Sommerfest 2013 und Mitgliederversammlung

in der neuen Geschäftsstelle.

 

 

Alle Mitglieder des Betreuungsvereins sind herzlich eingeladen zum Sommerfest
2013 am 28.06.2013. Auf dem Programm stehen Kaffee und Kuchen, die Einsegnung
der neuen Räumlichkeiten, Grillen, Musik vom Alleinunterhalter GÜNNI und viele
interessante Gespräche.

Beginn ist am Freitag ab 15:00 Uhr.

 

Vorher wird in der Zeit ab 14:30 Uhr die außerordentliche Mitgliederversammlung
auch in der neuen Geschäftsstelle in der Ehlinger Str. 47 in Heimersheim stattfinden.
Auf der Tagesordnung steht die angekündigte Satzungsänderung.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

 

Für eine bessere Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 21.06.13

unter Tel: 02641| 201278 oder per E-Mail - einfach hier klicken
>> Anmeldung<<

 

 

 

Veranstaltung
Umgang mit Schulden bei Betreuung
Umgang mit Schulden im Rahmen von gesetzlicher Betreuung –
Vom Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung bis zur Schuldensanierung

Wenn Sie als gesetzlicher Betreuer feststellen, dass der Mensch für den Sie die Betreuung übernommen haben Schulden hat, ergeben sich hieraus häufig viele Fragen.

• Wie überprüfe ich die Rechtmäßigkeit einer Forderung?

• Was mache ich, wenn mein Betreuter einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid
vom Gericht bekommt?

• Wie reagiere ich, wenn der Gerichtsvollzieher sich ankündigt oder die Eidesstattliche Versicherung verlangt?

• Wie schütze ich meinen Betreuten vor Lohn- oder Kontopfändungen?

Und letztendlich stellt sich die Frage, wie Sie die Schulden Ihres Betreuten langfristig loswerden können. Möglicherweise kann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung erreicht werden oder ein Insolvenzantrag ist unumgänglich.
Die Referentinnen Frau Anne Wiegel und Frau Petra Klöckner, Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Ahrweiler, werden in dieser Veranstaltung einen Überblick über die Thematik geben und die oben beschriebene Fragen praxisnah beantworten.

Datum: Mittwoch - 12.06.13
Zeit: 17:00 - 19:00 Uhr
Ort: Kreisverwaltung Ahrweiler
Wilhelmstr. 24-30 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Um Anmeldung wird gebeten unter 02641 | 975-424

Bauarbeiten!
Verlegung Sommerfest 2013
Sommerfest 2013 wird verschoben

Wegen Bauarbeiten an der neuen Geschäftsstelle muss das Sommerfest, dass für den
24.05.13 terminiert war, leider verlegt werden. Der neue Termin wird nach Abschluss
der Bauarbeiten rechtzeitig per Einladung und auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Wir bitten die Terminverlegung zu entschuldigen und freuen uns auf ein baldiges
Wiedersehen.

Ihr Team des SKFM

v.l.n.r. | Baustelle an der Geschäftsstelle | Eingang wird erneuert
Veranstaltung
Verwaltung und Organisation für ehrenamtliche BetreuerInnen
Der richtige Antrag zur richtigen Zeit

In der heutigen Zeit mit immer neuen Reformen im Sozialrecht und Gesundheitswesen
verliert man leicht den Überblick, welche finanziellen Hilfen für den oder die Betreute zu beantragen sind. Welche Fördermöglichkeiten oder Vergünstigungen gibt es? Um sich im
Dschungel der unzähligen Anträge und Formularen zurecht zu finden, bedarf es einer Vielzahl
von Informationen. Im Seminar soll eine Übersicht über mögliche Leistungen und Hilfestellungen für Betreute gegeben, Antragsverfahren besprochen und praktische Hilfen gegeben werden.
Im Mittelpunkt stehen hierbei folgende Antragsverfahren: z.B. ALG II-Antrag, Grundsicherungsantrag, Befreiungsanträge Rundfunkbeitrag, Befreiung von den Krankenkassenzuzahlungen usw..

Zusätzlich erhalten die Teilnehmer praktische Tipps zur Strukturierung und Führung der Betreuungsakte. Diese Veranstaltung richtet sich vor allem an ehrenamtliche Betreuerinnen
und Betreuer, die für die Aufgabenkreise Vermögenssorge, behördliche Angelegenheiten
oder Gesundheitsfürsorge bestellt wurden.

Datum: Dienstag - 04.06.13
Zeit: 18:00 - 19:30 Uhr
Ort: Kath. Familienbildungsstätte Weststr. 6 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Um Anmeldung wird gebeten unter 02641 | 201278

MGV 2013
Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand
Mitgliederversammlung des SKFM-Ahrweiler wählt neuen Vorstand
und bedankt sich bei scheidenden Vorstandsmitgliedern

Am 13.03.13 fand die diesjährige Mitgliederversammlung im Pfarrheim der Rosenkranzkirche
in Bad Neuenahr statt. Nach dem Bericht des Vorsitzenden Herrn Rothkegel zu den Aktivitäten
des Vereinsvorstands, dem Bericht der Kassierern Frau Schnöger und den Ausführungen des Querschnittmitarbeiters Herrn Seeger wurde dem Vorstand Entlastung für das vergangene Jahr erteilt. Weiterer Punkt auf Tagesordnung war die Neuwahl des Vorstands.

