"Es war ein informativer, abwechslungsreicher und unterhaltsamer Tag!"



Rückblick: Betreuertag am 03. September 2016 in Trier –
Ein Dankeschön für ehrenamtliche
gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer

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Wir sagen Dankeschön!

 

Betreuertag für ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen
und Betreuer in Trier
(Anmeldefrist bis zum 19. August)

Konzert von Marcel Adam mit „La Fine Equipe“

In Deutschland werden ca. 70 bis 80 % aller gesetzlichen Betreuungen ehrenamtlich
geführt. Häufig übernehmen die Angehörigen die rechtliche Vertretung, aber es
gibt auch einige Menschen, die die Betreuung aus sozialem Engagement heraus
durchführen.

Bei der Führung einer gesetzlichen Betreuung übernehmen die ehrenamtliche
Betreuerin oder der ehrenamtliche Betreuer ein verantwortungsvolles Ehrenamt.
So sind sie meist für viele wichtige Angelegenheiten zuständig, wie z.B. Antragstellung
bei Behörden und Versicherungen, Finanzverwaltung, Begleichung von Rechnungen,
Sicherstellung des Wohnraums oder des Heimplatzes, ggf. Entscheidung über ärztliche
Eingriffe usw..

Dieses besondere Ehrenamt soll mit dem „Betreuertag“ am 03.09.2016 in Trier
gewürdigt werden. Die Veranstaltung ist das „Dankeschön“ für alle Mitglieder
des Betreuungsvereins, die eine ehrenamtliche Betreuung übernommen haben –
egal, ob als Angehöriger oder aus sozialem Engagement heraus.

Ihnen wird an diesem Tag ein informatives und buntes Programm geboten:

  • Grußworte von Prälat Franz Josef Gebert und Herrn Dieter Burgard
    (Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz)

  • Vortrag zu den Möglichkeiten und Grenzen einer Patientenverfügung

  • Konzert von Marcel Adam mit „La Fine Equipe“

  • Gemeinsames Mittagessen

Die Mitglieder des Betreuungsvereins sind herzlich eingeladen.

Um Anmeldung bis zum 19.08.2016 wird gebeten unter Tel. 02641/201278

per Fax unter 02641/202421 oder per E-Mail unter info@skfm-ahrweiler.de.

Download Einladung Betreuertag 2016 >>

Wenn das Bettgitter den Weg versperrt ... – Freiheitsentziehende Maßnahmen


Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz sprach vor 40 Zuhörern
in der Kreisverwaltung

Ulrich Marx von der Betreuungsbehörde des Kreises Ahrweiler, Uwe Moschkau
vom Diakonischen Werk und Ralph Seeger vom SKFM hatten geladen und
40 Zuhörer kamen zum Vortrag von Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz vom
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler in die Kreisverwaltung Ahrweiler.

„Bevollmächtige brauchen Genehmigung vom Betreuungsgericht:
Freiheitsentziehende Maßnahmen – wenn das Bettgitter den Weg versperrt“

lautete das Thema des Abends.

Sehr anschaulich verdeutlichte Richter Dr. Prinz am Beispiel mehrerer
Praxisfälle freiheitsbeschränkende Maßnahmen und sprach über die gesetzlichen
Grundlagen. Außerdem erwähnte er entsprechende Genehmigungsverfahren
beim Betreuungsgericht.

Denn es braucht Anträge auf die Genehmigung eines Bettgitters im Heim oder
eines Vorstecktisches beim Rollstuhl, die vom gesetzlichen Betreuer oder dem
Bevollmächtigten gestellt werden müssen, Maßnahmen, die nicht allein von
Angehörigen oder vom Heim veranlasst werden dürfen.

Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigten, Berufsbetreuer
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen im Kreis Ahrweiler hatten
viele Fragen, die Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz kompetent und umfassend
beantwortete. In diesem Zusammenhang zählte der Fachjurist auch Medikamente
zu den freiheitsbeschränkenden, genehmigungspflichtigen Maßnahmen, die zu
einer Einschränkung der Bewegung führen, um ein Fortlaufen zu verhindern.

Ohne eine ausdrückliche Autorisierung in der Vorsorgevollmacht darf ein
Bevollmächtigter keine Genehmigung aussprechen.

Sehr wichtig waren die Erklärungen des Betreuungsrichters,
wie freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhindert werden können.
Und Dr. Gerald Prinz wies alternativ auf höhenverstellbare Niederflurpflegebetten,
Maßnahmen zur Sturzprophylaxe und weitere Möglichkeiten hin.

