SKFM - Ahrweiler e.V. Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler 

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SKFM-Ahrweiler e.V. |  Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler  
23.12.2023
Grundkurs thematisierte belastende Neuerungen im Betreuungsrecht

Vierteilige Betreuer-Schulung in Adenau mit dringendem Appell an die Politik

Zum Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2023 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – im Herbst ins Rathaus von Adenau eingeladen, um u.a. über die Betreuungsrechtsreform und die damit verbundene Stärkung der Selbstbestimmung betreuter Personen und qualitativen Verbesserung von Betreuungen zu informieren. So führten am ersten Abend Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die Neuerungen und Ziele der Betreuungsrechtsreform. 

Für die Betreuungstätigkeit bedeutet das neue Gesetz eine erhebliche Mehrbelastung, machte Ralph Seeger deutlich: 

„Es gibt neue und zusätzliche Betreuungsaufgaben, aber leider ohne einen finanziellen Ausgleich, sodass einige Betreuerinnen und Betreuer ihr Amt bereits niedergelegt haben. Neue berufliche Betreuerinnen und Betreuer müssen ein Registrierungsverfahren durchlaufen, in dem sie ihre Sachkunde nachweisen.“ 

Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer hat sich verändert, dass sie jetzt vor der Übernahme einer Betreuung ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen müssen. Verpflichtend ist die Unterstützungsvereinbarung mit einem Betreuungsverein hinzugekommen, womit Regelungen zur Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern getroffen werden. Dabei sind die Betreuungsvereine verpflichtet, die Möglichkeit einer Verhinderungsbetreuung anzubieten, kann der Ehrenamtliche aus Krankheitsgründen die Betreuung nicht weiterführen. Dann wird die Betreuung durch einen Mitarbeiter des Betreuungsvereins zeitweise übernommen, damit keine Nachteile für die betreute Person entstehen. 

Die Mehraufgaben stellen für die Betreuungsvereine eine große Herausforderung dar, so Daniela Boy, 

„denn diese Mehrarbeiten für die Betreuungsvereine werden nicht gesondert vergütet, so dass bereits bei den Betreuungsvereinen bedauerlicherweise erste Schließungen erfolgt sind, z.B. der Betreuungsverein des SKF Koblenz-Mayen. Weitere Betreuungsvereine stehen vor dem Aus.“ 

Deshalb richten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler einen dringenden Appell an die Politik, sich für eine finanziell auskömmliche Bezahlung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuer sowie für die Betreuungsvereine einzusetzen. Sonst bricht ein wichtiger Teil der Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen weg. 

Am zweiten Abend sprach Daniela Boy über die „Vermögenssorge“, was beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten ist und welche Anlageformen genehmigungspflichtig sind. Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Ralph Seeger am Abend „Gesundheitssorge“. Und am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick. 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dankten Daniela Boy und Ralph Seeger für ihre informativen und anschaulichen Vorträge. 

Ein besonderer Dank gilt der Stadt Adenau, die auch diesmal ihre Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung gestellt hat. 

Wer Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung hat, sollte sich mit dem SKFM-Ahrweiler in Verbindung setzen.

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31.10.2023
Vererben und Erben wollen gelernt sein

Beim SKFM informierte Rechtsanwalt David Schnöger in Bad Neuenahr

Zur Veranstaltung „Erbrecht – Der Betreute als Erbe/Erblasser“ hatte der SKFM – Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) in die Familienbildungsstätte nach Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Rechtsanwalt David Schnöger vermittelte 16 Personen eine Einführung in das Erbrecht, während Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM als der Leiter des Abends auf die Besonderheiten für rechtlich betreute Personen hinwies.

Im interessierten Publikum ergaben sich einige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zur Erstellung eines Testamentes, die Rechtsanwalt Schnöger umfassend beantwortete. Auch auf die Frage einer Erbausschlagung ging der Jurist ein. Diese muss in einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todes beantragt werden. Für den Laien undurchsichtig sind die Erbverhältnisse in einer Patchworkfamilie, weshalb David Schnöger Erbverhältnisse und Erbfolge dem Publikum näherbrachte.

Am Ende der Veranstaltung wies Ralph Seeger auf die besonderen Aufgaben eines rechtlichen Betreuers hin, ist der Erbfall eingetreten. Dann stellt sich die Frage, für welche Tätigkeiten Genehmigungsverpflichtungen eingeholt werden müssen. Mit der in diesem Jahr in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform, so Seeger, ist es beruflichen Betreuerinnen und Betreuern untersagt, betreute Personen zu beerben. Eine Zuwiderhandlung könnte zum Entzug der Registrierung als Betreuer führen. Eine gelungene Veranstaltung, in der die beiden Referenten alle Fragen aus dem Publikum beantworteten.