Der Vorsitzende Herr Rothkegel, die Kassierern Frau Schnöger, der geistliche Beirat Herr Stahl
und Beisitzer Herr Raths wurden für weitere drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Herr Klaus Lehmann hatte sein Amt des 2. Vorsitzenden aus gesundheitlichen Gründen zur Verfügung
gestellt und Herr Herrmann Adams wurde zum neuen 2. Vorsitzenden des Vereins gewählt.
Ebenso beendeten die Kassenprüfer Herr Überbach und Herr Mihram ihre Vorstandstätigkeit.
Frau Schön und Herr Balas wurden zu den neuen Kassenprüfern von der Mitgliederversammlung gewählt. Herr Rothkegel dankte den scheidenden Vorstandsmitgliedern für ihr Engagement und ihren langjährigen Einsatz für den Verein.

Die Mitgliederversammlung beschloss abschließend, dass das diesjährige Sommerfest in der
neuen Geschäftsstelle stattfinden soll. Den Mitgliedern soll die Möglichkeit gegeben werden, die neuen Büroräume kennenzulernen. Im Anschluss an die Sitzung gab es bei einem kleinen Imbiss Gelegenheit zu netten Gesprächen und es wurde eine Diashow mit Impressionen des letztjährigen Sommerfestes und der 20Jahrfeier vorgeführt.

Der neue Vorstand (v.l.n.r.)
Hr. Raths, Hr. Adams, Fr. Schön, Hr. Rothkegel, Fr. Schnöger, Hr. Balas
(es fehlt Hr. Stahl)
Danksagung für Vorstandstätigkeit an Hr. Mihram, Hr. Überbach und Hr. Lehmann
Grundkurs I
Grundlagenseminar erfolgreich beendet!
Betreuungsvereine haben den Menschen im Blick

Der erste Grundkurs 2013 wurde Ende März erfolgreich abgeschlossen.
15 Teilnehmern wurde das Betreuungsrecht und die praktischen Aufgaben des rechtlichen Betreuers nahegebracht. Im Zentrum stand wie jedes Jahr der Grundgedanke des
Betreuungsrecht „Unterstützung statt Entmündigung“. Mit der Auftaktveranstaltung am
26.02.13 startete das 4-teilige Seminar, in dem die Referenten Marion Eisler, Uwe Moschkau
und Ralph Seeger Informationen zur Einrichtung einer Betreuung und dem Betreuungsverfahren gaben. In den folgenden Veranstaltungen wurden die speziellen Aufgabengebiete
Vermögenssorge, Gesundheitssorge und Aufenthaltsfürsorge besprochen. Die Referenten
erklärten anhand von praktischen Beispielen die Aufgaben des ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuers. Die interessierten Teilnehmer konnten Informationen für ihre Praxis als Betreuer sammeln. Zum Abschluss erhielten die Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme.

Falls Sie Interesse an der Arbeit des ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuers haben,
können Sie sich beim nächsten Grundkurs am 03.09.13 informieren.
Anmeldung erforderlich: info@skfm-ahrweiler.de

Wir wünschen allen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern viel Erfolg
bei der Führung ihrer Betreuung.

Teilnehmer des Grundkurses Betreuungsrecht 1 | 2013
Neue Adresse
Die Geschäftsstelle des SKFM-Ahweiler ist umgezogen.
Nach langer Suche hat der SKFM-Ahrweiler
neue Räume für die Geschäftsstelle gefunden.

Am 01.03.13 sind wir in die neuen Räumlichkeiten in Heimersheim umgezogen.
Sie erreichen uns persönlich in der
Geschäftsstelle Ehlinger Str. 47 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
oder postalisch unter
Postfach 3101, 53464 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefonisch erreichen Sie uns unter:
Tel: 02641/201278 oder per
Fax: 02641/202421

Die E-Mail-Adressen haben sich nicht geändert.
Hier erreichen Sie uns unter folgenden Adressen:

Allgemein: info@skfm-ahrweiler.de
Hr. Seeger: r.seeger@skfm-ahrweiler.de
Fr. Bleeser: a.bleeser@skfm-ahrweiler.de
Fr. Gröning: b.groening@skfm-ahrweiler.de

Wir freuen uns, Sie in frisch renovierten, größeren und freundlicheren Räumen begrüßen zu können. Sie sind herzlich zu einem Besuch eingeladen.

Ihr Team des SKFM

Geschäftsstelle SKFM-Ahrweiler | Besprechungsraum
Büro Fr. Bleeser | Büro Fr. Gröning

Rundfunkbeitrag
Änderung - Rundfunkbeitrag für Heimbewohner
Am 19.12.12 haben die ARD, ZDF und Deutschlandradio beschlossen,
dass Bewohner in Pflegeheimen und Behindertenheimen keinen
Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Hier der Infotext von der Internetseite des Rundfunkbeitragservice:

Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Hintergrund
ist, dass Pflegeeinrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden und die Zimmer
dort nicht als Wohnung gelten. Deshalb fällt für die Bewohner der Zimmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nachhaltig betreut werden müssen, kein Rundfunkbeitrag an.

