14 Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht
Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren in Bad Neuenahr

 

Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung
lebenswert machen,
das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler
auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten. So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen
der Katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler
Zeit zu nehmen.

Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins Diakonischen Werkes und des
SKFM–Ahrweiler – in Kooperation mit der Familienbildungsstätte richtete sich vor allem
an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen –
egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.

Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden
und Ralph Seeger vom SKFM
vermittelten den 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Grundlagen zum Betreuungsrecht und zeigten das großes Spektrum an Aufgaben eines
Betreuers auf, die immer individuell auf den Betreuten bezogen sein müssen.

Die Referenten benannten Rechte und Pflichten des Betreuers und natürlich die
Rechte des Betreuten, etwa beim Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Thema
Vermögenssorge wurde aufgezeigt, wie das Gericht durch die Einrichtung eines
zusätzlichen Einwilligungsvorbehalts einen Betreuten schützen kann. Damit sind
Verträge und Geldgeschäfte, die der Betreute abschließt, schwebend unwirksam
bis der Betreuer dem Vertrag oder dem Geschäft zustimmt.

Diese Maßnahme sichert beispielsweise einen psychisch kranken Betreuten ab,
wenn dieser sich selbst mit dem Abschluss eines Vertrages unverhältnismäßig schädigen
sollte. Ein Betreuter, der über genügend Geld verfügt, kann dieses auch ausgeben, denn
Betreuung ist keine Entmündigung.

Zum Thema Gesundheitsfürsorge nannten Uwe Moschkau und Ralph Seeger genehmigungspflichtige Maßnahmen. So entscheidet beispielsweise nicht der Arzt allein,
wenn ein Betreuter lebensbedrohlich erkrankt ist und ein ärztlicher Eingriff mit Lebensgefahr
oder einem dauerhaften Schaden verbunden sein kann. In diesem Fall hat der Betreuer
die Aufgabe, eine betreuungsgerichtliche Genehmigung beim Betreuungsgericht zu beantragen,
damit die getroffenen Entscheidungen auch im Sinne des Patienten sind. In solchen Fällen
kann eine Patientenverfügung hilfreich sein.

Interessant auch die Ausführungen von Praktikantin Cornelia Adams, die im Rahmen
ihres Studiums der Sozialen Arbeit Informationen zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen und
zur Unterbringung nach dem Betreuungsrecht gab. Im lebhaften Austausch stellte sich die
Gruppe vielen Fragen und Beispielen.

Die Betreuungsvereine der Evangelischen und Katholischen Kirche klären in vielen
öffentlichen Veranstaltungen über die Themen Vorsorgevollmacht sowie über Betreuungs-
und Patientenverfügung auf. Diakonie und SKFM führen ehrenamtliche und hauptamtliche
Betreuungen und begleiten die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer beratend und
helfend.

Jeder, der sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert,
kann sich mit einem der beiden Betreuungsvereine in Verbindung setzen:

>> Link zum Kontaktformular

05.10.2017 - Info-Veranstaltung


Thema: Patientenverfügung - Inhalte & Tipps
Behandlungswünsche für bestimmte Krankheitssituationen festlegen
"Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine
Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“

Ort: Ev. Gemeindehaus, Wolfgang-Müller-Str. 7 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Beginn: 18:00 Uhr

Anmeldung: I. Lange – Tel: 02225/7097662

Veranstalter: Selbsthilfegruppe für Stomaträger Bad Neuenahr-Ahrweiler

>> www.ilco.de


Kurzinfo:

Aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einem Schlaganfall oder wegen einer
schwerwiegenden Krebserkrankung, kann es zu einer Situation im Krankenhaus kommen,
in der der erkrankte Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen medizinischen Behandlungswunsch
zu äußern.

Wer setzt dann den Willen der betroffenen Person gegenüber den Ärzten
oder dem Krankenhaus durch?

„Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch
übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.

Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste
für den Landkreis Ahrweiler e.V. – informiert zusammen mit Herrn Uwe Moschkau vom
Diakonischen Werk über die Möglichkeit mit einer Patientenverfügung die Wünsche für
eine ärztlichen Versorgung und Behandlung bereits jetzt festzulegen.

Es werden die rechtlichen Voraussetzungen besprochen, aber auch praktische Tipps
zur Erstellung einer Patientenverfügung gegeben.


Unterstützung statt Entmündigung



Betreuungsvereine im Bistum Trier erinnern an 25 Jahre neues Betreuungsrecht

Unterstützung statt Entmündigung, Selbstbestimmtheit, auch für den, der aus
gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr für sich sorgen kann. Das garantiert
das neue Betreuungsrecht seit 25 Jahren. 1992 wurde das bis dahin gültige
Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst. Für viele Betreuungsvereine
im Bistum Trier, die mit dem neuen Recht ins Leben gerufen wurden, ein doppelter
Grund zu feiern!

