Vererben will gelernt sein

Beim SKFM informierte Rechtsanwalt David Schnöger in Bad Neuenahr

Zur Veranstaltung „Erbrecht – Der Betreute als Erbe/Erblasser“ hatte der
SKFM–Ahrweiler in die Familienbildungsstätte nach Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen.
Rechtsanwalt David Schnöger vermittelte den 28 Zuhörer*innen eine Einführung in das
Erbrecht, während Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM als der Leiter des
Abends die Besonderheiten einer gesetzlichen Betreuung thematisierte.

Rechtsanwalt Schnöger verdeutlichte die gesetzliche Erbfolge und erläuterte, auf welche
Weise ein Testament und ein Vermächtnis verfasst werden sollte und was es mit dem
Pflichtteil im Erbrecht auf sich hat. Ergänzend thematisierte Rechtsanwalt Schnöger
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und welchen Einfluss die europaweite Erbschafts-
Regelung besitzt.

Danach führte Ralph Seeger aus, auf welche Gegebenheiten ein gesetzlicher Betreuer
im Erbfall achten muss, welche gerichtlichen Genehmigungspflichten einzuhalten sind
und ob ein Betreuter ein rechtlich anerkanntes Testament erstellen kann.

Eine gelungene Veranstaltung, in der die beiden Referenten alle Fragen aus dem
Publikum beantworteten.

19 Teilnehmer*innen erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht

Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren

Rund um das Thema rechtliche Betreuung ging es an vier Abenden
in den Räumen der Kath. Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus
Bad Neuenahr-Ahrweiler, eine Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins
der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM – Ahrweiler.

Einige der 19 Teilnehmer*innen führen bereits eine gesetzliche Betreuung
für einen Angehörigen oder Nachbarn. Beim Grundkurs „Betreuungsrecht“,
der auch von Vorsorgebevollmächtigten besucht wurde, gab es viele
Informationen für die ehrenamtliche Tätigkeit. Konkrete Fragen wurden
von Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden
und Ralph Seeger vom SKFM kompetent beantwortet.

Am zweiten Abend zum Thema „Vermögenssorge“ wurde u.a. erklärt,
was ein „Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge“ ist und „worauf
ein Betreuer achten muss“. Außerdem gingen die Referenten auf die Frage ein,
„ob ein vorhandenes Aktiendepot verkauft werden muss, da es sich hierbei um
keine mündelsichere Geldanlage handelt“. Ebenso spannend war beim Thema
„Gesundheitssorge“ die Frage, wann ein Betreuer für einen Betreuten in eine
medizinische Behandlung einwilligen muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn
der Betreute „einwilligungsunfähig“ ist, wenn er also nicht mehr in der Lage ist,
mögliche Folgen einer Behandlung oder Nichtbehandlung zu verstehen und ihm
die Art des Eingriffes nicht verständlich gemacht werden kann.

Auch bei der „Aufenthaltsbestimmung“ erläuterten die Referenten,
in welchem Fall der Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte eine
„betreuungsgerichtliche Genehmigung“ braucht. Diese muss vorhanden sein,
wenn eine freiheitsbeschränkende Maßnahme in einem Altenheim zum Schutz
der betroffenen Person, z.B. die dauerhafteoder regelmäßige Errichtung eines
Bettgitters, notwendig wird.

Die 19 Teilnehmer*innen dankten den beiden Referenten, Ralph Seeger
und Uwe Moschkau, für ihre kenntnisreiche, ruhige Art, mit der sie die doch
schwierigen und umfassenden Inhalte vermittelten.

Auch nach der Schulung stehen die beiden Betreuungsvereine den
ehrenamtlichen Betreuer*innen beratend und helfend zur Seite. Jeder,
der sich für die Aufgabe und Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung
interessiert, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung
setzen. Dort ist auch mehr über den nächsten Grundkurs im Frühjahr ab dem
3. März 2020 in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu erfahren

>> zum Zeitungsbericht >>

>> Kontakt >>

Julia Fuchs wurde in Elternzeit verabschiedet.

