Rückblick: Infoveranstaltung "Elternunterhalt" am 28.11.2018


Wann müssen Kinder für ihre alten Eltern zahlen?

Elternunterhalt“: Rechtsanwalt David Schnöger und
Ralph Seeger vom SKFM informierten

Kinder haben gegenüber ihren Eltern eine lebenslange Unterhaltspflicht.
Müssen Vater oder Mutter ins Heim, kann es für ihre Töchter und Söhne teuer werden.
Doch mit welchen Belastungen müssen Kinder tatsächlich rechnen und welche Möglichkeiten
gibt es, diese zu verringern? 30 Teilnehmer waren zur Informationsveranstaltung
„Elternunterhalt – Muss ich für meine Eltern noch Unterhalt leisten?“ in die Familienbildungsstätte
von Bad Neuenahr gekommen, um Antworten von Rechtsanwalt David Schnöger und
Ralph Seeger vom SKFM–Ahrweiler zu erhalten.

Mehr über gesetzliche Unterhaltsansprüche unter Verwandten war von Rechtsanwalt
David Schnöger zu erfahren. „So gilt die Verpflichtung nur bei Verwandten in gerader
Linie. Geschwister sind untereinander nicht zum Unterhalt verpflichtet“, erklärte der
Rechtsanwalt. Ralph Seeger gab im Anschluss eine Übersicht, bei welchen
Sozialleistungen Unterhaltsansprüche unter Verwandten möglich sind.

Der Schwerpunkt des Abends aber lag auf der Unterhaltsverpflichtung von Kindern
gegenüber den Eltern, wenn diese die Kosten für ein Alten- und Pflegeheim nicht
mehr selber tragen können. In solchen Fällen wird zunächst die Bedürftigkeit
eines Elternteils ermittelt. Das Elternteil muss erstmal sein Einkommen und
Vermögen einsetzen. Es bestehen aber Freibeträge bzw. ein Vermögensschonbetrag
von 5000 Euro, so Ralph Seeger. In diesem Zusammenhang wiesen die
Referenten darauf hin, dass vorgenommene Schenkungen in einem
Zeitrahmen von zehn Jahren zurückgefordert werden können.

So war es für die Teilnehmer wichtig, von Rechtsanwalt David Schnöger
zu hören, wie die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichtenden Kindes
ermittelt wird. Und er listete auf, welche Kosten vom Einkommen des Kindes
abgerechnet werden können, um im Anschluss eine beispielhafte Berechnung
des Unterhaltsbetrages durchzurechnen und zu erläutern. Gerade zu diesem
Thema gab es jede Menge Fragen. Bei der regen Diskussion wollten die
Teilnehmer u.a. wissen, welche weiteren Dinge vom Einkommen abgerechnet
werden können, ob die Altersvorsorge abgerechnet wird und das Vermögen
des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden kann.

Das Publikum dankte Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger
vom SKFM für diese sehr kompetente und verständliche Informationsveranstaltung.

Vorsorge und Patientenverfügung


Veranstaltung am 06.11.2018 in Bad Neuenahr –
Dr. med. Eckehardt Louen, Rechtsanwalt David Schnöger
und Ralph Seeger gaben viele hilfreiche Tipps

56 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für das Thema:

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine
Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?”.

Dr. med. Eckehard Louen, Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger
vom SKFM gaben an diesem Abend in der Familienbildungsstätte in Bad
Neuenahr-Ahrweiler viele hilfreiche und aktuelle Informationen bekannt.

Schwerpunkt der Informationsveranstaltung
war das Thema „Patientenverfügung“.

Schließlich ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn man selbst nicht mehr
entscheiden kann. Zum Einstieg vermittelte Rechtsanwalt David Schnöger die
rechtliche Seite einer Patientenverfügung und sprach über ihre gesetzlichen Grundlagen.
Dabei ging es auch um die Frage, welche Bedingungen nach dem BGH-Urteil von 2016
zur Umsetzung erfüllt sein müssen. Ralph Seeger erörterte im Anschluss Form und Inhalte
einer Patientenverfügung.

Aus ärztlicher Sicht ging Dr. med. Eckehard Louen auf die Thematik ein und berichtete,
wie eine Patientenverfügung in der Krankenhaussituation praktisch genutzt wird. Eine
Patientenverfügung sei hilfreich, um den Patientenwillen am Lebensende zu kennen
und umsetzen zu können, so der Mediziner.

Am Ende gab Ralph Seeger weitere praktische Tipps, was beim Niederschreiben einer
Patientenverfügung zu beachten ist. Wie Rechtsanwalt David Schnöger gaben auch
Dr. med. Eckehard Louen und Ralph Seeger den Rat, das Thema Patientenverfügung
so früh wie möglich mit seinen Angehörigen zu besprechen. Dann kennen die Nächsten
den Willen, ist man beispielsweise sterbenskrank und selbst nicht mehr in der Lage,
diesen zu äußern.

Solche Gespräche helfen, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.

Infoveranstaltung: Patientenverfügung – Inhalte und Hilfen

Behandlungswünsche für bestimmte Krankheitssituationen festlegen


Datum: 08.01.2019
Ort:
Rathaus Gemeinde Brohltal – Kapellenstr. 12 in Niederzissen
Zeit:18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Veranstalter: Pflegestützpunkt Bad Breisig u. Brohltal

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten
nicht mehr regeln kann?


Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall oder wegen einer
schwerwiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im Krankenhaus
kommen, in der der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen medizinischen Behandlungswunsch zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten oder
dem Krankenhaus durch?

„Bestimmen womöglich fremde Personen über mich??“ Es ist ein Irrtum zu glauben,
dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb
sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.

Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale
Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – informiert zusammen mit Herrn Uwe Moschkau
vom Diakonischen Werk über die Möglichkeit mit einer Patientenverfügung die Wünsche
für eine ärztlichen Versorgung und Behandlung bereits jetzt festzulegen.

Es werden die rechtlichen Voraussetzungen besprochen, aber auch praktische
Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung gegeben.

Patientenverfügung – Inhalte und Hilfen

Behandlungswünsche für bestimmte Krankheitssituationen festlegen


Datum: 06.02.2019
Ort:
Pfarrheim der Kath. Kirche St. Peter – Zehnthofstraße in Sinzig
Zeit: 17:30 Uhr – 19:30 Uhr
Veranstalter: Pflegestützpunkt Sinzig

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten
nicht mehr regeln kann?


Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall oder wegen einer
schwerwiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im Krankenhaus
kommen, in der der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen medizinischen Behandlungswunsch zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten oder
dem Krankenhaus durch?

„Bestimmen womöglich fremde Personen über mich??“ Es ist ein Irrtum zu glauben,
dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb
sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.

Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale
Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – informiert zusammen mit Herrn Uwe Moschkau
vom Diakonischen Werk über die Möglichkeit mit einer Patientenverfügung die Wünsche
für eine ärztlichen Versorgung und Behandlung bereits jetzt festzulegen.

Es werden die rechtlichen Voraussetzungen besprochen, aber auch praktische
Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung gegeben.

16 Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht


Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informierten
erstmalig in Adenau


Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder
Behinderung lebenswert machen,
das wollen 16 Männer und Frauen, die
sich erstmalig auch in Adenau auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten konnten.

So galt es, sich an vier Abenden im Rathaus Adenau Zeit zu nehmen.
Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden
in der Rhein-Ahr-Region und des SKFM–Ahrweiler in Kooperation mit der Stadt
Adenau richtete sich vor allem an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche
Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehöriger oder
aus sozialem Engagement.

Auch einige Vorsorgebevollmächtigte nahmen an den Kurs teil. Viele
Teilnehmer, die bereits eine gesetzliche Betreuung für einen Angehörigen oder
Nachbarn führen, konnten jede Menge Infos für ihre ehrenamtliche Tätigkeit
als Betreuer mitnehmen und konkret Fragen stellen. Uwe Moschkau vom
Diakonischen Werk und Ralph Seeger vom SKFM beantworteten alles, vermittelten
den Teilnehmern Grundlagen zum Betreuungsrecht und zeigten das große Spektrum
an Betreueraufgaben auf, die immer individuell auf den Betreuten bezogen sein
müssen. Im lebhaften Austausch stellte sich die sehr engagierte und interessierten
Gruppe vielen Fragen und Beispielen.

Uwe Moschkau benannte Rechte und Pflichten des Betreuers und natürlich
die Rechte des Betreuten, etwa bei der Organisation von ambulanten Hilfen.
Beim Thema Vermögenssorge kamen verschiedene Fragen auf, was etwa zu
tun ist,wenn der Betreuer erst nach der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
von einer Geldanlage oder Lebensversicherung erfährt. Außerdem wurde gefragt,
ob ein Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ vom
Betreuer auch vorsorglich für den Betreuten beantragt werden kann und ob
ein vorhandenes Aktiendepot als nicht mündelsichere Geldanlage verkauft
werden muss.

Beim Thema Gesundheitsfürsorge wurde besprochen, wann ein Betreuer
für seinen Betreuten die Einwilligung in eine medizinische Behandlung geben muss.
Hier erklärte Ralph Seeger, dass ein Betreuer nur dann stellvertretend für den Betreuten
handeln darf, wenn dieser „nicht einwilligungsfähig“ ist. In diesem Zusammenhang
erklärten die Referenten auch, was bei der Erstellung und Umsetzung einer Patienten-
verfügung von einem gesetzlichen Betreuer zu beachten ist und ab wann der Betreuer
oder Vorsorgebevollmächtigte eine betreuungsgerichtliche Genehmigung benötigt,
um in einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen, der mit Lebensgefahr oder mit einem
möglicherweise dauerhaften Schaden verbunden ist.

Beim vierten und letzten Abend zum „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ wurde
erklärt, wann ein Betreuer und auch ein Vorsorgebevollmächtigter eine betreuungs-
gerichtliche Genehmigung benötigt, wenn eine freiheitsbeschränkende Maßnahme in
einem Altenheim zum Schutz der betroffenen Person, z.B. die dauerhafte oder regelmäßige
Errichtung eines Bettgitters, notwendig wird.

"Die Veranstaltung hat gezeigt, wie wichtig solche Schulungsangebote für angehende
ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind. Wer ebenfalls ehrenamtlicher Betreuer
werden will, findet bei den evangelischen und katholischen Betreuungsvereinen im Kreis
Ahrweiler Unterstützung“, so Ralph Seeger, der für Adenau einen Bedarf sieht, dort in
Zukunft weitere Grundkurse zum Thema Betreuungsrecht anzubieten.

Uwe Moschkau dankte der Stadtverwaltung Adenau für die Nutzung ihrer Räumlichkeiten.
Der nächste Grundkurs wird in Bad Neuenahr-Ahrweiler
ab dem 12. März 2019. stattfinden.

>> weitere Infos
>> Hier können Sie bei weiteren Fragen und Interesse Kontakt aufnehmen

Info-Veranstaltung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung -
Kurzinfo Betreuungsrecht

Datum: 13.11.18
Ort: Rathaus Gemeinde Brohltal, Kapellenstr. 12 in Niederzissen
Zeit: 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

Veranstalter: Pflegestützpunkt Bad Breisig und Brohltal

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine
Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?

Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das
Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme
lässt sich in der Frage zusammenfassen

„Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich
selbst entscheiden kann? Bestimmen dann andere –
womöglich fremde Menschen über mich?“


Es ist ein Irrtum zu glauben, dass der Ehepartner, die Kinder oder Eltern automatisch
die rechtliche Vertretung übernehmen dürfen. Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge
treffen. Herr Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für
soziale Dienste und Herr Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk
Ahrweiler informieren welche Möglichkeiten der Vorsorge bzw. rechtlichen Vertretung
es gibt.

Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung mit einem kurzen Ausflug ins Betreuungsrecht sein.

>> Info-Artikel der Presse hier runterladen

Gesund und selbstbestimmt älter werden:Info- und Aktionstag Samstag 27. Oktober
Rheinhalle Remagen 11:00 bis 16:00 Uhr

29 lokale Institutionen, Vereine und Initiativen präsentieren ihre
breitgefächerten Angebote. Darüber hinaus gibt es ein buntes Begleitprogramm
mit Vorträgen, Tanz und der Clownin Petra Klapps zum Thema:

„Mit Humor gesund und kreativ bleiben“. —

Für das leibliche Wohl ist mit einem Mittagsimbiss sowie mit Kaffee und Kuchen
gut gesorgt. — Eintritt frei ! —

Weitere Infos:
Mechthild Haase
Caritasverband in Ahrweiler
Tel. 02641 – 75 98 60

>> haase-m@caritas-ahrweiler.de

Eva Etten
Stadtverwaltung Remagen
Tel. 02642 – 201 30

>> e.etten@remagen.de

>> Info hier runterladen

Ein Dankeschön fürs Ehrenamt

Ehrenamtliche Betreuer vom SKFM-Ahrweiler beim Betreuertag in Trier

Alle zwei Jahre lädt der SKM – Diözesanvereins Trier e.V. alle Ehrenamtler der
Betreuungsvereine im Bistum Trier zu einem Dankeschöntag ein, der in diesem
Jahr im Kloster Machern in Bernkastel-Wehlen stattfand.

Mit von der Partie waren ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
vom Katholischen Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM).
Der Tag bot Überraschungen und auch Ehrungen, eine Anerkennung für die
verantwortungsvolle Aufgabe als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer.

Pater Albert Seul O.P., Geistlicher Beirat des SKM – Diözesanvereins Trier e.V.,
gab einen geistlichen Impuls. Und Bernd Walter, Vorsitzender des SKM –
Diözesanvereins Trier e.V., bedankte sich im Anschluss bei allen Ehrenamtlern
für ihren verantwortungsvollen und nicht selbstverständlichen ehrenamtlichen
Einsatz.

Gesanglich und instrumental wurde das Programm von Ingrid Wagner,
Gerda Koppelkamm-Martini, Liane Lützig und Ludmilla Alexandrova gestaltet.

Als Hauptattraktion rückte der Kabarettist Franz-Joseph Euteneuer die Ehrenamtler
philosophisch und sehr unterhaltsam in den Fokus. Der Unterhalter machte den
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Mut. Sie können stolz auf ihre
Tätigkeit in den Betreuungsvereinen der Diözese Trier sein und sollten dies auch
zeigen.

Nach dem Mittagessen blieb noch genügend Zeit, sich das Kloster Machern und das
historische Spielzeug- und Ikonenmuseum anzuschauen, ein rundum gelungener Tag.

>> zum Zeitungsartikel

Klaus Peter Rothkegel feierte 80. Geburtstag
Vorstand des SKFM beglückwünschte seinen Vorsitzenden
Klaus Peter Rothkegel,


Vorsitzender des SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für
den Landkreis Ahrweiler e.V., feierte seinen 80. Geburtstag.

Hierzu kamen die besten Glückwünsche vom Vorstand und Verein. Hermann Adams –
2. Vorsitzender, (links) und Beisitzer Franz-Rudolf Raths (rechts) dankten Klaus Peter
Rothkegel (Mitte) für seine langjährige Tätigkeit seit 1995 als Vorsitzender des SKFM
und überreichten ihm einen Gutschein und ein Weinpräsent.

>> zum Zeitungsartikel

Stationäre Pflege –


zwischen guter Versorgung, Pflegenotstand und lukrativem Geschäft

Podiumsdiskussion in Bad Neuenahr warnte vor Zusammenbruch
des Pflegesystems

Über 100 Zuhörer waren auf Einladung der „Projektgruppe Heime“, bestehend
aus Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.,
Pflegestützpunkt für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft und SKFM –
Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., ins
Evangelischen Gemeindehaus von Bad Neuenahr-Ahrweiler gekommen.

Ein auserlesenes Podium stellte sich unter der Leitung von Pfarrer Rüdiger Stiehl
dem Thema

„Stationäre Pflege – zwischen guter Versorgung, Pflegenotstand und
lukrativem Geschäft“.

Zu Beginn zeigte ein Filmbeitrag auf eindrückliche Weise die Altenpflegesituation,
wenn wenige, überforderte Pflegekräfte auf viele hilfsbedürftige, vernachlässigte
Heimbewohner treffen. Eine Situation, die es im Kreis Ahrweiler nicht gebe,
meinte Altenpflegeschülerin Anja Dreßen, während Rechtsanwältin Ulrike Kempchen,
Abteilung Recht - BIVA-Pflegeschutzbund die beschriebene Situation als keinen
Einzelfall bezeichnete. Es fehle an personellen Ressourcen, die zu Überforderung
und Missständen führen, stellte Dr. Martin Canzler vom MDK fest.

Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des Verbands Katholischer Altenhilfe, verwies
in diesem Sinne auf einen Paradigmenwechsel, der sich vor 25 Jahren mit von
Ordensleuten geführten Häusern hin zum Dienstleistungsmarkt vollzogen habe:

„Der Rahmen ist dadurch ein anderer geworden.“

Als Gefahr benannte Dr. Martin Canzler, auf den Pflegemarkt vordringende
ausländische Konzerne. Altenpflege sei nicht gewinnorientiert wie eine Autofabrik
zu organisieren, wo Anleger Gewinne versprochen werden, kritisierte Professor

Dr. Stefan Sell vom RheinAhrCampus Remagen
eine Kommerzialisierung der
Pflege und forderte zur Entlastung der Pflegekräfte gesetzliche Personalvorgaben.

Nicht zu verantworten sei, wenn eine Nachtwache für 50 bis 60 Menschen
zuständig ist.

Als „Spätberufene“ warb Anja Dreßen für die Altenpflege und Harald Monschau,
Vorstandsmitglied BPA-Bundesverband der privaten Anbieter sozialer Dienste e.V. –
Heimleitung Seniorenzentrum Maranatha, berichtete von vereinsamten Menschen,
die in die Häuser kommen:

„Dann erleben wir, wie diese Menschen wieder aufleben, wenn sie eine
Ansprache haben.“


Jedoch bemängelte auch er eine Überlastung des Pflegepersonals. Aufs Ganze
betrachtet sieht Professor Dr. Stefan Sell Altenpflege in Deutschland

„hochgradig gefährdet. Das System läuft nicht nur heiß, sondern bricht
uns weg.“


Dabei werden 70 Prozent der Pflegebedürftigen immer noch zuhause gepflegt.
Würden davon nur 10 bis 20 Prozent in eine stationäre Einrichtung gehen,
käme es zu einem Zusammenbruch des Pflegesystems.

„So viele Betten gibt es nicht“, sagte Professor Stefan Sell, der im
„Skandinavischen System“, das zwei- bis dreimal so viel wie Deutschland
in die Pflege investiert, eine Lösung sieht. Viele seien in der Pflege aktiv,
doch keiner sei wirklich zuständig, eine Aufgabe, die in Dänemark von den
Kommunen übernommen werde.

Dem entgegen sprach sich Erwin Rüddel MdB, Vorsitzender des
Gesundheitsausschusses im Bundestag, gegen eine Kommunalisierung
der Altenpflege aus. Es brauche ein Bündel von Aktiven. Kommunen, Länder
und Bund alleine könnten das nicht regeln. Höhere Steuern und Pflegebeiträge
seien denkbar, damit sich der Eigenanteil der Gepflegten nicht weiter erhöht.

In der von Erwin Rüddel propagierten Digitalisierung der Pflege, bis hin zum
Windelsensor, sahen die anderen Podiumsteilnehmer keine Maßnahme, die
der Pflegebelastung ernsthaft entgegenwirken könne.


>> zum Zeitungsbericht Generalanzeiger vom 25.08.2018
>> zum Zeitungsbericht Rhein-Zeitung vom 27.08.2018

Sommerausflug des SKFM auf den Spuren des Vulkanismus:

Ein Dankeschön für die ehrenamtliche Tätigkeit

Auf die Spuren des Eifelvulkanismus begaben sich 20 Mitglieder des
Betreuungsvereins SKFM-Ahrweiler.
Beim Sommerausflug nach Mendig konnte
man sich gleich zu Beginn im Vulkanmuseum „Lava-Dome“ ein Bild von der zerstörerischen
Kraft des Laacher-See-Vulkanismus machen, der vor 13.000 Jahren zum letzten Mal aktiv
war.

Danach ging es in die tiefste Unterwelt in den Lavakeller, der beim Abbau von Basalt
entstanden ist und später zur Lagerung von Bier diente. Und da Mendig auch heute noch eine
Bierstadt ist, endete der fröhliche Ausflug im Vulkanbrauhaus mit einem leckeren Essen und
interessanten Gesprächen.

Den Teilnehmern hatte der abwechslungsreiche Ausflug sehr gefallen und sie
bedankten sich beim Vorsitzenden Klaus Peter Rothkegel für den wunderschönen Tag.

Mit der Sommerfahrt, die alle zwei Jahre im Wechsel mit dem Sommerfest
stattfindet,
soll den ehrenamtlichen Mitgliedern für ihre verantwortungsvolle Aufgabe
als ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer gedankt werden.

>> zum Zeitungsbericht Rhein-Zeitung vom 01.08.2018
>> zum Zeitungsbericht BlickAktuell vom 10.08.2018

>> zur Foto-Galerie

Umgang mit demenzkranken Menschen

21 Zuhörer informierten sich beim SKFM über Demenz und
vorsorgende Maßnahmen


21 Zuhörerinnen und Zuhörer waren auf Einladung des SKFM–Ahrweiler –
zur Einführungsveranstaltung „Umgang mit demenzkranken Menschen“ in die
Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler gekommen, wo Dipl. Sozialpädagogin
Katharina Steinich vom Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. zunächst in einem Überblick
das Krankheitsbild „Demenz“ vorstellte und über den aktuellen wissenschaftlichen Stand
informierte.

Zunächst gab die Referentin medizinische Informationen zum Thema Demenz und verwies
auf den Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen, wobei auch Besonderheiten in der
Kommunikation zur Sprache kamen.