Heute gibt es in Rheinland-Pfalz 106 anerkannte Betreuungsvereine. Es bestehen
61.546 Betreuungsverfahren (Stand 31.12.15), und ca. 70 Prozent der Betreuungen
werden ehrenamtlich geführt.

Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind mit den Betreuungsvereinen
die Säulen, die zum Erfolg des neuen Betreuungsrechts beitragen.

Sie füllen Paragraphen mit Leben, und das seit einem Vierteljahrhundert.


Das Jubiläum ist ein willkommener Anlass, auf diesen Fortschritt hinzuweisen, findet
sich doch die Vorstellung von „Vormundschaft“ und „entmündigtem Mündel“ immer
noch in vielen Köpfen. Dem entgegen betonen die Betreuungsvereine im Bistum Trier
die Wahrung der Menschenwürde in jeder Lebensphase.

Die Freiheit des Betreuten verlangt, dass eine Betreuung auf jene tatsächlich
betreuungsbedürftigen Bereiche beschränkt bleibt. Bei einer Betreuung in finanziellen
Dingen, darf der Betreuer nur in diesem Bereich Entscheidungen für den Betroffenen
treffen. Angelegenheiten z.B. im Gebiet Gesundheit regelt der Betreute weiterhin selbst.

Getreu dem Motto: Nur so viel Betreuung wie nötig

Zudem haben die Betreuungsvereine im Bistum die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen
und Betreuer zu beraten, fortzubilden, zu werben und bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Hierzu erhalten sie eine Förderung vom Land Rheinland-Pfalz und den Kreisen.

In Schulungsreihen werden Betreuer über die Rechte von Betreuten und über ihre Betreuungsaufgaben informiert.

Zu diesem Zweck finden regelmäßige Grundkurse statt, so auch beim Betreuungsverein
des SKFM-Ahrweiler am 06.09.17 um 18:00 Uhr in der kath. Familienbildungsstätte
Bad Neuenahr in der Weststr. 6.

Eine weitere Aufgabe ist die kostenlose Aufklärung.

Bürgerinnen und Bürgern, die sich über die Themen Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informieren möchten.

Über 380 Menschen
konnte der Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler
im Jahr 2016 auf diese Weise erreichen, der am 07.11.17 um 18:00 Uhr gemeinsam
mit dem Betreuungsverein des Diakonischen Werkes in die kath. Familienbildungsstätte
nach Bad Neuenahr zum Thema „Patientenverfügung“ einlädt.

Zu 11 Vorträgen wurde der Betreuungsverein im Jahr 2016 von Betrieben und Vereinen
eingeladen, um über Vorsorgende Maßnahmen zu informieren. Ebenso erhalten betreuende Angehörige von ihrem Betreuungsverein telefonische oder persönliche Beratung.

Kontakt und Terminvereinbarung unter Telefon: 02641/201278.

Um diese vielen Aufgaben auch erfüllen zu können, sind beim Betreuungsverein des
SKFM-Ahrweiler zurzeit 3 hauptamtliche sowie 151 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Betreuung tätig.

In Zusammenarbeit mit den Betreuungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte,
den Amtsgerichten, die rechtliche Betreuer berufen und allen weiteren Institutionen sind
die Betreuungsvereine Teil ein tragfähiges Netzwerkes, das den betreuten Frauen und
Männer ihr Recht auf Selbstbestimmung gibt, und das seit 25 Jahren.

Wer sich für die Tätigkeit als Betreuer interessiert, als Betreuer Rat sucht, Fragen zur
Betreuung hat oder mehr über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung wissen möchte, kann sich an seinen Betreuungsverein wenden:

Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler

Ehlinger Str. 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641/201278
Email: info@skfm-ahrweiler.de

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Heiteres Sommerfest des SKFM Ahrweiler in Heimersheim


40 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer kamen mit ihren
Angehörigen!

Erneut hatte der SKFM Ahrweiler zum sommerlichen Schmaus in seine Geschäftsstelle
nach Heimersheim eingeladen.

Vorsitzender Klaus-Peter Rothkegel nutze die Gelegenheit, allen Mitgliedern
des Betreuungsvereins für ihre verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit als
gesetzliche Betreuer Dank zu sagen und:

Franz Rudolf Raths – er ist auch im Vorstand als Beisitzer tätig –
zum 80. Geburtstag zu gratulieren.

Während es sich die einen unterm Zelt gemütlich machten, nahmen die anderen
das Kuchenbüfett in Angriff, wobei die Backkünste von Eva Maria Schnöger,
Herbert Buchner, Margret Hoppe, Anita Schmitz und Vorsitzendem Klaus Peter Rothkegel
wieder großes Lob erhielten. Heißen Kaffee und kühle Getränke wurden vom Verein
gestiftet und Hermann Adams spendete leckeren Wein von der Ahr.