Wir bedanken uns herzlich für ihren Einsatz!

Seit 2015 ist Julia Fuchs, geborene Binzenbach, (Bildmitte) Vereinsbetreuerin
beim SKFM – Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler
e. V. Vielen betreuten Menschen hat sie seither geholfen und war auch in der
Verwaltung eine zuverlässige Kollegin. Jetzt wurde sie in die Elternzeit
verabschiedet.

Vorsitzender Hermann Adams, Kassiererin Eva-Maria Schnöger und
Querschnittsmitarbeiter Ralph Seeger (nicht auf dem Foto) bedanken sich
herzlich für ihren Einsatz und wünschen ihr alles Gute. Mit Julia Fuchs
verliert der SKFM eine führende, engagierte Mitarbeiterin in der Hoffnung
auf eine Wiederkehr.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung - Kurzinfo: Betreuungsrecht

Infoveranstaltung am 13.11.2019 von 18.30 - 20.30 Uhr

Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden
und die Probleme, die damit verbunden sein könnten.
Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen:


„Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden
kann? Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen –
über mich?“


Es ist ein Irrtum zu glauben, dass der Ehepartner, die Kinder oder Eltern automatisch
die rechtliche Vertretung übernehmen dürfen.

Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen.

Herr Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für soziale
Dienste und Herr Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk Ahrweiler
informieren welche Möglichkeiten der Vorsorge bzw. rechtlichen Vertretung es gibt.

Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
mit einem kurzen Ausflug ins Betreuungsrecht sein.

Anfahrtbeschreibung:
Die Aula liegt im Nebengebäude des Marienhaus Klinikums im "Haus Klara" im
1. Stock. Davor sind die Rettungswache des DRK und der Hubschrauberlandeplatz.

Man kann direkt von dort hineingehen oder alternativ durch das Krankenhaus
(Haupteingang)

Veranstalter: „Frauenselbsthilfe nach Krebs“

"Familiendorf Schuld" am 20.10.2019 in der Schützenhalle Schuld

Infomeile mit vielen Institutionen, Vereinen und Initiativen,
mit Angeboten für Familien und Senioren

Das Programm startet um 10:30 Uhr und umfasst einen Familiengottesdienst
sowie eine Infomeile mit vielen Institutionen, Vereine und Initiativen, die ihre
Angebote für Familien und Senioren vorstellen.

Der Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler wird ebenfalls mit einem Infostand
vertreten sein.

Besuchen Sie uns! Sie sind herzlich eingeladen.

Zusätzlich zu den Informationsständen gibt es ein unterhaltsames und informatives
Rahmenprogramm.

Der Eintritt ist frei.

Mehr Infos:
>> zur Infobroschüre

Einladung zum Filmcafe - 04.11.2019 von 15.00 - 17.30 Uhr

"Vergissmeinnicht"

Die AG Demenz der Kreispflegekonferenz lädt am Montag, den 04.11.2019
in der Zeit von 15.00 – 17.30 Uhr Angehörige und Interessierte zu einem Filmcafé
ins Ev. Gemeindehaus Bad Neuenahr, Wolfgang-Müller-Str. 7 ein.

Gezeigt wird der Film „Vergissmeinnicht“, der den „Abschied auf Raten“ von der
an Alzheimer-Demenz erkrankten Mutter aus der Sicht des Sohnes schildert.

Nach dem Film gibt es bei Popcorn, Gebäck, Kaffee u. Kaltgetränken
die Möglichkeit zum Gedankenaustausch über den Film in kleineren
Gesprächsrunden.


Der Eintritt ist frei.

Mehr Infos:
>> zur Infobroschüre

Rheinisches Sommerfest beim SKFM Ahrweiler in Heimersheim

Immer im Wechsel gibt es einmal im Jahr einen Ausflug ...

... im letzten Jahr zum Vulkanmuseum „Lava-Dome“ und in den Lavakeller oder:

Man feiert ein Sommerfest!

Erneut hatte der SKFM-Ahrweiler zum sommerlichen Schmaus in seine Geschäftsstelle
nach Heimersheim eingeladen und 33 Gäste kamen, ehrenamtliche Betreuerinnen und
Betreuer mit ihren Angehörigen.