Erwähnt wurde in diesem Zusammenhang das Projekt „ReduFix“ – Projekt und
Schulungsmaßnahme zur Reduktion freiheitsentziehender Maßnahmen in der
Altenpflege – das seit dem Jahr 2004 mit Pflegekräften und Einrichtungen
zusammenarbeitet.

Praktische Hilfestellung im Kreis Ahrweiler können die Betreuungsvereine des
SKFM-Ahrweiler und des Diakonischen Werkes ehrenamtlichen und gesetzlichen
Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten geben und beispielsweise
beim Antragsverfahren weiterhelfen.

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Dankeschön an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Sommerausflug des Betreuungsvereins zum Schloss Sayn
in Neuwied-Bendorf

20 Mitglieder des Betreuungsvereins SKFM Ahrweiler, folgten gerne der Einladung
zum Ausflug nach Bendorf-Sayn.
Zweifelsohne lockte auch das abwechslungsreiche
Programm, zu dem ein Mittagessen im Schloss Restaurant „Sayner Zeit“, eine Führung
durchs „Märchenschloss“, sowie eine Besichtigung des Schmetterlingsgartens gehörte.
Die sehenswerte Abteikirche Sayn bot ein weiteres Highlight.


Bei der Führung durchs Schloss war die Familiengeschichte der Fürstin Sayn-Wittgenstein
und Filipa besonders interessant, ebenso das Rheinische Eisenkunstguss-Museum.

Im Schmetterlingsgarten erwarteten die Mitglieder viele exotische Tiere: Schmetterlinge
in allen Farben, kleine Vögel, Miniwachteln und Schildkröten. Auch die Echse "Rocky"
konnte von den Ausflugsteilnehmern bestaunt werden.

Viele der Teilnehmer bedankten sich beim Vorsitzenden Klaus Peter Rothkegel für den
wunderschönen Tag. Mit dem Ausflug, der alle zwei Jahre im Wechsel mit dem Sommerfest
stattfindet, werden die ehrenamtlichen Mitglieder für ihr verantwortungsvolles Ehrenamt
gewürdigt.

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Großes Interesse an Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


68 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für das Thema:

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten
selbst nicht mehr regeln kann?”

mit Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und Ralph Seeger
vom SKFM am 26. April in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Schwerpunkt der Informationsveranstaltung waren die Themen

„Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“

Zum Einstieg vermittelte Rechtsanwalt Schnöger, was eine „Vorsorgevollmacht“ ist,
welche Vorteile damit verbunden sind, und was im Speziellen beim Erstellen einer
solchen Verfügung zu beachten ist. In Anschluss sprach Ralph Seeger über die
Betreuungsverfügung und das Betreuungsrecht.

Schließlich ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn man selbst nicht mehr
entscheiden kann.

„Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“

fragte Ralph Seeger. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern
oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann
für diesen Fall Vorsorge treffen. In diesem Zusammenhang wies Rechtsanwalt
David Schnöger auf die Besonderheiten für Menschen mit einem eigenen
Unternehmen hin. Ganz praktisch wurde auch die Frage beantwortet,
inwieweit ein Notar zur Erstellung eines solchen Dokuments notwendig ist.
„Für Wohnungs- und Grundstückeigentümern ist die öffentliche Beglaubigung
des Dokuments durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde notwendig,
sollte der Besitz einmal im Sozialhilfefall verkauft werden müssen.“

erklärte Ralph Seeger.

Das Publikum bedankte sich für die sehr informative und klare Darstellung
dieses doch sehr umfangreichen Themas mit herzlichem Applaus.

Viele suchten im Anschluss das Gespräch mit Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger.

Bevollmächtige brauchen Genehmigung vom Betreuungsgericht

 

Infoveranstaltung: 29.06.2016
Freiheitsentziehende Maßnahmen –
wenn das Bettgitter den Weg versperrt

Betreuungsrichter Dr. Prinz informiert:

"Wenn bei der Oma oder dem Opa im Altenheim regelmäßig das Bettgitter
hochgemacht wird, damit sie oder er nicht aus dem Bett fällt - ist das dann
eine freiheitsentziehende Maßnahme?“

Diese und weitere Fragen sollen in der gemeinsamen Informationsveranstaltung der Betreuungsvereine des SKFM-Ahrweiler, des Diakonischen Werkes und der Betreuungs-
behörde des Kreises Ahrweiler besprochen und erläutert werden.