Brigitte Gröning sorgte im Hintergrund für den Kaffee-Nachschub und spülte mit
Eva Maria Schnöger das Geschirr.

Dazu wurden köstliche Salate gereicht, die, ebenfalls in Vereinsarbeit, von Bernhard Stahl,
Anita Schmitz, Gisela Neuhaus, sowie von Eva Maria Schnöger zubereitet worden waren.

Einen weiteren Höhepunkt bot das „Duo Tinnitus“, mit seinen gesanglichen und
wortakrobatischen Einlagen der Publikumslieblinge:

Da schlüpfte Franz Kiefer, Keyboard und Zither, in die Rolle von Hans Moser, da ließ
E.T. Müller als verwirrter Professor Wischtisch aus Trier im Vortrag:

„Regle Deine Angelegenheiten, so lange Du Dir Dein Bier noch selbst
bestellen kannst!“

Größen wie Georg Kreisler und Theo Lingen wieder auferstehen!
Oder als Heinzelmännchen von Köln, dass ein Ehrenamt suchte und schließlich beim
SKFM-Sommerfest landete.

Ein heiter bis wolkiges Programm, das den Mitgliedern des Betreuungsvereins sichtlich Spaß machte und Haupt- und Ehrenamtlich ins Gespräch brachte.

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Großes Interesse an Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


62 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für das Thema:

„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten
selbst nicht mehr regeln kann?”

mit Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler
und Ralph Seeger vom SKFM in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Schwerpunkt der Informationsveranstaltung des SKFM – Ahrweiler – waren die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eine kurze Information zum Betreuungsrecht.

Zum Einstieg vermittelte Rechtsanwalt Schnöger, was eine „Vorsorgevollmacht“ ist,
welche Vorteile damit verbunden sind und was im Speziellen beim Erstellen einer solchen
Verfügung zu beachten ist. In Anschluss sprach Ralph Seeger über die Betreuungsverfügung
und das Betreuungsrecht.

Schließlich ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn man selbst nicht mehr entscheiden
kann.

„Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“

fragte Ralph Seeger. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.

Gleichfalls war es den Referenten wichtig, die Zuhörer über Rechte und Pflichten bevollmächtigter Personen zu informieren. Auch bevollmächtigte Personen benötigen eine Genehmigung vom Betreuungsgericht, etwa bei ärztlichen Eingriffen, die möglicherweise mit Lebensgefahr
verbunden sind oder einen dauerhaften Schaden hervorrufen können. Gleiches gilt für freiheitsentziehende Maßnahmen, wenn das Bettgitter im Heim oder Krankenhaus dauerhaft hochgemacht werden soll.

Ebenso thematisierten David Schnöger und Ralph Seeger, wann eine öffentliche Beglaubigung
durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde notwendig ist.

Das Publikum bedankte sich für die ausführliche, kompetente, anschauliche und sehr
verständliche Darstellung dieses doch sehr umfangreichen Themas mit herzlichem Applaus
.

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Info-Veranstaltungen am 21.06. und am 28.06.2017


Thema: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung -
Kurzinfo Betreuungsrecht

"Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine
Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“

21.06.:

Ort: Maternus-Stift Seniorenzentrum, Schulstr. 7 in 53505 Altenahr-Altenburg

Zeit: 18:00 Uhr – 20:00 Uhr

Veranstalter: Maternus-Stift GmbH

28.06.:

Ort: Ev. Gemeindehaus Remagen, Marktstr. 25 in 53424 Remagen

Zeit: 18:00 Uhr – 20:00 Uhr

Veranstalter: Seniorenbeirat Remagen, Pflegestützpunkt Sinzig-Remagen,
Projekt „Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten“

Beschreibung: Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken
über das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten.
Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen:

„Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann?
Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?“

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass der Ehepartner, die Kinder oder Eltern automatisch
die rechtliche Vertretung übernehmen dürfen.

Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen.

Herr Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein
für soziale Dienste und Herr Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Diakonischen
Werk Ahrweiler informieren welche Möglichkeiten der Vorsorge bzw. rechtlichen
Vertretung es gibt.

Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
mit einem kurzen Ausflug ins Betreuungsrecht sein.

Erfahrungsaustausch - 04. April 2017 - mit Tipps für pflegebedürftige Privatversicherte


Anja Koenen von der Compass-Pflegeberatung informierte im ersten Teil
der Veranstaltung über Angebot und Hilfestellungen, die Compass für pflegebedürftige Privatversicherte und deren Angehörige leistet, so wie die Pflegestützpunkte im Kreis
Ahrweiler für gesetzliche Versicherte da sind.

Compass ist Ansprechpartner für alle Privatversicherten, die Pflegeleistungen
von ihrer Krankenkasse benötigen. Compass hilft auch bei der Antragstellung und
beim Prüfungsverfahren und weist auf mögliche zusätzliche Hilfsmöglichkeiten wie
z.B. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel usw. hin.