Vor allem warb Katharina Steinich um Verständnis: „Demenzkranke Menschen leben in
ihrer eigenen Welt. Sie können sich nicht mehr ändern. Da dies so ist, müssen sich
Umwelt und Angehörige auf diese Menschen einstellen, ihnen mit Einfühlungsvermögen
begegnen und auf Besonderheiten eingehen.“


Auf Nachfrage aus dem Publikum berichtete Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM
noch aus der Praxis als gesetzlicher Betreuer und informierte, dass eine Vorsorgevollmacht
nur dann möglich ist, wenn der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. „Deshalb sollte eine
Vollmacht oder Betreuungsverfügung möglichst früh in gesunden Zeiten erstellt
werden“,
betonte Seeger.

Herzlich bedankte sich Ralph Seeger bei Katharina Steinich, die sich in diesem Jahr in den
Ruhestand verabschieden wird, für ihre langjährige Referententätigkeit zum Thema Demenz.

Bei Fragen rund um das Thema Demenz:

Pflegestützpunkt
Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft

Bahnhofstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641 / 75 98 50
Fax: 02641 / 759851

Pflegestützpunkt Remagen/Sinzig
Lindenstr. 7
53489 Sinzig
Telefon: 02642 / 99 11 56
Fax: 02642 / 99 12 53

Pflegestützpunkt Bad Breisig/Brohltal
Im Joch 1
56651 Niederzissen
Telefon: 02636 / 800 554
Fax: 02636 / 800 697

Pflegestützpunkt Adenau-Altenahr
Kirchstr. 15-19
53518 Adenau
Telefon: 02691 / 305 612 oder 305 613
Fax: 02691 / 305 88 612 oder 305 698

Bei Fragen zu dem Themen Betreuung und Vorsorgevollmacht:
SKFM-Ahrweiler

>> Hier können Sie bei weiteren Fragen und Interesse Kontakt aufnehmen

Juristische Aufklärung zu Rechtlicher Vertretung


Gut besuchte Infoveranstaltung am 24.04.2018
Thema: Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung



47 Zuhörerinnen und Zuhörer
interessierten sich für die Themen „Rechtliche
Vertretung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung”, eine Veranstaltung mit
Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und Ralph Seeger vom
SKFM–Ahrweiler, der in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler
eingeladen hatte.

Zum Einstieg sprach Ralph Seeger über Aufgaben und Angebote der beiden
Betreuungsvereine und Rechtsanwalt Schnöger informierte zum Thema
„Vorsorgevollmacht“. So klärte David Schnöger über die Voraussetzungen
eine Vorsorgevollmacht auf und verdeutlichte, wie diese inhaltlich verfasst
werden sollte. Außerdem, so der Rechtsanwalt, brauchen Betreuer und
Vorsorgebevollmächtigte in besonderen Situationen betreuungsgerichtliche
Genehmigungen. Diese sind auch notwendig, wenn ein ärztlicher Eingriff für
den Betreuten mit Lebensgefahr verbunden sein könnte oder einen bleibenden
Schaden nach der Behandlung möglich ist.

Auch für freiheitsentziehende Maßnahmen, wenn etwa die dauerhafte
Errichtung eines Bettgitters im Altenheim zum Schutz des Vollmachtgebers
notwendig erscheint, braucht es eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.

Im Anschluss erklärte Ralph Seeger, wie eine Betreuungsverfügung
erstellt wird. Inhalt dieser Willenserklärung sollte u.a. sein, wer im Falle einer
erforderlichen Betreuung, wenn man seine Sache selbst nicht mehr regeln kann,
zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll.

So kann eine Betreuungsverfügung die Einsetzung einer fremden
Person vermeiden.
In diesem Zusammenhang kann auch geäußert werden,
wer auf keinen Fall die Betreuung übernehmen darf. Außerdem klärte der Diplom
Sozialpädagoge über das Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
auf und sprach über die Rechte einer betreuten Person. Denn auch
in diesem Fall bleibt man in der Regel geschäftsfähig und vor allem verfahrensfähig.

Zum Abschluss wurden die beiden Vertretungsformen gegenübergestellt,
so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit hatten, die für sich
richtige rechtliche Vertretungsform auszusuchen. 

Auf Wunsch geben die beiden Betreuungsvereine
vom SKFM und von der
DiakonieInformationsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung und können von Firmen, Vereinen, Kirchengemeinden oder
anderen Institutionen als Referenten angefragt werden.

>> Hier können Sie bei weiteren Fragen und Interesse Kontakt aufnehmen

SKFM-Mitgliederversammlung stellt Jahresbericht vor

Mitglieder wurden über Aktivitäten und Aktionen für Betreuer und
betreute Personen informiert



Auch in diesem Jahr fand die Mitgliederversammlung des SKFM–Ahrweiler im
Pfarrgemeindehaus Rosenkranz in Bad Neuenahr statt - diesmal vom 2. Vorsitzenden,
Hermann Adams, für den leider erkrankten Vorsitzenden Klaus Peter Rothkegel eröffnet.

Nach dem Bericht des Vorstands legte Kassiererin Frau Eva-Maria Schnöger den
Kassenbericht für das Jahr 2017 vor. Anton Wypior erklärte die Kassenprüfung und
bescheinigte eine korrekte Buchführung, sodass der Vorstand entlastet werden konnte.

Da Ralf Lobe das Amt des zweiten Kassenprüfers aus persönlichen Gründen niederlegen
muss, wurde mit Hermann Balas ein Nachfolger gewählt. Außerdem wurde über die Planung
des anstehenden Sommerausflugs nach Mendig in den Lava Dom und den Lava Keller
gesprochen. Nach angedachten Führungen wird der Ausflug bei Kaffee und Kuchen und
einem leckeren Essen mit Mendiger Bier ausklingen.

Vor dem gemütlichen Teil, bei leckeren Brötchen und Impressionen vom letzten
Sommerfest, präsentierte Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittmitarbeiter,
den Jahresbericht 2017.