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09.08.2023
Heiteres Sommerfest des SKFM Ahrweiler in Heimersheim

Immer im Wechsel gibt es einmal im Jahr einen Ausflug, im letzten Jahr nach Bonn ins Haus der Geschichte, oder man feiert ein Sommerfest.

Erneut hatte der Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) zum sommerlichen Schmaus in seine Geschäftsstelle nach Heimersheim eingeladen und 33 Personen kamen, darunter viele Mitglieder, die als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer tätig sind.

Zudem konnte der Vorsitzende Hermann Adams Personen begrüßen, die mit dem Betreuungsverein eine Betreuungsverfügung abgeschlossen haben. Ihnen bot das Fest die Möglichkeit, den Verein und seine Mitglieder in gemütlicher Runde kennenzulernen. Während es sich die einen unterm Zelt gemütlich machten, nahmen die anderen das Kuchenbüfett in Angriff, wobei die Backkünste von Eva Maria Schnöger, Marie-Theres Schnause, Hermann Balas, Herbert Buchner und Klaus Peter Rothkegel wieder großes Lob fanden. 

Heißer Kaffee, kühle Getränke und das Grillgut wurden vom Verein gestiftet und Hermann Adams stiftete leckere Weine von der Ahr. Eva Maria Schnöger sorgte im Hintergrund für den Kaffee-Nachschub und spülte mit Helga Drodten das Geschirr. Dazu wurden köstliche Salate gereicht, die, ebenfalls in Vereinsarbeit, von Ernst Rabe, Gisela Neuhaus, Johanna Page sowie von Eva Maria Schnöger zubereitet worden waren. 

Einen weiteren Höhepunkt bot das „Duo Tinnitus“, und wurde mit seinen gesanglichen und wortakrobatischen Einlagen zum Publikumsliebling. Da schlüpfte Franz Kiefer, Keyboard und Zither, in die Rolle von Hans Moser und Theo Lingen, da schlüpfte E.T. Müller im Vortrag „Regle Deine Angelegenheiten, so lange Du Dir Dein Bier noch selbst bestellen kannst“ in die Rolle des verwirrten Professor Wischtisch aus Trier und ließ Größen wie Heinz Erhardt, Georg Kreisler, Zarah Leander und Al Martino wieder auferstehen. 

Zum Abschluss gab es noch das Heinzelmännchen aus Köln, das ein Ehrenamt suchte und schließlich beim SKFM-Sommerfest landete. Ein heiter bis wolkiges Programm, das den Mitgliedern des Betreuungsvereins sichtlich Spaß machte und Haupt- und Ehrenamtlich ins Gespräch brachte. 

Ein Thema war auch die schwierige finanzielle Situation für Betreuungsvereine, weshalb einige Vereine bereits vor dem Aus stehen. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen reformierten Vormundschafts- und Betreuungsrecht entstehen den Betreuungsvereinen komplexere Betreuungen, Beratungs- und Informationsaufgaben, die weitere zeitliche und finanzielle Ressourcen fordern, vom Staat aber nicht ausreichend refinanziert werden. 

Ohne diese Förderung können die Betreuungsvereine ihre Leistungen für die Gesellschaft nicht mehr erbringen, was für Millionen von Menschen, psychisch Kranke, Demenzkranke, Menschen mit Behinderung und auch Angehörige als ehrenamtliche Betreuer katastrophale Folgen hätte. Der SKFM im Landkreis Ahrweiler will weiterhin für die Menschen da sein, aber hierfür ist eine auskömmliche Finanzierung notwendig. 

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die Fragen zum Verfahren der gesetzlichen Betreuung, zu Aufgaben als Betreuer haben oder Menschen, die sich für die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung interessieren, können sich in Verbindung setzen mit Herrn Ralph Seeger:

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21.06.2023
SKFM-Mitgliederversammlung thematisierte Herausforderungen im Jahr 2022

18 Mitglieder kamen zur Mitgliederversammlung des SKFM – Ahrweiler, die zum ersten Mal im Generationen-Café des Haus der Familie / Mehrgenerationenhaus in Bad Neuenahr stattfand. Vorsitzender Hermann Adams begrüßte die Teilnehmenden und berichtete von der Arbeit des Vorstands, wobei die Änderungen durch die Betreuungsrechtsreform sowie die finanzielle Situation des Vereins drängende Themen sind. 