Im Einzelnen berichtete Anja Koenen auch über erste Erfahrungen mit der
neuen Pflegebegutachtung nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2 -
und der neuen Eingruppierung in die Pflegegrade.

Ebenso wies sie auf Institutionen zur Rechtsberatung bei Pflegeproblemen hin:

• Beschwerdetelefon Pflege - Verbraucherzentrale RLP

• Unabhängige Patientenberatung – Deutschland

Im zweiten Teil fand der Erfahrungsaustausch unter der Leitung von Ralph Seeger
vom SKFM statt. Dann wurde besprochen, wie für Betreute eine Patientenverfügung
erstellt wird und worauf beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu achten ist.

Außerdem ging es um die Haftung von Betreuern und Bevollmächtigten, wenn diese
einen Schaden verursacht haben. Auch die Rechte von Betreuten im Beschwerdeverfahren
wurden thematisiert.

Damit endete eine sehr lebhafte und interessante Veranstaltung, die den Teilnehmern
einige neue Informationen in Bezug auf Pflege und Hilfsmöglichkeiten bot.

Der nächste Abend für ehrenamtliche, rechtliche BetreuerInnen und Bevollmächtig:

Dienstag, 15. August 2017 / 18:00 bis 19:30 Uhr / Komturei Adenau / Kirchstraße

>> Weitere Infos zur Compass Pflegeberatung

Veranstaltung – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung - Kurzinfo Betreuungsrecht


"Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine
Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“

Ort: Ev. Gemeindehaus, Wolfgang-Müller-Str. 7 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Beginn: 18:00 Uhr

Anmeldung: I. Lange – Tel: 02225/7097662

Veranstalter: Selbsthilfegruppe für Stomaträger Bad Neuenahr-Ahrweiler

>> www.ilco.de

Kurzinfo:
Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über
das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten.
Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen

„Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst
entscheiden kann? Bestimmen dann andere –
womöglich fremde Menschen – über mich?“

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass der Ehepartner, die Kinder oder Eltern
automatisch die rechtliche Vertretung übernehmen dürfen.

Deshalb sollte man für diesen Fall Vorsorge treffen. Herr Diplom Sozialpädagoge
Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste und Herr
Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk Ahrweiler informieren
welche Möglichkeiten der Vorsorge bzw. rechtlichen Vertretung es gibt. Schwerpunkt
der Veranstaltung wird die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit einem
kurzen Ausflug ins Betreuungsrecht sein.

Beratungsführer Demenz


Der Beratungsführer Demenz für den Kreis Ahrweiler
ist aktuell neu erschienen.

Der Ratgeber enthält die wichtigsten Kontakte und Adressen, wenn es
um das Thema Demenz geht. Betroffene und Angehörige finden Informationen zu:

den Pflegestützpunkten
Fachärzten für Demenz
Angebote der Tages- und Nachtpflege
Betreuungsgruppen für Demenzkranke
Pflegedienste
stationäre Einrichtungen mit speziellen Angebot für Menschen mit Demenz

Die Broschüre wurde von der Kreispflegekonferenz des Kreises Ahrweiler
herausgegeben.

Sie finden den Beratungsführer als Download hier:

>> Beratungsführer Demenz

„Hilfe, Mutter stellt ihre Schuhe in den Kühlschrank!“


Was tun bei Demenz eines Angehörigen?



Zur Einführungsveranstaltung „Umgang mit demenzkranken Menschen“
am Dienstag, 9. Mai 2017,
von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familienbildungsstätte
Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, lädt der Betreuungsverein des
SKFM-Ahrweiler herzlich ein.

An diesem Abend werden Dipl. Sozialpädagogin Katharina Steinich vom Caritasverband
Rhein-Mosel-Ahr e.V. und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM in die Thematik
einführen, über den Umgang mit demenzkranken Menschen sprechen und die Besonderheiten
für gesetzliche Betreuer aufzeigen.

Für Angehörige von Menschen mit Demenz gibt es ein paar handfeste Tipps, die
den Einsatz technischer Hilfsmittel, „Essen auf Rädern“, den Hausnotruf oder eine
Abschaltautomatik für Elektroherde betreffen.

Die Referenten beantworten alle Fragen rund um das Thema:

Was ist Demenz?

Was kann ich als Betreuerin und Betreuer oder als Angehöriger für einen
demenziell veränderten Menschen tun?

Wie kann ich die Kommunikation mit ihm oder ihr gestalten?

Welche praktischen und finanziellen Hilfen gibt es?

Ralph Seeger:

„Wichtig ist es, Demenzerkrankten das Gefühl zu geben, verstanden
zu werden. Auch sollen Angehörige nicht den Blick auf das richten, was derjenige
nicht mehr kann, sondern auf das, was er kann. Über Musik, Lieder und Gedichte sind
demenzkranke Menschen auf der Gefühlsebene zu erreichen.“

Für die kostenfreie Veranstaltung wird um eine Anmeldung gebeten:

>> Kontakt aufnehmen >>

17 Teilnehmer erwarben Kenntnisse im Betreuungsrecht


Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren in Bad Neuenahr

Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung
lebenswert machen, das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler
auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten.