Im vergangenen Jahr gab es 218 Einzelberatungen zu Vollmachten,
Patientenverfügung und Fragen zum Betreuungsrecht.

Der vorgestellte Jahresbericht weist einige beeindruckende Zahlen auf:

Von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden im
vergangenen Jahr 95 Betreuungen geführt. 6 ehrenamtliche Betreuungen
konnten 2017 vermittelt werden.
Mit über 40 Informationsveranstaltungen erreichte der SKFM 703 Personen.
Als weitere Besonderheit sprach Seeger über die „Vermittlungsinitiative Heime“ für
ehrenamtliche Betreuer, wobei Heime etwaige Betreuungen an die Betreuungsvereine
melden, sodass ein Vermittlungsvorschlagfür die Einrichtung einer Betreuung mit einem
ehrenamtlichen Betreuer erfolgen kann.

Zudem wies Ralph Seeger auf anstehende aktuelle Aktionen hin:


Die Veranstaltung „Neuregelung bei der Unterbringung und ärztlichen
Behandlungen gegen den Willen eines Betreuten“


findet am Mittwoch, 13. Juni 2018, von 17:00 bis 19:00 Uhr in der
Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.

Auf Einladung von SKFM, Diakonischem Werk und Kreisverwaltung wird Betreuungsrichter
Dr. Gerald Prinz vom Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Vorgehensweise
sprechen, wenn psychische Erkrankungen eine ärztliche Behandlung verhindern.

Am Donnerstag, 23. August 2018, laden SKFM, Diakonischem Werk und Kreisverwaltung
um 18:00 Uhr zur Info-Veranstaltung mit Podiumsdiskussion
„Stationäre Pflege - zwischen guter Versorgung, Pflegenotstand und lukrativem
Geschäft“
ins Evangelische Gemeindehaus, Wolfgang-Müller-Straße 7, nach Bad Neuenahr-
Ahrweiler ein. Zum Thema „Organisation & Verwaltung für ehrenamtliche BetreuerInnen –
Der richtige Antrag zur richtigen Zeit“
steht am Dienstag, 5. Juni 2018, ab 18:00 Uhr
in der Familienbildungsstätte, Weststraße 6, in Bad Neuenahr eine weitere Info-Veranstaltung
an, zu der eine Anmeldung beim SKFM erforderlich ist.

Referent des Abends ist Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger. Und am Dienstag,
14. August 2018
, können sich Bürgerinnen und Bürger von 14:00 bis 17:00 Uhr
wieder im Teilhabezentrum Adenau,Kirchstraße 13, beraten lassen. Der SKFM-Ahrweiler
ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von
ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuernim gesamten Landkreis Ahrweiler
zuständig ist. Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuerinteressiert, die
Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos
, kann sich mit Ralph Seeger
in Verbindung setzen. >> Zum Zeitungsartikel

>> Hier können Sie bei Interesse Kontakt aufnehmen

Infoveranstaltung am 03.05.2018: Patientenverfügung | Inhalte und Tipps

Behandlungswünsche für bestimmte Krankheitssituationen festlegen

Ort: Hotel Krupp, Poststr. 4 in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Zeit: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr

Veranstalter: Verein „Frau und Kultur - Bad Neuenahr“

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten
nicht mehr regeln kann?
Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall
oder wegen einer schwerwiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im
Krankenhaus kommen, in der der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen
medizinischen Behandlungswunsch zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten oder
dem Krankenhaus durch?


„Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch
übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.


Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste
für den Landkreis Ahrweiler e.V. – informiert zusammen mit Herrn Uwe Moschkau vom
Diakonischen Werk über die Möglichkeit mit einer Patientenverfügung die Wünsche für
eine ärztlichen Versorgung und Behandlung bereits jetzt festzulegen. Es werden die
rechtlichen Voraussetzungen besprochen, aber auch praktische Tipps zur Erstellung einer
Patientenverfügung gegeben.

20 Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht

Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren
in Bad Neuenahr

Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung
lebenswert machen,
das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler
auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten.

So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte
im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler Zeit zu nehmen. Die Veranstaltungsreihe
des Betreuungsvereins des Diakonischen Werkes und des SKFM–Ahrweiler richtete sich vor
allem an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen –
egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.

Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Diakonie und Ralph Seeger vom SKFM vermittelten
den 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Grundlagen zum Betreuungsrecht und zeigten
das großes Spektrum an Aufgaben eines Betreuers auf, die immer individuell auf den Betreuten
bezogen sein müssen.

Im lebhaften Austausch stellte sich die sehr engagierte und interessierten Gruppe vielen
Fragen und Beispielen. Die Referenten benannten Rechte und Pflichten des Betreuers und
natürlich die Rechte des Betreuten, etwa beim Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Beim Thema Vermögenssorge kam die Frage auf, was zu tun ist, wenn der Wert
eines Biedermeier-Sekretärs oder eines kostbaren Schmuckstücks unbekannt ist. Und eine
Teilnehmerin wollte im Unterschied zur mündelsicheren Geldanlage wissen, wie vorzugehen
ist, besitzt die betreute Person auch Aktien.

Beim Thema Gesundheitsfürsorge erklärten Uwe Moschkau und Ralph Seeger, dass
ein Betreuer nur dann stellvertretend für den Betreuten handeln darf, ist dieser nicht
einwilligungsfähig.

In diesem Zusammenhang erklärten die Referenten auch, was eine Patientenverfügung
bewirken kann und unter welchen Umständen lebensverlängernde Maßnahmen nicht
eingeleitet oder bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt werden müssen.

