 der Betreuungsvereine gibt Orientierung

Wir begrüßen Hannah Mierbach herzlich neu im Team des Betreuungsvereins der Ev. Kirchengemeinden

Das neue Jahresprogramm 2021 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt jetzt überall aus – in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler in den Verbandsgemeinden – und ist auch über die Homepages der Herausgeber einsehbar, um sich umfassend über Jahresangebote zum Thema Betreuung zu informieren. 

Die „Schulung für ehrenamtliche „Betreuerinnen und Betreuer“ ist ein Punkt im gemeinsamen Jahresprogramm. Diese wird in diesem Jahr im Internet angeboten und startet am 23. Februar 2021 um 18:00 Uhr mit der Einführungsveranstaltung zum Thema „Das Betreuungsverfahren“. Weiterhin werden immer dienstags online von 18:00 bis 20:00 Uhr am 2., 9. und 16. März 2021 „Die Vermögenssorge“, „Die Gesundheitssorge“ und „Das Aufenthaltsbestimmungsrecht“ von den Referenten Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden und Ralph Seeger vom SKFM thematisiert.

Wahrscheinlich wird auch der regelmäßige Erfahrungsaustausch am 23. März und 4. Mai 2021 online angeboten. Welche Veranstaltungsform am 26. April 2021 gewählt werden kann, ist noch nicht entschieden. 

Die Referenten David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger hoffen, den Abend „‚Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?‘ - Schwerpunkt: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ von 18:00 bis 20:00 Uhr wieder als Präsenzveranstaltung in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, anbieten zu können. 

Gemeinsam mit der Betreuungsbehörde wird am 18. August 2021 die Veranstaltung „Betriebskostenabrechnung – die zweite Miete“ mit Rechtsberater Jürgen Schönfeldt vom Mieterbund Bonn-Rhein-Sieg-Ahr von 17:00 bis 19:00 Uhr voraussichtlich als Präsenzveranstaltung in der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstr. 24-30, stattfinden. 

 Weitere Angebote finden sich im Jahresprogramm vom Betreuungsverein des Diakonischen Werkes Ahrweiler, Betreuungsverein des SKFM – Ahrweiler und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. 

Der ansprechende Flyer ist mit den wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartnern ein zuverlässiger Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung und informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine. Eine gute Handreichung für Angehörige, die eine Betreuung führen und für alle, die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder als ehrenamtlicher Betreuer interessieren. 

Schließlich zählen die Vermittlung von Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer sowie die Führung von gesetzlichen Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die eng mit der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung zusammenarbeiten. 

Bei diesen vielfältigen Aufgaben erhalten die Betreuungsvereine Unterstützung durch Hannah Mierbach vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden. Herzlich begrüßen Uwe Moschkau und Ralph Seeger ihre neue Kollegin im Bereich Querschnittmitarbeit. Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 241 Mitglieder und führen mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern insgesamt 201 Betreuungen.

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28.01.2021
Julia Fuchs zurück an Bord

Wieder zurück nach Elternzeit:

Im Oktober 2019 ging Julia Fuchs vom SKFM – Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V. in Elternzeit. Mit Beginn des neuen Jahres konnte sie Vorsitzender Hermann Adams wieder als Vereinsbetreuerin und in der Verwaltung an Bord des SKFM begrüßen: „Wunderbar, dass Sie zurück sind und unser Team wieder unterstützen.“ Julia Fuchs freut sich auf ihre in Corona-Zeiten besonders herausfordernde Arbeit.