So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte
in Bad Neuenahr-Ahrweiler Zeit zu nehmen. Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins
des Diakonischen Werkes und des SKFM – Ahrweiler richtete sich vor allem an Menschen,
die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.

Unter der Anleitung von Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk und Ralph Seeger
vom SKFM-Ahrweiler schlossen 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Grundkurs ab.

Die beiden Referenten gingen auf alle Themen rund um die Betreuung ein, wobei
Fallbeispiele von der Gruppe als besonders hilfreich für das Verständnis bezeichnet
wurden.

Zum Thema Vermögensverwaltung stellte sich die Frage, wie man als Betreuer
vorgeht, taucht erst nach der Abgabe des Vermögensverzeichnisses eine Geldanlage
oder Lebensversicherung auf. Es wurde erläutert was ein Betreuer machen sollte,
wenn der Betreute Barauszahlungen nicht mehr quittieren kann oder vorhandene
Geldanlagen nicht mündelsicher sind. Ebenso schwierig ist es, den Wert von Schmuck
oder Kunstgegenständen zu ermitteln.

Bei der Gesundheitsfürsorge und beim Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde
thematisiert, was man tun soll, wenn der Betreute eine Krankenhausbehandlung
und einen Krankenhausaufenthalt ablehnt. Zudem wollten Teilnehmer wissen,
ob ein Ehepartner stellvertretend in eine ärztliche Behandlung einwilligen darf.

Auch diesmal ließen Uwe Moschkau und Ralph Seeger die Teilnehmer nicht gehen,
ohne ihnen diverse Unterlagen mit praktischen Tipps zur Führung einer Betreuung
an die Hand zu geben. Fast alle Teilnehmer fühlten sich gut informiert und sind bereit,
eine Betreuung zu übernehmen. Vor allem lobten sie, dass dieses schwierige Thema
ihnen kompetent und locker nähergebracht wurde.

Die nächste vierteilige Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
startet am 6. September 2017 in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Jeder, der sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert,
kann sich mit dem Betreuungsverein in Verbindung setzen:

>> Kontakt aufnehmen >>

Zahlreiche Aktivitäten des SKFM bei Mitgliederversammlung vorgestellt

 

Jahresbericht informierte über Aktionen für Betreuer
und betreute Personen

Auch in diesem Jahr fand die Mitgliederversammlung des SKFM–Ahrweiler
im Pfarrgemeindehaus Rosenkranz in Bad Neuenahr statt, wo Vorsitzender
Klaus Peter Rothkegel die Teilnehmer begrüßte und seinen Bericht zum
vergangen Jahr vorstellte.

Besonders hervorzuheben waren die Verhandlungen und Vertragsunterzeichnung
zur Qualitäts- und Leistungsvereinbarung mit dem Landesamt Rheinland-Pfalz
im Juni 2016, der Infostand bei der 200-Jahrfeier des Kreises Ahrweiler und
der Sommerausflug zum Schloss Sayn. Der Vorsitzende bedankte sich
bei den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Arbeit.

Im Anschluss stellte Kassiererin Eva-Maria Schnöger den Kassenbericht
für das Jahr 2016 im Detail vor, während Anton Wypior die Kassenprüfung
erklärte und eine korrekte Buchführung bescheinigte, sodass der Vorstand
entlastet werden konnte.

Dann wurde über das bevorstehende Sommerfest am 9. Juni gesprochen.

Vor dem gemütlichen Teil, bei leckeren Brötchen und Impressionen vom letztjährigen
Sommerausflug zum Schloss Sayn, präsentierte Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittmitarbeiter, den Jahresbericht 2016. Auch die AG Heime kam zur Sprache,
eine betreuungsvereins­übergreifende Arbeitsgruppe, die eine Übersicht der Angebote
der Heime für Betroffene zu erstellen sucht.

Interessant war es
zudem für die Mitglieder, mehr über die Vermittlungsinitiative
Betreuung zu erfahren. Wenn Bürger Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen
Betreuung haben oder als Angehöriger betroffen sind, kann mit dieser Stelle Kontakt
aufgenommen werden.

Der Jahresbericht weist einige beeindruckende Zahlen auf:
Von den insgesamt 156 Vereinsmitgliedern führten 86 im vergangenen Jahr
104
ehrenamtliche Betreuungen.

4 Betreuungen konnten 2016 an ehrenamtliche Betreuer vermittelt werden.

Insgesamt 97 Betreuungen haben die hauptamtlichen Mitarbeiter im vergangenen
Jahr geführt.