Dr. Gerald Prinz, Betreuungsrichter am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, wird in
seinem Vortrag über die gesetzlichen Grundlagen sowie über das Verfahren informieren.

In Deutschland wurden im Jahr 2013 insgesamt 75.727 betreuungsgerichtlich genehmigte freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt (Quelle: Bundesamt für Justiz).

Bei Freiheitsentziehende Maßnahmen handelt es sich um mechanische Vorrichtungen oder Medikamente, die eingesetzt werden, um den Betroffenen an der Fortbewegung zu hindern
und somit eine Selbstgefährdung zu verhindern.

Hierzu gehören z.B. Bettgitter, Stecktische am Rollstuhl, aber auch sedierende Medikamente.
Gerade in Pflegeheimen oder Kliniken dürfen solche Maßnahmen nicht einfach so dauerhaft durchgeführt werden, sondern sie müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden.

Der rechtliche Vertreter des Betroffenen, egal ob es sich um den gesetzlichen Betreuer
oder den Bevollmächtigten handelt, muss den Antrag bei Gericht stellen. Vielen Bevollmächtigten
ist dies nicht klar und deshalb richtet sich die Veranstaltung insbesondere an Bevollmächtigte
im Rahmen einer Vorsorgevollmacht.

Natürlich sind auch gesetzliche Betreuer und Betreuerinnen sowie Mitarbeiter von Pflegeheimen, Pflegediensten und Krankenhäuser herzlich eingeladen.

Verbindliche Anmeldung über die Betreuungsbehörde des Kreises Ahrweiler:

Ralf Düngen – Tel: 02641/975-424 oder

Ulrich Marx – Tel: 02641/975-556

>> Informations-Broschüre vom Landesministerium Rheinland-Pfalz <<

Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 15. Juni 2016


"Die Patientenverfügung"

Sich dann entscheiden, wenn man sich noch entscheiden kann.

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten
nicht mehr regeln kann?


Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall oder wegen einer schwer-
wiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im Krankenhaus kommen, in der
der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen medizinischen Behandlungswunsch
zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten oder dem Krankenhaus durch? „Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“ Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann
für diesen Fall Vorsorge treffen.

Ralph Seeger und Marion Eisler informieren über die Möglichkeit, mit einer Patientenverfügung
die Wünsche für eine ärztlichen Versorgung und Behandlung bereits jetzt festzulegen.
Es werden die rechtlichen Voraussetzungen besprochen, aber auch praktische Tipps
zur Erstellung einer Patientenverfügung gegeben.

Die Teilnahme ist kostenlos; eine Anmeldung ist nicht erforderlich

Wo? >> Seniorenzentrum St. Josef in Bad Breisig << 18.00 - 19.30 Uhr

Referenten:

Uwe Moschkau
(Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden
der Rhein-Ahr-Region e.V.)

Ralph Seeger (Betreuungsverein – SKFM – Katholischer Verein für soziale Dienste
für den Landkreis Ahrweiler e.V.)

Download >> Vorlage Patientenverfügung / Bundesministerium >>

200 Jahrfeier des Kreises Ahrweiler am 22.05.2016


Infostand des Betreuungsvereins SKFM-Ahrweiler

Besuchen Sie uns, den Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler,
auf der Erlebnismeile bei der 200 Jahrfeier des Kreises Ahrweiler.

Am Sonntag, den 22.05.2016 finden Sie unseren Infostand

von 10:00 bis 17:00 Uhr auf der Pius-Wiese – Stand 109.

Hier können Sie sich einen Überblick über die vielfältigen Angebote
des Betreuungsvereins machen.

Informieren Sie sich über:

  • Vorsorgevollmacht

  • Patientenverfügung

  • Betreuungsverfügung

  • Infos zum Betreuungsrecht

  • Kostenlose Informationsveranstaltungen des Betreuungsvereins

  • Beratung von ehrenamtlichen gesetzlichen BetreuerInnen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Hier geht es zur Internetseite des Kreisverwaltung Ahrweiler >>

Der Sommer-Ausflug 2016 des SKFM-Ahrweiler steht vor der Tür!

Dieses Jahr geht es zum Schloss Sayn bei Bendorf am Rhein!