Vorsitzender Hermann Adams eröffnete das Fest und dankte Franz Rudolf Raths,
der für seine langjährige Tätigkeit im Verein geehrt wurde. Zur Erinnerung wurde
ihm ein Fotobuch mit Bildern der letzten Jahre überreicht.

Während es sich die einen unterm Zelt gemütlich machten, nahmen die anderen
das Kuchenbüfett in Angriff und freuten sich über den heißen Kaffee und die kühlen
Getränke. Ein schöner Rahmen, um miteinander ins Gespräch zu kommen.

Als Überraschungsgast unterhielt Jörg Manhold, Ressortleiter Regionales beim
Generalanzeiger Bonn und Kolumnist, die SKFMler mit Auszügen aus seinem Buch
„Rheinische Redensarten“ und präsentierte heimische Redewendungen auf „Platt“,
die geistreich, philosophisch und auch alltagstauglich sind.

Mit oft kuriosen Bedeutungen hinter den Sprüchen und der Erklärung ihres
Ursprungs sorgte Manhold in seiner launigen Art immer wieder für Schmunzeln
und Staunen. Und als er dann auf seinem Akkordeon die Feierrunde zum Mitsingen
rheinischer Lieder aufforderte, gab es kein Halten mehr.

Richtig heiß wurde es noch einmal, als angegrillt wurde und leckere Würstchen
und Steaks auf dem Rost brutzelten. Ein wunderschönes Sommerfest, das bei besten
Wetter spät am Abend ausklang.

Der SKFM ist immer für die Menschen da. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer,
die Fragen zum Verfahren der gesetzlichen Betreuung, zu Aufgaben als Betreuer haben
oder Menschen, die sich für die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung interessieren,
können sich in Verbindung setzen mit:

Herrn Ralph Seeger vom SKFM-Ahrweiler


>>
Kontakt >>

>> zur Fotogalerie >>

Großes Interesse an Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

49 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für das Thema:

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten
selbst nicht mehr regeln kann?”

mit Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und
Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM in der Familienbildungsstätte
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Schwerpunkt der Informationsveranstaltung des
SKFM – Ahrweiler e.V. – waren die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs-
verfügung und eine kurze Information zum Betreuungsrecht.

Zum Einstieg vermittelte Rechtsanwalt Schnöger, was eine „Vorsorgevollmacht“
ist, welche Vorteile damit verbunden sind und was im Speziellen beim Erstellen
einer solchen Verfügung zu beachten ist.

In Anschluss sprach Ralph Seeger über die Betreuungsverfügung und das
Betreuungsrecht. Schließlich ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn man
selbst nicht mehr entscheiden kann.

„Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“,

fragte Ralph Seeger. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder
Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen
Fall Vorsorge treffen. Gleichfalls war es den Referenten wichtig, die Zuhörer über
Rechte und Pflichten bevollmächtigter Personen zu informieren.

Rechtsanwalt Schnöger wies besonders auf die Notwendigkeit einer
betreuungsgerichtlichen Genehmigung hin, die auch Bevollmächtigte beantragen
müssen, wenn eine freiheitsentziehende Unterbringung in einer geschützten
Abteilung eines Krankenhauses oder eines Heimes oder freiheitsentziehende
Maßnahmen, etwa das dauerhaften Anbringung eines Bettgitters im
Altenheim, für medizinisch notwendig erachtet werden.

Ebenso thematisierte David Schnöger die Gesetzesneuerung aus dem Jahre
2017. Mit der Ergänzung des § 1906 a BGB wurden die Durchführung einer
ärztlichen Zwangsmaßnahme und die damit verbundene unfreiwillige Verbringung
in ein Krankenhaus gesetzlich neu geregelt. Der Rechtsanwalt riet, ältere Vollmachten
gegebenenfalls um die neue gesetzliche Regelung zu ergänzen, wobei die
Betreuungsvereine des Kreises behilflich sein können.