Hermann Adams dankte den ehrenamtlichen Unterstützern, die einfache Verwaltungsarbeit in der Geschäftsstelle übernommen haben, um die hauptamtlichen Mitarbeiter nach dem Ausfall einer Kollegin zu entlasten. Kassiererin Eva-Maria Schnöger stellte die Ausgaben- und Einnahmesituation des SKFM im Jahr 2022 dar, während die Kassenprüfer Anton Wypior und Hermann Balas den Kassenprüferbericht erläuterten und die ordnungsgemäße und vollständige Buchführung bestätigten. 

Da Bernhard Stahl seine Position als geistlicher Beirat beendet und in den Ruhestand geht und Werner Cremer den Posten als Beisitzer aus persönlichen Gründen abgibt, mussten diese Vorstandsposten neu besetzt werden. Die Mitgliederversammlung wählte Gerhard Stenz zum neuen geistlichen Beirat und Marie-Theres Schnause zur neuen Beisitzerin. 

Auch für Hermann Balas, der sein Amt als Kassenprüfer beendet, konnte Johanna Page als Nachfolgerin gefunden werden. 

Hermann Adams dankte den scheidenden Vorstandsmitgliedern für ihre engagierte Arbeit und ihren ehrenamtlichen Einsatz. Er begrüßte die neuen Vorstandsmitglieder und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. 

Im Jahresbericht ließ Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter, das Jahr mit seinen Veranstaltungen Revue passieren, erwähnte die finanzielle Situation im vergangenen Jahr und sprach über die seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform. Mit dem neuen Gesetz gilt seit Jahresbeginn eine Verpflichtung eine „Unterstützungsvereinbarung“ mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern abzuschließen. 

Auch die finanzielle Situation der Betreuungsvereine spitze sich zu, da mit dem neuen Gesetz mehr Aufgaben zu erfüllen sind. Eine „bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung“ sei zwar gesetzlich vorgeschrieben, vom Land Rheinland-Pfalz aber nicht entsprechend angepasst worden. Auch wurden mit der Betreuungsrechtsreform neue, zusätzliche Aufgaben an die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer übertragen, die jedoch nicht zusätzlich vergütet werden. 

„Dies und die durch Inflationsausgleich erhöhten Personalkosten führen bei den kleinen Betreuungsvereinen zu einer Abschmelzung der Rücklagen, so dass bei einigen Vereinen die Beendigung der Vereinstätigkeit droht“, 

so Ralph Seeger, der um Unterstützung bat, damit die Betreuungsvereine ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe weiterführen können. Hierzu seien in diesem Jahr mehrere Aktionen auf Bundes- und Landesebene geplant. Zum Schluss gab Querschnittsmitarbeiter Ralph Seeger seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Politik einlenke und die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer so gestalte, dass die Betreuungsvereine erhalten bleiben können. 

Mit der Planung des diesjährigen Sommerfestes für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ging der Abend über in den heiteren Teil, der zum gemeinsamen Austausch und einer Diashow einlud. Viel Gesprächsstoff gab es bei den Fotos vom letztjährigen Sommerausflug ins Haus der Geschichte sowie vom „DankeSchöntag“ für Ehrenamtliche in Bernkastel-Kues. 

Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.

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26.05.2023
„Die zweite Miete“ – Infoveranstaltung zu dem Thema Mietrecht

Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde thematisierten Betriebskostenabrechnung – Rechte des Mieters

Zur Veranstaltung „Die zweite Miete“ hatten die Betreuungsbehörde des Kreises sowie die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – Ende April in die Kreisverwaltung Ahrweiler eingeladen.

Dort konnten Andrea Sebastian von der Betreuungsbehörde und Ralph Seeger vom SKFM 50 Gäste begrüßen und den Referenten des Abends vorstellen. Jürgen Schönfeldt, Assessor jur. Geschäftsstellenleiter Siegburg des Mieterbundes Bonn-Rhein-Sieg-Ahr, sprach über die Rechte des Mieters und die Betriebskostenabrechnung. Ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Interessierte, aber auch einige Vermieter konnten viele interessante Informationen zum Mietrecht und zur Betriebskostenabrechnung mitnehmen. In seinem Vortrag berücksichtigte Jürgen Schönfeldt auch die Besonderheiten an der Ahr, wenn aufgrund der Ahrflut entstandene Mietmängel nicht behoben werden.

Zunächst müsse ein Mietmangel dem Vermieter mitgeteilt und eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gegeben werden. Im zweiten Schritt könne eine Mietminderung angekündigt werden, und falls keine Einigung möglich ist, sollte eine Feststellungsklage über die Höhe der Mietminderung entscheiden.