Start: 11:30 Uhr | Geschäftsstelle SKFM, Ehlinger Str. 47, 53474 Bad Neuenahr

Abfahrt:
11:45 Uhr | mit privaten PKW´s - Fahrgemeinschaften

Ankunft:
12:30 Uhr | Parkplatz Stromberger Weg am Schloss –
Ankunft: Fussweg zum Restaurant „Saynerzeit“

Mittagessen: 12:45 Uhr | Schloss-Restaurant „Saynerzeit“
(Schlossstraße 100, 56170 Bendorf, Tel: 02622/889683)

Führung: 14:00 Uhr
| Schloss Sayn und Garten der Schmetterlinge
„Fürstin zwischen Schloss und Schmetterlingen“

ab 15:30 Uhr: freie Zeit auf dem Gelände des Schlosses Sayn
zum Besuch der Burg Sayn, des Schlossparks oder der Sayner Hütte

ab 17:00 Uhr: Rückfahrt mit den Fahrgemeinschaften nach Bad Neuenahr

Eingeladen sind nur die Mitglieder des Betreuungsvereins und ggf. Partner oder Betreute.

>> Weitere Informationen zum Schloss Sayn >>

>> Download Einladung >>

>> Download Programm >>

Mitgliederversammlung des SKFM wählte seinen Vorstand


Jahresbericht informierte über Aktionen für BetreuerInnen
und betreute Personen

21 Mitglieder nahmen an der diesjährigen Mitgliederversammlung des
SKFM-Ahrweiler im Pfarrgemeindehaus Rosenkranz in Bad Neuenahr teil.

Nach dem Sach- und dem Kassenbericht bestätigen die Kassenprüfer Hermann Balas
und Johanna Schön die ordnungsgemäße und lückenlose Buchführung von Kassiererin
Eva-Maria Schnöger, so dass der Vorstand entlastet werden konnte.

Im Anschluss wurden Anton Wypior und Ralf Lobe als neue Kassenprüfer gewählt.
Auch die Neuwahl des Vorstands stand an, wobei alle wieder in ihre Ämter gewählt
wurden:

1. Vorsitzender: Herr Klaus Peter Rothkegel

2. Vorsitzender: Herr Hermann Adams

Kassiererin: Frau Eva-Maria Schnöger

Beisitzer: Herr Franz Rudolf Raths

Geistlicher Beirat: Herr Bernhard Stahl

Im Namen des Vereins bedankte sich Herr Ralph Seeger bei allen Vorstandsmitgliedern
und Kassenprüfern mit einem kleinen Geschenk.

Im vorgestellten Jahresbericht widmete sich Herr Seeger u.a. dem Bereich Pressearbeit.
In der heutigen Zeit ist es notwendig, den Menschen auch im Internet einen Zugriff
auf alle aktuellen Termine zu ermöglichen, führte Seeger aus, weshalb die Homepage
regelmäßig aktualisiert werden müsse. Ein weiterer Service ist die Möglichkeit, wichtige
Formulare für die Betreuungsführung im Downloadbereich herunterladen zu können:

Zu den Formularen >>

Der Jahresbericht weist auch einige beeindruckende Zahlen auf:

Von den insgesamt 153 Vereinsmitgliedern führten:

- 83 Mitglieder im vergangenen Jahr 100 ehrenamtliche Betreuungen durch

- 7 Betreuungen konnten 2015 an ehrenamtliche Betreuer vermittelt werden.

- Insgesamt 136 Betreuungen haben die hauptamtlichen Mitarbeiter im vergangenen Jahr geführt

Download .pdf Jahresbericht 2015 >>

Sprechstunde Adenau:

Zu den Aufgaben beim SKFM ist die Sprechstunde in Adenau – ein Angebot von SKFM
und Diakonie – neu hinzugekommen.

182 Beratungen wurden 2015 durgeführt.
In 29 Veranstaltungen konnte der SKFM 586 Personen erreichen.

Die Mitgliederversammlung beschloss, dass die diesjährige Sommerfahrt
der Mitglieder in den Schmetterlingsgarten von Schloss Sayn führen wird.
Termin hierfür ist der 03.06.2016.

Im Anschluss an die Versammlung, gab es einen gemütlichen Austausch
bei belegten Brötchen und Getränken. Bei einer Diashow wurden Fotos
von dem letztjährigen Sommerfest gezeigt.