Für Selbständige war der Hinweis interessant, wie eine Vorsorgevollmacht
formuliert sein muss, soll die Vollmacht auch die rechtliche Vertretung für ein
Unternehmen, etwa für einen Handwerksbetrieb, regeln.

Gegen Ende sprach Ralph Seeger noch über das Verfahren zur Einrichtung
der Betreuung, wobei er die Rechte und Pflichten eines Betreuers und die Rechte
der betreuten Person hervorhob. Dabei betonte der Referent besonders,
„dass die betreute Person in der Regel weiterhin geschäftsfähig ist und vor
allem verfahrensfähig. Die betreute Person kann jederzeit Anträge beim Gericht
stellen, z.B. zur Änderung der Aufgabenkreise oder beim Betreuerwechsel.“

Das Publikum dankte für die ausführliche, kompetente, anschauliche
und sehr verständliche Darstellung dieses doch sehr umfangreichen Themas
mit herzlichem Applaus.

>> zum Zeitungsartikel >>

Intensiver Workshop zum Thema Patientenverfügung

Aktive Betreuer und Bevollmächtige
in Bad Neuenahr-Ahrweiler geschult


Eine Patientenverfügung setzt im Behandlungsfall den Willen eines
Menschen am Lebensende um.
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuter
sowie Bevollmächtigte eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe, die Wünsche
eines betreuten Menschen zu erkennen und in einer Patientenverfügung
niederzuschreiben.

Beim Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche BetreuerInnen“
in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler kamen zehn Teilnehmerinnen
und Teilnehmer mit Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM–Ahrweiler e.V.
ins Gespräch. Dieser erklärte, unter welchen Voraussetzungen Patientenverfügungen
für betreute Personen gestaltet werden können und was dabei zu beachten ist.

In der sehr intensiven Arbeitsgruppe gab Seeger Tipps, wie eine
Patientenverfügung gemeinsam mit der betreuten Person erstellt werden kann
und dass ohne seine Einwilligungsfähigkeit ein solches Dokument nicht abgefasst
werden kann. Ralph Seeger: „Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und
Tragweite, also auch die Risiken einer ärztlichen Maßnahme, erfassen kann.“
(BGH, Urteil vom 28.11.1957, 4 Str 525/57; BGH NJW 1972, 335; OLG Hamm
FGPrax 1997, 64).


Eine wichtige Maßgabe und weitere Sicherheit gibt das vom Bundesgerichtshof
am 6. Juli 2016 gegebene Urteil, führte Ralph Seeger aus: „Der Bundesgerichtshof
wies darauf hin, dass eine Patientenverfügung so konkret wie möglich sein muss.
Sie muss konkrete Krankheits- bzw. Behandlungssituationen beschreiben, für die
konkrete Behandlungswünsche benannt werden. Allgemeine Formulierungen wie
‚keine lebenserhaltende Maßnahmen‘ reichen nicht aus, um eine zweifelsfreie
Patientenverfügung zu erstellen.“

Weitere Fragen beantwortet auch die

Broschüre vom Bundesministerium der Justiz

„Patientenverfügung: Leiden – Krankheit – Sterben.
"Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen
werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“


die im Netz kostenlos heruntergeladen werden kann.
>> Download >>

Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte gerne Kontakt zu uns auf:
>> Kontakt >>

>> Zum Zeitungsbericht >>

Programm Sommerfest 28.06.2019


Kulturelles Highlight auf unserem diesjährigen
vereinsinternen Sommerfest!


Wir freuen uns auf den Auftritt von Jörg Manhold
- Kolumnist und Redakteur beim Bonner Generalanzeiger -
mit seinem sehr unterhaltsamen Programm:

"Rheinische Redensarten"

Einladung >>

Weitere Informationen finden hier >>

Infoveranstaltung am 17. 06. zu dem Thema: Patientenverfügung

Veranstalter:
Projekt „Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten“




Ort: Kath. Pfarrheim, Am Kirchplatz 1 in Remagen-Oedingen
Zeit: 18:00 Uhr – 20:00 Uhr


Patientenverfügung – Inhalte und Hilfen
„Behandlungswünsche für bestimmte Krankheitssituationen festlegen“

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine
Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?


Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall oder wegen
einer schwerwiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im Krankenhaus
kommen, in der der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen medizinischen Behandlungswunsch zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten oder dem
Krankenhaus durch?

„Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch
übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.

Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale
Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – informiert zusammen mit Herrn Uwe Moschkau
vom Diakonischen Werk über die Möglichkeit mit einer Patientenverfügung die Wünsche
für eine ärztlichen Versorgung und Behandlung bereits jetzt festzulegen. Es werden die
rechtlichen Voraussetzungen besprochen, aber auch praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung gegeben.

14 Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht

Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM
informieren in Bad Neuenahr


Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit
oder Behinderung lebenswert machen, das wollen Männer und Frauen,
die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf eine rechtliche Betreuung
vorbereiten.

So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen der Katholischen
Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler
Zeit zu nehmen. Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins des
Diakonischen Werkes und des SKFM – Ahrweiler richtete sich vor allem
an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder
führen wollen – egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.

Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden und
Ralph Seeger vom SKFM vermittelten den 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Grundlagen zum Betreuungsrecht und zeigten das großes Spektrum an Aufgaben
eines Betreuers auf, die immer individuell auf den Betreuten bezogen sein müssen.

Die Referenten benannte Rechte und Pflichten des Betreuers und natürlich
die Rechte des Betreuten, etwa beim Aufenthaltsbestimmungsrecht. So wies
Ralph Seeger die Bevollmächtigten darauf hin, dass auch sie die Einrichtung
freiheitsentziehende Maßnahmen, wie z.B. die Errichtung eine Bettgitters im
Altenheim, für ihre anvertrauten Personen beim Betreuungsgericht genehmigen
lassen müssen.

Bei der Vermögenssorge ging es Uwe Moschkau auch um die Frage, was zu
tun ist, besitzt ein Betreuter ein Aktiendepot und ob dieses als nicht mündelsichere
Geldanlage verkauft werden müsse?

Ebenso ist es beim Thema Gesundheitssorge für den Betreuer wichtig
zu wissen, wann er stellvertretend handeln darf und wann nicht. Dabei sprach
Uwe Moschkau auch die wichtige Frage an, was getan werden kann, lehnt die
betreute Person eine ärztliche Behandlung ab. So wurde auch die Gesetzesänderung
zum Paragraphen 1906a BGB thematisiert, womit seit 2017 das Genehmigungsverfahren
für ärztliche Zwangsmaßnahmen sowie die Möglichkeit der Verbringung in ein
Krankenhaus zur Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme neu geregelt ist.

Ralph Seeger betonte, dass die Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme
nur unter ganz engen Voraussetzungen und Bedingungen möglich ist, wobei er das
Verfahren erläuterte. Die von den Betreuungsvereinen in diesem Seminar vermittelten
rechtlichen Grundlagen umfassen das gesamte Betreuungsrecht und sind für alle in
der Betreuung Tätigen, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich, gleichermaßen bindend.

In der Regel, so erklärte Ralph Seeger, erhalten ehrenamtliche Betreuerinnen und
Betreuer aber „einfachere Fälle“, lebt eine Person etwa im Altenheim und benötigt
bei behördlichen Angelegenheiten Unterstützung und persönliche Ansprache.

Auch nach der Schulung stehen die beiden Betreuungsvereine den ehrenamtlichen
Betreuerinnen und Betreuer beratend und helfend zur Seite. Jeder, der sich für die
Aufgabe und Vermittlung einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit
einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen. Dort ist auch mehr über
den nächsten Grundkurs im Herbst ab dem 4. September in Bad Neuenahr-Ahrweiler
zu erfahren:

>> zum Zeitungsartikel >>
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Neuwahlen beim SKFM-Ahrweiler
Hermann Adams übernimmt Amt des ersten Vorsitzenden
von Klaus Peter Rothkegel


Es war eine besondere Mitgliederversammlung, zu der der SKFM –
Ahrweiler e.V. in diesem Frühling ins Pfarrgemeindehaus Rosenkranz nach
Bad Neuenahr eingeladen hatte, stellte Klaus Peter Rothkegel doch das Amt
des ersten Vorsitzenden nach 24 Jahren zur Verfügung.