Zu den Aufgaben beim SKFM zählt die Sprechstunde in Adenau, ein Angebot
von SKFM und Diakonie. 194 Beratungen wurden 2016 durchgeführt.
In 32 Veranstaltungen konnte der SKFM 593 Personen erreichen.

Auch auf der Homepage hat sich einiges getan. Von dort können jetzt
Antragsformulare und Informationen rund um das Betreuungsrecht
heruntergeladen werden.

Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist.

Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM
ist übrigens kostenlos, kann sich gerne mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.

>> Kontakt >>

>> Download Jahresbericht 2016 >>

Ehrung für Brigitte Gröning: 20 Jahre beim SKFM-Ahrweiler

 

Hoch soll die Jubilarin leben! Die Glückwünsche für Brigitte Gröning (rechts im Bild)
kamen (von rechts) Klaus-Peter Rothkegel, Hermann Adams, Julia Binzenbach
und Ralph Seeger.

Vor 20 Jahren, am 1. Februar 1997, begann Dipl. Sozialarbeiterin und
Vereinsbetreuerin Brigitte Gröning ihre Tätigkeit beim SKFM-Ahrweiler.

„Ich war sehr aufgeregt und hatte kaum Vorstellungen, wie die Arbeit
als gesetzliche Betreuerin aussieht“,

erinnert sich die Jubilarin noch an das Vorstellungsgespräch in Remagen.
Zu dieser Zeit war Günter Stolz, heute SKM Trier, SKFM-Querschnittsmitarbeiter
und Betreuer. Und der Betreuungsverein verfügte über nur einen Raum in der
Hauptstraße von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit der neuen Mitarbeiterin reichte
das nicht mehr aus, sodass der Umzug nach Heimersheim anstand.

Brigitte Gröning: „Herr Stolz hat mich sehr unterstützt.
Ich bin dankbar für die gute Einarbeitung.“


Damit erhielt die Berufsanfängerin das nötige Rüstzeug, das sie heute noch
gut gebrauchen kann. Jedoch, so merkt Brigitte Gröning an, hat sich mit den
Jahren einiges verändert. Die Wirkungskreise eines Betreuers sind umfangreicher
geworden, die Lebenssituationen der betreuten Menschen komplexer.

Und auch beim Alter hat sich was verschoben:
„Betreut werden heute mehr Jüngere, Menschen mittleren Alters.
Obdachlose, psychisch kranke Menschen, die meist noch überschuldet
sind oder es liegt ein Alkoholproblem vor.“
Junge Erwachsene,
die ohne Ausbildung und Wohnung sind, zählen ebenfalls zu ihren Klienten.

Brigitte Gröning: „Die typische Oma oder ein Opa im Seniorenheim,
die gibt es natürlich immer noch. Aber bei solchen Betreuungen hängt
immer noch was dran, etwa die Erbengemeinschaft, die uneins ist oder anderes.“

Der Verwaltungsaufwand ist also mit den Jahren deutlich schwieriger geworden,
betont die Dipl. Sozialarbeiterin. Statt der anfangs zwei sind heute drei Mitarbeiter
beim SKFM beschäftigt, wobei Brigitte Gröning selbst mit einer Dreiviertelstelle
35 Betreuungen führt.

Deutlich zugenommen haben zudem die Aufklärungsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Nicht zuletzt hat diese öffentliche Präsenz
zu einem höheren Bekanntheitsgrad des katholischen Betreuungsvereins in der
Bevölkerung geführt.

Ohne die sehr gute Zusammenarbeit mit allen Trägern und den Stellen im Kreis
wären all diese vielen Aufgaben nicht zu bewältigen. Brigitte Gröning:

„Wenn es auch mühsamer geworden ist, bin ich wie am Anfang immer noch
mit Freude dabei. Für mich war es die richtige Entscheidung, diesen Beruf
zu wählen!“

SKFM-Vorsitzender Klaus-Peter Rothkegel, Zweiter Vorsitzender Hermann Adams,
Vereinsbetreuerin Julia Binzenbach und Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter und
Vereinsbetreuer, beglückwünschten ihre Kollegin und schenkten ihr einen Benzingutschein,
den sie für ihren geliebten Oldtimer gut gebrauchen kann.

Beim anschließenden von ihr gestifteten Frühstück wurde das Jubiläum noch einmal
mit Kaffee begossen.

Der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste – bietet seit 1992 als gemeinnütziger
Verein Betreuungen für Menschen an, die ihre Angelegenheiten alleine nicht mehr regeln
können, und informiert in zahlreichen Veranstaltungen über das Betreuungsrecht,
den Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen oder aber wie man eine Patienten-
verfügung verfasst.

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Zeitungsartikel Rheinzeitung >>

Erfahrungsaustausch für ehrenamtl. BetreuerInnen und Vorsorgebevollmächtigte


Thema des Abends:
Vorstellung des Angebotes der Pflegeberatung von Compass

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte im Rahmen einer
Vorsorgevollmacht machen bei ihrer Arbeit Erfahrungen mit den ihnen anvertrauten
Personen oder den Einrichtungen, in denen die betreuten Menschen leben.