Hier geht's zum Zeitungsartikel >>

„Gut informiert" fühlten sich die TeilnehmerInnen des Grundkurses

 

18 TeilnehmerInnen Kenntnis im Betreuungsrecht vermittelt

Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder
Behinderung lebenswert machen,
das wollen Männer und Frauen, die
sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten.
So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen der Katholischen
Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler Zeit zu nehmen.

Die Veranstaltungsreihe der Betreuungsvereine SKFM–Ahrweiler
und des Diakonischen Werkes richtete sich vor allem an Menschen,
die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen –
egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.

Unter der Anleitung von Marion Eisler und Uwe Moschkau vom
Betreuungsverein des Diakonischen Werkes und Ralph Seeger vom
Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler – schlossen 18 sehr interessierte
Teilnehmerinnen und Teilnehme
r den ersten Grundkurs dieses Jahres ab.

Vermittelt wurde, wie man Betreuten in Fragen des Betreuungsverfahrens,
beim Umgang mit Behörden, in der Vermögensverwaltung, bei Wohnungs-
angelegenheiten, bei der Bestimmung des Aufenthalts und in der Gesundheits-
fürsorge helfen kann.

Nach den Worten von Marion Eisler kann es bei Gesundheitssorge zu
Schwierigkeiten kommen, „denn wie ermittele ich den Behandlungswunsch
bei Eingriffen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
“ In diesem
Zusammenhang wurde die Patientenverfügung zum großen Thema.

In Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrechts diskutierte die Gruppe
ebenso intensiv. Ralph Seeger informierte über die Rahmenbedingungen,
Unterbringung gegen den Willen und freiheitsentziehende Maßnahmen.
Ralph Seeger sieht es als notwendig, über Rahmenbedingungen zu informieren,
„auch wenn diese Fragen einige Teilnehmer emotional besonders beanspruchten.“

Mehr zum Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen – wenn das Bettgitter
den Weg versperrt“ gibt es am 29. Juni um 17:00 Uhr von Richter Dr. Gerald Prinz
in der Kreisverwaltung Ahrweiler.

In diesem Zusammenhang gerieten auch Fragen in den Blick, was beim Wechsel
von der eigenen Wohnung ins Heim vom Betreuer zu beachten ist. Bei einer
Wohnungsauflösung ist es ratsam, die Einrichtungsgegenstände fotografisch
festzuhalten und die Wohnungsbegehung und Wohnungsübergabe nur unter
Zeugen durchzuführen.

Will die betreute Person weiterhin in der eigenen Häuslichkeit wohnen bleiben,
gilt es, an flankierende Maßnahmen wie Hausnotruf, Essen auf Rädern, Pflegedienst,
Krankengymnastik und Ergotherapie sowie an ehrenamtliche Besuchsdienste zu denken.

Gut informiert fühlten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den vielen,
anstehenden Fragen und bewerteten die Themen als „kurzweilig“, „gut strukturiert“
und insgesamt „interessant dargestellt“. Zwei Drittel sehen sich nach dem Kurs in der
Lage, eine Betreuung zu übernehmen, ein Ergebnis, das Marion Eisler, Uwe Moschkau
und Ralph Seeger besonders freut.

Hier geht's zum Zeitungsartikel >>

Die nächste Schulungs-Reihe beginnt am 6. September 2016.

Anmeldung bitte hier: >> Kontakt

Informationsveranstaltung am Montag, den 11.04.2016

 

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung - Kurzinfo Betreuungsrecht

Ort: Bürgerhaus Ringen, Im Kreuzesfeld 12
Uhrzeit: 18:00 bis ca. 20:00 Uhr

(Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei und kann ohne Anmeldung besucht werden.)

"Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten
nicht mehr regeln kann?“
Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden
und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt sich
in der Frage zusammenfassen:

„Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann?
Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass der Ehepartner, die Kinder oder Eltern automatisch
die rechtliche Vertretung übernehmen dürfen.

Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen. Herr Ralph Seeger
(Diplom Sozialpädagoge) vom Katholischen Verein für soziale Dienste (SKFM)
und Herr Uwe Moschkau (Gemeindepädagoge) vom Diakonischen Werk Ahrweiler,
informieren welche Möglichkeiten der Vorsorge bzw. rechtlichen Vertretung es gibt.

Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
mit einem kurzen Ausflug ins Betreuungsrecht sein.