Für Bewohner in folgenden Einrichtungen besteht keine Beitragspflicht:
Altenpflegeheime nach § 71 SGB XI, in denen eine intensive Beaufsichtigung und vollstationäre Betreuung der Bewohner im Sinne des erfolgt, Behinderteneinrichtungen, in denen Menschen
mit Behinderung dauerhaft und vollstationär untergebracht sind bzw. gepflegt werden
(Zulassung der Einrichtung nach § 75 Abs. 3 SGB XII).

Mehr Infos bekommen Sie auf der Internetseite des Beitragsservice:
>> Rundfunkbeitrag Heimbewohner <<

Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bewohner, die/der Bevollmächtigte
oder die Betreuerin bzw. der Betreuer eine Abmeldung von der Beitragspflicht beantragen.
Das Antragsformular finden Sie hier:
>> Abmeldeformular Rundfunkbeitrag <<

Jahresprogramm
Das neue Jahresprogramm der Betreuungsvereine
Das Jahresprogramm 2013 der Betreuungsvereine im Landkreis Ahrweiler ist da!

Die Themen der Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sind vielfältig. Umgang mit Schulden, Mietrecht, Infos zu Depressionen, Demenz oder Vorsorgenden Maßnahmen. Natürlich gibt es auch in diesem Jahr wieder 2 Grundlagenseminare zum Thema Betreuungsrecht für alle die, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessieren oder die praxisnahe Informationen zum Betreuungsrecht bekommen möchten.

Alle Veranstaltungen sind kostenfrei. Mehr Informationen und alle Veranstaltungen
finden Sie hier: >> Jahresprogramm 2013 <<

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bei unseren Veranstaltungen.

Jahresprogramm 2013 der Betreuungsvereine | Vorstellung des Jahresprogramms

Veranstaltung
Erfahrungsaustausch 22.01.13
Veranstaltungshinweis: Erfahrungsaustausch

Rechtliche Betreuer machen bei ihrer Arbeit Erfahrungen mit den ihnen anvertrauten Personen oder den Einrichtungen, in denen die betreuten Menschen leben.

Zur Aufarbeitung von Problemen, Hilfestellungen bei Anträgen, Krankheitsbildern, Zuständigkeiten von Behörden usw. treffen sich ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der von Herrn Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk (hauptamtlicher Mitarbeiter des Betreuungsvereins) begleitet wird.
In der Veranstaltung werden wichtige Fragen aus der Praxis der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern beantwortet.

Datum: Dienstag, 22.01.13
Zeit: 18:00 - 19:30 Uhr
Ort: Komturei Adenau
Kirchstraße in 53518 Adenau

Info
Neuer Rundfunkbeitrag - für Jeden!
Jeder Haushalt muss zahlen – Achtung: Merkzeichen RF nicht mehr befreit

Ab dem 01.01.2013 gilt nicht mehr die Rundfunkgebühr, die über die GEZ eingezogen wurde, sondern der Rundfunkbeitrag.
Mit der Neuregelung muss pro Wohnung der Rundfunkbeitrag i.H.v. 17,98 € bezahlt werden,
- egal ob ein Radio, Fernseher oder Computer zur Verfügung steht
- egal wie viele Menschen in der Wohnung leben und wie viele Geräte genutzt werden

Das bedeutet, dass der gesetzliche Betreuer jeden Betreuten anmelden muss, auch wenn kein Radio- oder Fernsehgerät genutzt wird. Auch im Alten- oder Pflegeheim müssen die Betreuten angemeldet werden. Es besteht die Möglichkeit für den Betreuten eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder eine Ermäßigung zu beantragen. Folgende Personen können auf Antrag
vom Rundfunkbeitrag befreit werden:

Empfänger von Grundsicherung im Alter
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Empfänger von Sozialgeld
Taubblinde Menschen
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB X
Empfänger von Bafög
Menschen mit einem Einkommen knapp über dem Sozialhilfesatz
(monatlich nicht mehr als 17,98 € über Regelsatz) können nach einer
Härtefallregelung befreit werden.

Menschen mit Behinderung und Merkzeichen RF müssen ab 01.01.13 einen ermäßigten
Beitrag i.H.v. 5,99 € zahlen. Die komplette Befreiung gibt es für diesen Personenkreis
nicht mehr (Befreiung nur noch nach finanziellen Gründen s.o.)
Folgende Personen können eine Ermäßigung erhalten:

Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde
blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von
wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung
über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres
Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie unter
http://www.rundfunkbeitrag.de„ oder bei Behörden (Sozialamt, Jobcenter).
Anträge auf Befreiung sollten so, schnell wie möglich gestellt werden, um Fristen einzuhalten.
Die Anträge zum 01.01.13 können innerhalb von 2 Monaten (bis zum 28.02.13)
eingereicht werden.