Beim vierten und letzten Abend zum „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ wurde mit den Teilnehmenden über freiheitsentziehende Maßnahmen gesprochen. So kann auch der Einsatz
von sedierenden Medikamenten im Einzelfall eine freiheitsentziehende Maßnahme sein,
weshalb hierbei eine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig ist.

Zum Abschluss informierte Ralph Seeger, dass die evangelischen und katholischen
Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler auch bei der Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen
helfen, wobei von den Ehrenamtlichen in der Regel einfachere Betreuungen übernommen
werden.

Zum Gelingen einer Betreuung ist es gut, wenn sich der Betreute und der mögliche
ehrenamtliche Betreuer im Vorfeld kennenlernen. Jeder, der sich für die Übernahme einer
ehrenamtlichen Betreuung interessiert oder bereits selbst ehrenamtlich eine Betreuung
führt, kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen.

>> zum Zeitungsartikel

>> Hier können Sie bei Interesse Kontakt aufnehmen

Der nächste Grundkurs findet im September in Adenau statt.

>> Weitere Informationen finden Sie hier ...


Jahresprogramm 2018 der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde vorgestellt



Andrea Sebastian, Hildegard Tempel und Ulrich Marx
von der Betreuungsbehörde
der Kreisverwaltung, Uwe Moschkau – Betreuungsverein des Diakonischen Werk,
und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Ahrweiler, haben das neue
Jahresprogramm jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der ansprechende Flyer ist mit den wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartnern
ein unerlässlicher Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung und informiert über die Arbeit
der Betreuungsvereine.

Eine gute Handreichung für Angehörige, die eine Betreuung führen und für alle,
die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder als ehrenamtlicher Betreuer
interessieren.

Schließlich zählen die Vermittlung von Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer
sowie die Führung von gesetzlichen Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter
zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die eng mit der Betreuungsbehörde der
Kreisverwaltung zusammenarbeiten. Die beiden Betreuungsvereine zählen insgesamt
245 Mitglieder und führen mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und
Betreuern insgesamt 244 Betreuungen.

280 Beratungen wurden von den Betreuungsvereinen im vergangenen Jahr geleistet.

Auf Wunsch geben die Betreuungsvereine Informationsveranstaltungen zu den Themen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und können von Firmen, Vereinen,
Kirchengemeinden oder anderen Institutionen als Referenten angefragt werden.

772 Personen besuchten im vergangenen Jahr Veranstaltungen der Betreuungsvereine
von Diakonie und SKFM, also 135 mehr als im Jahr 2016. 360 Personen informierten
sich 2017 über „Vorsorgende Maßnahmen“.

Wer sich für die ehrenamtliche Mitarbeit und Übernahme einer gesetzlichen Betreuung
interessiert, kann sich mit einem der Betreuungsvereine in Verbindung setzen.
Gefördert werden die Betreuungsvereine durch das Land Rheinland-Pfalz und
den Kreis Ahrweiler.

>> Hier können Sie bei Interesse Kontakt aufnehmen

Vor der Kreisverwaltung Ahrweiler präsentieren (von links) Hildegard Tempel, Andrea
Sebastian und Ulrich Marx von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung sowie
Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk und Ralph Seeger vom SKFM.
Foto: E.T. Müller

>> zum Zeitungsartikel

Patientenverfügung aus medizinischer und juristischer Sicht


Arzt und Jurist informierten in Bad Neuenahr-Ahrweiler

In jeder Hinsicht erhellend war der Abend am 07.11.2017 in der Katholischen
Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler. Hierzu hatten der Betreuungsverein
des Diakonischen Werkes und der SKFM – Ahrweiler zwei Referenten unterschiedlicher
Fachgebiete eingeladen:

Dr. Eckehardt Louen von der Palliativ-Station des Krankenhauses Maria Stern
in Remagen und Rechtsanwalt David Schnöger. Die Moderatoren, Uwe Moschkau vom
Diakonischen Werk und Ralph Seeger vom SKFM, freuten sich, 72 interessierte
Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßen zu können.

Über die formaljuristischen Voraussetzungen, damit eine Patientenverfügung auch
anerkannt werden kann, informierte David Schnöger, der die gesetzlichen Grundlagen
erläuterte und die nötigen juristischen Voraussetzungen nannte.

Dabei stellte der Rechtsanwalt klar, dass Ehepartner und pflegende Angehörige nicht
automatisch Entscheidungsbefugnis erhalten. Deshalb sei es wichtig, gewünschten Personen
im Vorfeld die Entscheidungsbefugnis zu erteilen. Um eine Patientenverfügung rechtswirksam
zu verfassen, bedarf es grundsätzlicher Voraussetzungen, wie das jüngste BGH-Urteil gezeigt
hat, über das Rechtsanwalt David Schnöger ergänzend sprach.

Demnach muss eine Patientenverfügung konkret formuliert sein. Dabei können
die Betreuungsvereine helfen. Ganz in diesem Sinne erläuterte Uwe Moschkau, welche
Krankheitssituationen konkret und wie beschrieben werden sollten.

So sei es wichtig, Behandlungswünsche dezidiert zu formulieren, sodass diese
vom behandelnden Arzt im Notfall auch umgesetzt werden könnten. Im Anschluss stellte
Dr. Eckehardt Louen das Thema Patientenverfügung aus ärztlich-medizinischer Sicht dar
und verdeutlichte seinen Standpunkt durch eigene praktische Erfahrungen im Krankenhausalltag
als Palliativmediziner.