Wie bereits im Jahr 1995 eröffnete der scheidende Vorsitzende auch diese
Mitgliederversammlung mit dem Bericht des Vorstands, der sich in erster Linie
mit der Umsetzung der Datenschutzverordnung (DSGVO) und den damit im
vergangenen Jahr eingeleiteten notwendigen Änderungen beschäftigte.

Nach dem Kassenbericht von Schatzmeisterin Eva-Maria Schnöger
bescheinigten die Kassenprüfer, Anton Wypior und Hermann Balas,
eine korrekte Buchführung, sodass der Vorstand entlastet werden konnte.

Mit der Bereitstellung des Amtes musste für Klaus Peter Rothkegel ein
neuer erster Vorsitzender gefunden werden.

Klaus Peter Rothkegel hatte versprochen, gegebenenfalls auch weiterhin als
zweiter Vorsitzender sein Wissen und seine Erfahrungen einzubringen, sodass
er zum zweiten Vorsitzenden gewählt wurde. Die Aufgabe des ersten Vorsitzenden
übernahm der bisherige zweite Vorsitzende, Hermann Adams.

Damit wird der SKFM auch weiterhin von zwei sehr erfahrenen Mitgliedern
professionell geleitet. Für Franz-Rudolf Raths, der das Amt des Beisitzers aus
persönlichen Gründen niederlegte, wurde Karl Reichle gewählt. Eva-Maria Schnöger
wurde erneut zur Schatzmeisterin und Bernhard Stahl zum Geistlichen Beirat gewählt.

Hermann Adams dankte dem alten und neuen Vorstand, insbesondere
Klaus Peter Rothkegel für seine langjährige, professionelle und sehr engagierte
Arbeit als erster Vorsitzender.

Danach war das anstehende Sommerfest Thema, zu dem der SKFM seine Mitglieder
bei Kaffee und Kuchen, Grillen und Salaten in die Geschäftsstelle einlädt.

Als Unterhaltungsprogramm wird Jörg Manhold Auszüge aus seinem Programm
„Rheinische Redensarten“ zeigen. Mit dem neuen Vorstand ist der SKFM gut für
die Zukunft aufgestellt. Die in der Vergangenheit geleistete Arbeit kann sich sehen
lassen, wie der von Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittmitarbeiter,
präsentierte Jahresbericht 2018 verdeutlichte.

2018 gab es 223 Einzelberatungen zu Vollmachten, Patientenverfügung und
Fragen zum Betreuungsrecht. Von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern wurden im vergangenen Jahr 88 Betreuungen geführt.

6 ehrenamtliche Betreuungen konnten 2018 vermittelt werden.
Mit 39 Informationsveranstaltungen erreichte der SKFM 812 Personen.
Auch die regelmäßigen Sprechstunden im Teilhabezentrum von Adenau wurden
mit 20 Ratsuchenden gut angenommen.

Der SKFM verfügt über 149 Mitglieder, von denen 77 Personen insgesamt
95 ehrenamtliche Betreuungen führen.

Am Ende der Mitgliederversammlung ließ Ralph Seeger in einer Diashow
das vergangene Jahr Revue passieren, wobei es sich die Mitglieder bei belegten
Brötchen und kühlen Getränken gemütlich machten.

Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von
ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis
Ahrweiler zuständig ist.

Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft
im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.