Interessant war es auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer zu erfahren, dass der Vermieter nur Nebenkosten abrechnen darf, wenn diese im Mietvertrag aufgelistet sind. Und er erklärte den Unterschied zwischen einer Nebenkostenpauschale und Nebenkostenvorauszahlung. Selbstverständlich gab es viele Fragen aus dem Publikum, die der Referent geschickt in seinen Vortrag einbaute.

So gab es einen lebhaften Austausch und viele Informationen, die mit nach Hause genommen werden konnten. Eine lebendige Veranstaltung, für die sich Hildegard Tempel bei Jürgen Schönfeldt und beim Publikum herzlich bedankte.

22.05.2023
Viele Veranstaltungen zum Thema Betreuung

Neues Jahresprogramm der Betreuungsvereine gibt Orientierung

Das neue Jahresprogramm 2023 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt überall in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler sowie in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in der Gemeindeverwaltung Grafschaft aus und ist über die Homepages der Herausgeber einsehbar.

Die Info-Veranstaltung „Psychosomatische Erkrankungen“ am 26. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Professor Dr. Hans-Martin Einwächter ist nur ein Punkt im Jahresprogramm.

Der regelmäßige „Erfahrungsaustausch“ widmet sich betreuungsrelevanten Schwerpunktthemen und zwar am 22. August in Adenau und am 17. Oktober in Bad Neuenahr.

Ab dem 13. September laden die Betreuungsvereine zur vierteiligen „Schulungsreihe Betreuungsrecht“ nach Adenau ein. Gemeinsam mit der Betreuungsbehörde wird am 11. Oktober die Veranstaltung „Kommunikation mit demenzkranken Menschen“ in der Kreisverwaltung mit Maria-Theresia Schmitz angeboten.

Die „Offene Sprechstunde“ in Adenau findet am 22. August, 10. Oktober und 21. November 2023 statt. Alle Angebote zeigt das Jahresprogramm vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. Dort finden sich auch die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner.

Der zuverlässige Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine und hilft Angehörigen, die eine Betreuung führen, und allen, die sich für eine Tätigkeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen sowie die Führung gesetzlicher Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die mit der Betreuungsbehörde des Kreises zusammenarbeiten.

Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 235 Mitglieder und führen 177 haupt- und ehrenamtliche Betreuungen. 194 Beratungen wurden 2022 durchgeführt. Die Veranstaltungen erreichten 420 Personen. Wer sich für eine Veranstaltung anmelden möchte, für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung oder für das Programm interessiert, kann sich hier mit uns in Verbindung setzen:

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11.05.2023
Grundkurs thematisierte Neuerungen im Betreuungsrecht

Vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Bad Neuenahr

Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2023 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen.

Unter den acht interessierten Personen waren auch einige, die bereits seit vielen Jahren eine Betreuung führen und sich über die Neuerungen nach der Betreuungsrechtsreform 2023 informieren wollten. Ebenso kamen Einsteiger, die demnächst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen wollen, voll auf ihre Kosten. 

So führten am ersten Abend Daniela Boy vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Ahrweiler, in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform

Die beiden Referenten hoben hervor, inwieweit die Betreuungsrechtsreform die Selbstbestimmung der betreuten Personen stärkt, weshalb die Betreuten auch mehr ins Verfahren eingebunden werden müssen. So gilt es für Betreuerinnen und Betreuer, die „Wunscherfüllungspflicht“ zu gewährleisten. Die Gesetzesreform soll die Qualität beruflicher und ehrenamtlicher Betreuungen verbessern. Hierzu zählt die seit Jahresbeginn für sozial-engagierte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bestehende Verpflichtung, in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen seine Fachkenntnisse aufzufrischen. 

Am zweiten Abend sprach Daniela Boy über die „Vermögenssorge“, was beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten ist und welche Anlageformen genehmigungspflichtig sind. Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Daniela Boy am Abend „Gesundheitssorge“. Für die Teilnehmenden interessant waren auch ihre Ausführungen zum „Ehegattenvertretungsrecht“, das Ehepartnern im Notfall erlaubt, sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten. 