Als dritter Redner gab Ralph Seeger praktische Hinweise und Hilfestellungen zur
Erstellung einer schriftlichen Patientenverfügung und riet den Zuhörern:

Eine Patientenverfügung wird nicht einsam im stillen Kämmerlein erstellt.
Besprechen Sie mit Ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten, welche Behandlung
Sie am Ende Ihres Lebens wünschen, etwa bei einer tödlich verlaufenden Krankheit.
Es ist gut, wenn das Umfeld Ihren Standpunkt kennt. Außerdem hilft die Diskussion
möglicherweise auch den Ihnen nahestehenden Personen, selbst über eine Patientenverfügung nachzudenken.“

Die Zuhörer fanden es sehr gut und informativ, das Thema mit seinen medizinischen
und rechtlichen Aspekten gleich von zwei Seiten zu beleuchten. Auch die praktischen
Erfahrungen eines Arztes gaben ihnen wichtige Hinweise an die Hand.


Infoveranstaltung am 10.01.2018: Patientenverfügung – Inhalte und Tipps

Behandlungswünsche für bestimmte Krankheitssituationen festlegen

Ort:
Maternus-Stift Seniorenzentrum, Schulstr. 7 in 53505 Altenahr-Altenburg

Zeit:
10.01.2018 - 18:00 Uhr – 20:00 Uhr

Veranstalter: Maternus-Stift GmbH

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten
nicht mehr regeln kann?

Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall oder wegen einer
schwerwiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im Krankenhaus
kommen, in der der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen
medizinischen Behandlungswunsch zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten
oder dem Krankenhaus durch?

„Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies
automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen
Fall Vorsorge treffen.


Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für
Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – informiert zusammen mit
Herrn Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk über die Möglichkeit mit einer
Patientenverfügung die Wünsche für eine ärztlichen Versorgung und Behandlung
bereits jetzt festzulegen.

Es werden die rechtlichen Voraussetzungen besprochen,
aber auch praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung gegeben.

Infoveranstaltung am 31.01.2018: Patientenverfügung – Inhalte und Tipps

Ort:
Ev. Gemeindehaus Remagen, Marktstr. 25 in 53424 Remagen

Zeit:
18:00 Uhr – 20:00 Uhr

Veranstalter: Seniorenbeirat Remagen, Pflegestützpunkt Sinzig-Remagen,
Projekt „Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten“

Patientenverfügung – Inhalte und Hilfen
„Behandlungswünsche für bestimmte Krankheitssituationen festlegen“


Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine
Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?


Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall oder wegen einer
schwerwiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im Krankenhaus kommen,
in der der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen medizinischen Behandlungs-
wunsch zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten
oder dem Krankenhaus durch?


„Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“ Es ist ein Irrtum zu glauben,
dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte
jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.

Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste
für den Landkreis Ahrweiler e.V. – informiert zusammen mit Herrn Uwe Moschkau vom
Diakonischen Werk über die Möglichkeit mit einer Patientenverfügung die Wünsche für
eine ärztlichen Versorgung und Behandlung bereits jetzt festzulegen. Es werden die
rechtlichen Voraussetzungen besprochen, aber auch praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung gegeben.

14 Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht
Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren in Bad Neuenahr

Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung
lebenswert machen,
das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler
auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten. So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen
der Katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler
Zeit zu nehmen.

Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins Diakonischen Werkes und des
SKFM–Ahrweiler – in Kooperation mit der Familienbildungsstätte richtete sich vor allem
an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen –
egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.

Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden
und Ralph Seeger vom SKFM
vermittelten den 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Grundlagen zum Betreuungsrecht und zeigten das großes Spektrum an Aufgaben eines
Betreuers auf, die immer individuell auf den Betreuten bezogen sein müssen.

Die Referenten benannten Rechte und Pflichten des Betreuers und natürlich die
Rechte des Betreuten, etwa beim Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Thema
Vermögenssorge wurde aufgezeigt, wie das Gericht durch die Einrichtung eines
zusätzlichen Einwilligungsvorbehalts einen Betreuten schützen kann. Damit sind
Verträge und Geldgeschäfte, die der Betreute abschließt, schwebend unwirksam
bis der Betreuer dem Vertrag oder dem Geschäft zustimmt.

Diese Maßnahme sichert beispielsweise einen psychisch kranken Betreuten ab,
wenn dieser sich selbst mit dem Abschluss eines Vertrages unverhältnismäßig schädigen
sollte. Ein Betreuter, der über genügend Geld verfügt, kann dieses auch ausgeben, denn
Betreuung ist keine Entmündigung.

Zum Thema Gesundheitsfürsorge nannten Uwe Moschkau und Ralph Seeger genehmigungspflichtige Maßnahmen. So entscheidet beispielsweise nicht der Arzt allein,
wenn ein Betreuter lebensbedrohlich erkrankt ist und ein ärztlicher Eingriff mit Lebensgefahr
oder einem dauerhaften Schaden verbunden sein kann. In diesem Fall hat der Betreuer
die Aufgabe, eine betreuungsgerichtliche Genehmigung beim Betreuungsgericht zu beantragen,
damit die getroffenen Entscheidungen auch im Sinne des Patienten sind. In solchen Fällen
kann eine Patientenverfügung hilfreich sein.

Interessant auch die Ausführungen von Praktikantin Cornelia Adams, die im Rahmen
ihres Studiums der Sozialen Arbeit Informationen zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen und
zur Unterbringung nach dem Betreuungsrecht gab. Im lebhaften Austausch stellte sich die
Gruppe vielen Fragen und Beispielen.

Die Betreuungsvereine der Evangelischen und Katholischen Kirche klären in vielen
öffentlichen Veranstaltungen über die Themen Vorsorgevollmacht sowie über Betreuungs-
und Patientenverfügung auf. Diakonie und SKFM führen ehrenamtliche und hauptamtliche
Betreuungen und begleiten die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer beratend und
helfend.

Jeder, der sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert,
kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen:

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