Weitere Infos:

Älterwerden in der Grafschaft – mitgestalten

Projektleitung: Frau Katharina Steinich (Dipl. Sozialpädagogin)

Tel. 02641/800767, Montags von 15:00 - 17:00 Uhr im alten Rathaus Ringen oder
Tel. 02641/759875 Caritas-Geschäftsstelle Ahrweiler

www.aelterwerden-grafschaft.net

Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 07.04.2016

 

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung - Kurzinfo Betreuungsrecht

Ort: Diabetikertreff im Mehrgenerationen-Haus, Weststr. 6 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Veranstalter: Selbsthilfegruppe "Diabetikertreff-Ahrweiler"

(Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei und kann ohne Anmeldung besucht werden.)

"Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten
nicht mehr regeln kann?“
Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden
und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt sich
in der Frage zusammenfassen:

„Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann?
Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass der Ehepartner, die Kinder oder Eltern automatisch
die rechtliche Vertretung übernehmen dürfen.

Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen. Herr Ralph Seeger
(Diplom Sozialpädagoge) vom Katholischen Verein für soziale Dienste (SKFM)
und Herr Uwe Moschkau (Gemeindepädagoge) vom Diakonischen Werk Ahrweiler,
informieren welche Möglichkeiten der Vorsorge bzw. rechtlichen Vertretung es gibt.

Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
mit einem kurzen Ausflug ins Betreuungsrecht sein.

Informationsveranstaltung am Dienstag, 22. März 2016


Für den Notfall: Ist eine Patientenverfügung sinnvoll und wichtig?

Informationsveranstaltung des Arbeitskreises Kempenich für Senioren
und des Pflegestützpunktes in Niederzissen in Kempenich

Durch Unfall oder Krankheit ist ein Mensch, ob jung ob alt, schnell in der Situation,
dass er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Wie dann die ärztliche
Behandlung im Notfall aussehen soll, da hat jeder seine eigenen Vorstellungen.

Wie kann dafür gesorgt werden, dass die medizinische Versorgung auch nach
den Vorstellungen der jeweiligen Person durchgeführt wird?

Liegt keine unterschriebene Patientenverfügung vor, sind Ehepartner, Eltern oder
Kinder oftmals machtlos. Somit ist es wichtig, dass jedermann Vorsorge trifft.

Marion Eisler vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden
in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und Ralph Seeger vom SKFM -
Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
informieren zusammen über die verschiedenen Möglichkeiten einer Patientenverfügung.

Sie geben viele praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung.

Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen bei:

Liane Seemann und Dieter Germscheid
Pflegestützpunkt Niederzissen

Tel: 02636 – 800 554

Download >> Vorlage Patientenverfügung / Bundesministerium >>

Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung am Mittwoch, 02. März 2016


"Die Patientenverfügung"

Sich dann entscheiden, wenn man sich noch entscheiden kann.

Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten
nicht mehr regeln kann?


Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall oder wegen einer schwer-
wiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im Krankenhaus kommen, in der
der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen medizinischen Behandlungswunsch
zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten oder dem Krankenhaus durch? „Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“ Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann
für diesen Fall Vorsorge treffen.

Ralph Seeger und Marion Eisler informieren über die Möglichkeit, mit einer Patientenverfügung
die Wünsche für eine ärztlichen Versorgung und Behandlung bereits jetzt festzulegen.
Es werden die rechtlichen Voraussetzungen besprochen, aber auch praktische Tipps
zur Erstellung einer Patientenverfügung gegeben.

Die Teilnahme ist kostenlos; eine Anmeldung ist nicht erforderlich

Wo? Katholisches Pfarrheim Niederzissen (Horststraße) 18.00 - 19.30 Uhr

ReferentInnen:

Marion Eisler
(Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden
der Rhein-Ahr-Region e.V.)

Ralph Seeger (Betreuungsverein – SKFM – Katholischer Verein für soziale Dienste
für den Landkreis Ahrweiler e.V.)

Download >> Flyer >>

Download >> Vorlage Patientenverfügung / Bundesministerium >>

Betreuungsvereine stellen Jahresprogramm 2016 vor

Viele wichtige Infos & Termine – alles auf einen Blick!

Der sehr gelungene Flyer ist eine gute Handreichung für Angehörige, die eine Betreuung führen
und für alle, die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder als ehrenamtlicher
Betreuer interessieren.

Schließlich zählen die Vermittlung von Betreuungen an ehrenamtliche Betreuer
sowie die Führung von gesetzlichen Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter
zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine.

Hier geht's zu den Zeitungsartikeln >>