Auch der richtige Umgang mit Behörden will gelernt sein.

Zur Aufarbeitung von Problemen, Hilfestellungen bei Anträgen, Krankheitsbildern,
Zuständigkeiten von Behörden usw. treffen sich ehrenamtliche BetreuerInnen
sowie Bevollmächtigte zum Erfahrungsaustausch, der von einem hauptamtlichen
MitarbeiterIn der Betreuungsvereine begleitet wird.

Im gegenseitigen Austausch können BetreuerInnen und Bevollmächtigte
voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen.

Über ihre vielfältigen Erfahrungen sprechen ehrenamtliche, rechtliche BetreuerInnen
und Bevollmächtigte am:

Dienstag, 04. April 2017, von 18:00 bis 19:30 Uhr in der Kath. Familienbildungsstätte,
Weststr. 6 in Bad Neuenahr-Ahrweiler


Unter der Leitung von Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste
für den Landkreis Ahrweiler e.V. wird die Veranstaltung wichtige Fragen beantworten.

Im ersten Teil wird Anja Koenen von der Compass-Pflegeberatung
über das Angebot und die Hilfestellungen durch Compass für pflegebedürftige
Privatversicherte und deren Angehörige sprechen.

Die Compass-Pflegeberatung ist eine Beratungsstelle zum Thema
Pflege für Privatversicherte, so wie die Pflegestützpunkte im Kreis Ahrweiler
für gesetzliche Versicherte da sind.

Anmeldungen und weitere Informationen:

Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region
im Diakonischen Werk,

Telefon: 0 26 41/32 83

SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.

Telefon: 0 26 41/20 12 78

Informationen für ehrenamtliche BetreuerInnen


Vermögensfreibeträge werden voraussichtlich zum 1. April erhöht –
Bundesrat liegt Durchführungsverordnung der Regierung zur
Zustimmung vor

Für alle Sozialhilfeempfänger soll das Schonvermögen zum 1. April 2017
auf 5.000 € erhöht werden.

In Verbindung mit dem § 1836c BGB würde diese neue Freigrenze auch im
Betreuungsrecht und damit für gesetzlich betreute Menschen gelten.

Die Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII liegt dem Bundesrat
zur Zustimmung vor.

Nach der Vorlage soll die Höhe des Schonvermögens (kleinere Geldbeträge
oder sonstiger Geldwerte) einheitlich von jetzt 2600 Euro auf jeweils 5.000 €
je Person festgelegt werden. Dies gilt für jede volljährige Person, die im Sinne
des SGB XII leistungsberechtigt ist.

Unterhält ein Sozialhilfeempfänger eine weitere Person z.B. Kinder, dann kann
das Schonvermögen um 500,- € je unterhaltene Person erhöht werden.

Wir werden Sie informieren, wenn die Zustimmung des Bundesrates erfolgt ist
und eine endgültige Verordnung vorliegt

Gesetzentwurf

Ehegattenbeistand und Vergütungserhöhung für Betreuer

Der Bundestag berät im Rechtsausschuss über eine automatische rechtliche
Vertretung von Ehegatten untereinander in Gesundheitsangelegenheiten.
Der Gesetzentwurf ist mit der Erhöhung der Betreuervergütung verbunden.

Wer sich informieren möchte findet weitere Infos unter:

>> Bundesverband SKM – Arbeitsstelle rechtliche Betreuung bei Facebook

>> Gesetzentwurf Bundesministerium der Justiz

Pflegestärkungsgesetz II – KEIN Buch mit sieben Siegeln


Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde informierten in der Kreisverwaltung

„Pflegestärkungsgesetz II – Ein Buch mit sieben Siegeln?“

Mit dieser Frage, die auch Titel der Veranstaltung war, stimmte Karl-Heinz Porz,
Abteilungsleiter für Soziales in der Kreisverwaltung Ahrweiler, die 63 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer auf das Thema ein. Pflegebetroffene und Angehörige, aber auch einige
ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Altenheimen waren der Einladung der Betreuungsbehörde und der beiden
Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – SKFM-Ahrweiler und des Diakonischen
Werkes – in die Kreisverwaltung Ahrweiler gefolgt.

Hintergrund: Da die Zahl pflegebedürftiger Menschen wächst, wurde das
Pflegestärkungsgesetz II zum 1. Januar auf den Weg gebracht. Das Gesetz
bedeutet für Betroffene und Angehörige eine leistungsrechtliche Neuregelung,
insbesondere die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade.

Wie sich gleichfalls Pflegegelder und Pflegesachleistungen sowie die
Begutachtungsgrundlagen verändert haben, erklärten die beiden Referenten
Ute Remshagen und Dieter Germscheid vom Pflegestützpunkt Bad Neuenahr-Ahrweiler
/ Grafschaft.

