25 Jahre „Unterstützung statt Entmündigung“ beim SKFM-Ahrweiler


Gründungszeit des Betreuungsvereins

Unterstützung statt Entmündigung, Selbstbestimmtheit, auch für den, der aus
gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr für sich sorgen kann. Das garantiert
das neue Betreuungsrecht seit 25 Jahren. Mit dem Gesetz, das 1992 in Kraft trat
und das bis dahin gültige Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ablöste, wurden
zahlreiche Betreuungsvereine im Bistum Trier gegründet, unter ihnen auch der
SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.,
der sich damals Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer nannte.

Es waren u.a. Elisabeth Raths + und Toni Schnöger +, die den Verein ins Leben
riefen.

„Eigentlich sind es bereits 26 Jahre“, weiß Eva-Maria Schnöger, heute Kassiererin
des SKFM, die die Gründung des Vereines am 27. August 1991 an der Seite ihres Mannes
miterlebt hat. Toni Schnöger, der bereits mehrere Vormundschaften führte, war gebeten
worden, den katholischen Betreuungsverein ins Leben zu rufen.

Eva-Maria Schnöger: „Die Möbel haben wir auf unsere Kosten gekauft und einen Raum
im eigenen Haus zur Verfügung gestellt.“ Bis zum Umzug in die Kölner Straße waren es
vor allem Betreuer, die von Toni Schnöger beraten wurden.

„Damals wurde alles auf ehrenamtlicher Basis von 12 Damen und Herren geleistet.
Zu dieser Zeit war man verpflichtet so ein Amt anzunehmen. Denke mal, das waren
Leute, die schon eine Vormundschaft hatten“
, so Eva-Maria Schnöger.

Bis 1995 war Toni Schnöger 1. Vorsitzender und danach bis 1998 Schatzmeister des SKFM.
„Später wurde dann ein hauptamtlicher Mitarbeiter eingestellt und heute ist es eine
kleine Firma“
, zeichnet Eva-Maria Schnöger die beeindruckende Entwicklung des von
Elisabeth Raths und Toni Schnöger gegründeten SKFM.

Der SKFM-Ahrweiler zählt heute zu den 106 Betreuungsvereinen im Land Rheinland-
Pfalz.
Um die Arbeit im Kreis Ahrweiler optimal gestalten zu können, arbeitet der katholische
Verein eng zusammen mit dem Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden
in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk.

Das über 25jährige Jubiläum des SKFM ist Anlass, auf die positive Entwicklung durch
das neue Betreuungsrecht hinzuweisen. Die Wahrung der Menschenwürde in jeder
Lebensphase ist für Ralph Seeger vom SKFM eng mit der Gründung des Vereins:

„Heute sprechen wir nicht mehr vom ‚Vormundschaft‘ und ‚entmündigtem Mündel‘.
Die Freiheit des Betreuten verlangt, dass eine Betreuung auf jene tatsächlich betreuung-
sbedürftigen Bereiche beschränkt bleibt. Bei einer Betreuung in finanziellen Dingen darf
der Betreuer nur in diesem Bereich Entscheidungen für den Betroffenen treffen.

Angelegenheiten z.B. im Gebiet Gesundheit regelt der Betreute weiterhin selbst.
Getreu dem Motto: Nur so viel Betreuung wie nötig.“

Zudem haben die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler die Aufgabe, ehrenamtliche
Betreuerinnen und Betreuer zu beraten, fortzubilden, zu werben und bei ihrer Tätigkeit
zu unterstützen. Hierzu erhalten sie eine Förderung vom Land Rheinland-Pfalz und
vom Landkreis. In regelmäßigen Grundkursen werden Betreuer über die Rechte von
Betreuten und über ihre Betreuungsaufgaben informiert.

Eine weitere Aufgabe der Betreuungsvereine ist die kostenlose Aufklärung von
Bürgern zu den Themen Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Über 380 Menschen konnte der Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler im Jahr 2016
auf diese Weise erreichen. Zu 11 Vorträgen wurde der Betreuungsverein im Jahr 2016
von Betrieben und Vereinen eingeladen, um über Vorsorgende Maßnahmen zu
informieren. Ebenso erhalten betreuende Angehörige von ihrem Betreuungsverein
telefonische oder persönliche Beratung.

Kontakt und Terminvereinbarung unter Telefon: 02641 / 20 12 78.

Um diese vielen Aufgaben auch erfüllen zu können, sind beim Betreuungsverein
des SKFM-Ahrweiler zurzeit 3 hauptamtliche sowie 151 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Betreuung tätig.