>> Kontakt >>

Zum Foto 01:
Der neue Vorstand mit neuer Aufgabenaufteilung stellt sich der Kamera:
(Von links) Karl Reichle – Beisitzer, Klaus Peter Rothkegel – 2. Vorsitzender,
Hermann Adams – 1. Vorsitzender, Eva-Maria Schnöger – Kassiererin,
Bernhard Stahl – Geistlicher Beirat

Zum Foto 02:
Der neue Vorstand mit neuer Aufgabenaufteilung stellt sich der Kamera:
(Von links) Karl Reichle – Beisitzer, Klaus Peter Rothkegel – 2. Vorsitzender,
Bernhard Stahl – geistlicher Beirat, Eva-Maria Schnöger – Kassiererin,
Anton Wypior – Kassenprüfer, Hermann Balas – Kassenprüfer,
Hermann Adams – 1. Vorsitzender

Zum Zeitungsartikel Rheinzeitung 07.06.2019 >>

Zum Zeitungsartikel BlickAktuell 21.06.2019 >>

Veranstaltungen zum Thema Betreuung auf einen Blick

Die Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde stellen
ihr Jahresprogramm vor.

Umfassend zum Thema Betreuung informieren kann man sich bei den Betreuungsvereinen
und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler, die jetzt ihr neues Jahresprogramm
vorgestellt haben.

Am 9. April 2019 laden die Betreuungsvereine Betreuerinnen, Betreuer und
Vorsorgebevollmächtigte zum „Erfahrungsaustausch“ in die Familienbildungsstätte ein.

Neu im Programm ist der „Workshop Patientenverfügung“ für ehrenamtliche Betreuer,
der am 15. Mai um 18:00 Uhr in der FBS stattfinden wird.
Auf weitere Informationsveranstaltungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler weist das neue
Programm hin, so auch auf den Abend „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“
am 21. Mai mit Rechtsanwalt David Schnöger in der FBS. Bei der Veranstaltung
„Steuerpflicht für Rentner“ wird Peter Schmitten am 28. August um 17:00 Uhr
in der Kreisverwaltung wichtige Einblicke vermitteln.

Und auch die Offene Sprechstunde im Teilhabezentrum Adenau ist ein fester
Bestandteil des Jahresprogramms, so auch am 07.05.19 von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Richterin Petra Hürten, die Rechtspflegerinnen Sabine Kirstein und Simone Pötz,
Justizbeschäftigte Silvana Siepelt, Andrea Sebastian und Ulrich Marx von der
Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung, Richter Dr. Gerald Prinz sowie
Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden
in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des
SKFM – Ahrweiler e.V. haben das neue Jahresprogramm der Öffentlichkeit
vorgestellt.

Der ansprechende Flyer ist mit den wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartnern
ein unerlässlicher Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung und informiert
über die Arbeit der Betreuungsvereine. Eine gute Handreichung für Angehörige,
die eine Betreuung führen und für alle, die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche
Betreuerin oder als ehrenamtlicher Betreuer interessieren.

Schließlich zählen die Vermittlung von Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer
sowie die Führung von gesetzlichen Betreuungen durch eigene hauptamtliche
Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die eng mit der
Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung zusammenarbeiten. Die beiden
Betreuungsvereine zählen zusammen 251 Mitglieder und führen mit ihren
haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern insgesamt 234 Betreuungen.

303 Beratungen wurden von den Betreuungsvereinen im vergangenen
Jahr geleistet. Die Betreuungsvereine geben Informationsveranstaltungen
zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung,
die von 884 Personen genutzt wurden, also 14 Prozent mehr als im Vorjahr.
Zudem können die Referenten bei Bedarf von Firmen, Vereinen, Kirchengemeinden
oder anderen Institutionen angefragt werden.

Wer sich für die ehrenamtliche Mitarbeit und Übernahme einer gesetzlichen Betreuung
interessiert, kann sich mit dem Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler in Verbindung setzen.

>> Kontakt

Gefördert werden die Betreuungsvereine durch das Land Rheinland-Pfalz
und den Kreis Ahrweiler.

Das neue Jahresprogramm präsentieren vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
(von links) Rechtspflegerin Sabine Kirstein, Richterin Petra Hürten,
Ulrich Marx von der Betreuungsbehörde, Justizbeschäftigte Silvana Siepelt,
Rechtspflegerin Simone Pötz, Andrea Sebastian von der Betreuungsbehörde,
Richter Dr. Gerald Prinz, Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen
Kirchengemeinden und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler.

Foto: Ralph Seeger

>> Zum Zeitungsartikel