Am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick. Da die betreute Person auch in schwierigen Situationen ihr Selbstbestimmungsrecht behält, können freiheitsentziehende Maßnahmen, wie das Anbringung eines Bettgitters zum Schutz der betreuten Person, nur nach einem Antrag ans Amtsgericht umgesetzt werden. Ebenso dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen in einer Betreuung nur veranlasst werden, wenn eine betreuungsgerichtliche Genehmigung vorliegt. 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten viele Fragen und dankten Daniela Boy und Ralph Seeger für ihre informativen und anschaulichen Vorträge. Bei Interesse sollte man sich schon den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der ab dem 13. September 2023 in Adenau stattfinden wird. Wer sich zu dieser Veranstaltung anmelden möchte oder für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich in Verbindung setzen mit dem SKFM-Ahrweiler:

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10.05.2023
Jahresbericht 2022 des Bundesverband des SKM

Informationen über die verbandlichen Angebote und Aktionen des Bundesverbandes mit Sitz in Köln

Ebenso finden Sie Informationen von den jeweiligen Ortsvereinen in den Diözesen auch von der Diözese Trier. Schauen Sie einfach mal rein:

>> Zu den Jahresberichten >>

>> Download: Sachstandsinformation des SKFM-Ahrweiler e.V. 2022 | pdf

03.05.2023
Neue Vorstandsmitglieder beim SKFM-Ahrweiler

Neuwahl in der Mitgliederversammlung

In der diesjährigen Mitgliederversammlung wurden Frau Marie-Theres Schnause (Beisitzerin) und Herr Gerhard Stenz (geistlicher Beirat) neu in den Vorstand des Betreuungsvereins des SKFM-Ahrweiler gewählt. Der Beisitzer, Werner Cremer, und der geistliche Beirat, Bernhard Stahl, hatten im Vorfeld der Mitgliederversammlung mitgeteilt, dass sie aus persönlichen und beruflichen Gründen nicht mehr für das Amt des Beisitzers bzw. geistlichen Beirats zur Verfügung stehen.

Der Verein sagt DANKE!

Der Vorsitzende des Betreuungsvereins, Herr Adams, dankte Herrn Stahl und Herrn Cremer für ihr Engagement und ihren Einsatz für den Verein. Auch das Team dankt für die Unterstützung und wünscht Herrn Stahl und Herrn Cremer alles Gute. Ebenso wurde Herrn Hermann Balas für seine langjährige Tätigkeit als Kassenprüfer gedankt. Die Position wurde von Frau Johanna Page übernommen.

An dieser Stelle danken wir allen Vorstandsmitgliedern für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Verein. Denn ohne dieses ehrenamtliche Engagement ist die Arbeit des Betreuungsvereines und die Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer*innen nicht möglich. Vielen Dank!

27.04.2023
Patientenverfügung aus medizinischer Sicht

Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine informierten in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Insgesamt 67 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zur Infoveranstaltung

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“

zu der die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) – jüngst ins Evangelischen Gemeindehauses Bad Neuenahr eingeladen hatten.

Neben Ralph Seeger vom SKFM gaben Rechtsanwalt David Schnöger und Mediziner Dr. Eckehardt Louen wertvolle Tipps. Gleich zur Eröffnung stellte Ralph Seeger die Arbeit der beiden Betreuungsvereine vor und unterstrich die Wichtigkeit einer Patientenverfügung. Denn, ob Jung ob Alt, kann jeden ein Unfall, eine Krankheit treffen, sodass andere für einen entscheiden müssen.

Ralph Seeger verglich die Patientenverfügung mit der Planung und Durchführung einer Urlaubsreise, was der Sache ein wenig den Schrecken nahm, eine Verfügung zu erstellen.

Rechtsanwalt David Schnöger erläuterte im Anschluss, welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Patientenverfügung entsprechen sollte und gab Infos zum Anfang des Jahres in Kraft getretenem Ehegattenvertretungsrecht.

Zu den Inhalten einer Patientenverfügung konnte der Mediziner Dr. Eckehardt Louen wichtige Hintergrundinformationen beisteuern. So machte der ehemalige Oberarzt der Palliativstation im Krankenhaus Maria Stern in Remagen zum Thema „künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr“ deutlich, dass der Patient kein Gefühl des „Verhungerns“ oder „Verdursten“ erlebt, wenn er sich in einer palliativen Situation befindet. Wichtig sei, die Schleimhäute regelmäßig zu befeuchten und so die Beschwerden im Sterben zu lindern. Der Mediziner berichtete aus dem Krankenhausalltag und ging sehr empathisch auf die vielen Fragen aus dem Publikum ein.

Zum Schluss gab Ralph Seeger praktische Tipps zum Erstellen einer Patientenverfügung, so dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Veranstaltung mit vielen Informationen und Anregungen verlassen konnten.

Iris Pfisterer-Dahlem, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes Koblenz, die ebenfalls an diesem Abend anwesend war, dankte den beiden Referenten, David Schnöger und Dr. Eckehardt Louen, die das interessante und schwere Thema so unterhaltsam vermittelt haben. Wer sich außerdem für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich beim Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler melden:


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