Das alles geschieht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Landkreises,
den Amtsgerichten, die rechtliche Betreuer berufen und allen weiteren Institutionen,
die gemeinsam mit dem SKFM und dem Betreuungsverein der Diakonie ein tragfähiges
Netzwerk bilden, das den betreuten Frauen und Männern ihr Recht auf Selbstbestimmung
gibt, und das seit 25 Jahren.

Wer sich für die Tätigkeit als Betreuer interessiert, als Betreuer Rat sucht, Fragen
zur Betreuung hat oder mehr über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
und Betreuungsverfügung wissen möchte, kann sich in Verbindung setzen mit:

zum Kontaktformular >>

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Unterstützung statt Entmündigung

 



Betreuungsvereine im Bistum Trier erinnern an 25 Jahre neues Betreuungsrecht

Unterstützung statt Entmündigung, Selbstbestimmtheit, auch für den, der aus
gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr für sich sorgen kann. Das garantiert
das neue Betreuungsrecht seit 25 Jahren. 1992 wurde das bis dahin gültige
Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst. Für viele Betreuungsvereine
im Bistum Trier, die mit dem neuen Recht ins Leben gerufen wurden, ein doppelter
Grund zu feiern!

Heute gibt es in Rheinland-Pfalz 106 anerkannte Betreuungsvereine. Es bestehen
61.546 Betreuungsverfahren (Stand 31.12.15), und ca. 70 Prozent der Betreuungen
werden ehrenamtlich geführt.

Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind mit den Betreuungsvereinen
die Säulen, die zum Erfolg des neuen Betreuungsrechts beitragen.

Sie füllen Paragraphen mit Leben, und das seit einem Vierteljahrhundert.


Das Jubiläum ist ein willkommener Anlass, auf diesen Fortschritt hinzuweisen, findet
sich doch die Vorstellung von „Vormundschaft“ und „entmündigtem Mündel“ immer
noch in vielen Köpfen. Dem entgegen betonen die Betreuungsvereine im Bistum Trier
die Wahrung der Menschenwürde in jeder Lebensphase.

Die Freiheit des Betreuten verlangt, dass eine Betreuung auf jene tatsächlich
betreuungsbedürftigen Bereiche beschränkt bleibt. Bei einer Betreuung in finanziellen
Dingen, darf der Betreuer nur in diesem Bereich Entscheidungen für den Betroffenen
treffen. Angelegenheiten z.B. im Gebiet Gesundheit regelt der Betreute weiterhin selbst.

Getreu dem Motto: Nur so viel Betreuung wie nötig

Zudem haben die Betreuungsvereine im Bistum die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen
und Betreuer zu beraten, fortzubilden, zu werben und bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Hierzu erhalten sie eine Förderung vom Land Rheinland-Pfalz und den Kreisen.

In Schulungsreihen werden Betreuer über die Rechte von Betreuten und über ihre Betreuungsaufgaben informiert.

Zu diesem Zweck finden regelmäßige Grundkurse statt, so auch beim Betreuungsverein
des SKFM-Ahrweiler am 06.09.17 um 18:00 Uhr in der kath. Familienbildungsstätte
Bad Neuenahr in der Weststr. 6.

Eine weitere Aufgabe ist die kostenlose Aufklärung.

Bürgerinnen und Bürgern, die sich über die Themen Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informieren möchten.

Über 380 Menschen
konnte der Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler
im Jahr 2016 auf diese Weise erreichen, der am 07.11.17 um 18:00 Uhr gemeinsam
mit dem Betreuungsverein des Diakonischen Werkes in die kath. Familienbildungsstätte
nach Bad Neuenahr zum Thema „Patientenverfügung“ einlädt.

Zu 11 Vorträgen wurde der Betreuungsverein im Jahr 2016 von Betrieben und Vereinen
eingeladen, um über Vorsorgende Maßnahmen zu informieren. Ebenso erhalten betreuende Angehörige von ihrem Betreuungsverein telefonische oder persönliche Beratung.

Kontakt und Terminvereinbarung unter Telefon: 02641/201278.

Um diese vielen Aufgaben auch erfüllen zu können, sind beim Betreuungsverein des
SKFM-Ahrweiler zurzeit 3 hauptamtliche sowie 151 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Betreuung tätig.

In Zusammenarbeit mit den Betreuungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte,
den Amtsgerichten, die rechtliche Betreuer berufen und allen weiteren Institutionen sind
die Betreuungsvereine Teil ein tragfähiges Netzwerkes, das den betreuten Frauen und
Männer ihr Recht auf Selbstbestimmung gibt, und das seit 25 Jahren.

Wer sich für die Tätigkeit als Betreuer interessiert, als Betreuer Rat sucht, Fragen zur
Betreuung hat oder mehr über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung wissen möchte, kann sich an seinen Betreuungsverein wenden:

Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler

Ehlinger Str. 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641/201278
Email: info@skfm-ahrweiler.de

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