Einführend referierte Ute Remshagen über die Umwandlung von den Pflegestufen
in Pflegegrade. Wichtig, so Remshagen, sei die „Besitzstandwahrung“, dass also
das neue Pflegestärkungsgesetz II keinen Pflegebedürftigen im Vergleich zu früher
schlechter stellen dürfe.

„In der Regel erhöhen sich die finanziellen Hilfen bis auf einen Punkt bei der
stationären Pflege“
, führte Ute Remshagen aus, wobei der Pflegegrad 2 mit der
ehemaligen Pflegestufe 1 „ohne eingeschränkte Alltagskompetenz“ übereinstimmt.
Die Mitarbeiterin des Pflegestützpunkts Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft gab
einen Überblick über weitere Hilfen, zu denen Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur
Verbesserung des Wohnumfeldes, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zählen.

Dieter Germscheid erläuterte anschließend das neue Bewertungssystem,
welches seit Anfang des Jahres bei den Begutachtungen des MDK genutzt wird.

„Im Zentrum der Bewertung des Pflegebedürftigen steht die Selbstständigkeit,
mit der er oder sie Dinge erledigen kann“,


führte der Referent aus und verdeutlichte beispielhaft, wie eine Begutachtung
durchgeführt wird. Dabei, so Germscheid, erfasst die neuen Begutachtung auch
Bereiche, die früher nicht berücksichtigt wurden.

Eine informative Veranstaltung, bei der die beiden Referenten auch alle Fragen
aus dem Publikum gerne beantworteten.

Wer weitere Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz II benötigt,
kann sich im Internet und folgender Adresse informieren:

http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/

oder bei den Pflegestützpunkten im Kreis Ahrweiler:


Pflegestützpunkt
Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft

Bahnhofstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Tel.: 02641 / 759850
Fax: 02641 / 759851

Pflegestützpunkt
Remagen/Sinzig

Lindenstr. 7
53489 Sinzig

Tel.: 02642 / 991156
Fax: 02642 / 991253

Pflegestützpunkt
Bad Breisig/Brohltal

Im Joch 1
56651 Niederzissen

Tel.: 02636 / 800554
Fax: 02636 / 800697

Pflegestützpunkt
Adenau-Altenahr

Kirchstr. 15-19
53518 Adenau

Tel.: 02691 / 305612 oder 305613
Fax: 02691 / 30588612 oder 305698

Zum Zeitungsartikel Stadtzeitung >>


Jahresprogramm 2017 der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde vorgestellt …


Die MitarbeiterInnen der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine
haben das neue Jahresprogramm 2017 jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt.

von links nach rechts: Ralph Seeger – Betreuungsverein des SKFM–Ahrweiler,
Hildegard Tempel und Andrea Sebastian – Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde
der Kreisverwaltung, Uwe Moschkau – Betreuungsverein des Diakonischen Werkes

Der ansprechende Flyer ist mit den wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartnern
ein unerlässlicher Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung und gibt Informationen
zur Arbeit der Betreuungsvereine.

Auch ist der Flyer eine gute Handreichung für Angehörige, die eine Betreuung führen
und für alle, die sich für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder als ehrenamtlicher
Betreuer interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung von Betreuungen an ehrenamtl.
Betreuer sowie die Führung von gesetzlichen Betreuungen durch eigene hauptamtliche
Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die eng mit der Betreuungs-
behörde der Kreisverwaltung zusammenarbeiten.

Die beiden Betreuungsvereine zählen insgesamt 248 Mitglieder und führen mit ihren
haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern insgesamt 262 Betreuungen.

Im Jahr 2016 wurden 272 Beratungen von den Betreuungsvereinen im Kreis Ahrweiler
durchgeführt, also 20 mehr als im Vorjahr.
Außerdem wurden und werden auch in diesem
Jahr Veranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung angeboten.

Auf Wunsch können die Mitarbeiter der Betreuungsvereine zu diesen Themen auch von
Firmen, Vereinen, Kirchengemeinden oder anderen Institutionen als Referenten angefragt
werden.

637 Personen besuchten im vergangenen Jahr Veranstaltungen der Betreuungsvereine
von Diakonie und SKFM.

Mit 384 Personen haben sich noch mehr Menschen als im Vorjahr über
„Vorsorgende Maßnahmen“ informiert.

Gefördert werden die Betreuungsvereine durch das Land Rheinland-Pfalz und
den Kreis Ahrweiler.

Das Programm liegt in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen
und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler aus oder kann direkt über diesen Link
als .pdf-Datei heruntergeladen werden:

Jahresprogramm 2017 - Download als .pdf >>

Zum Zeitungsartikel Rheinzeitung >>

Zum Zeitungsartikel Stadtzeitung >>

Wer sich für die ehrenamtliche Mitarbeit und Übernahme einer gesetzlichen Betreuung
interessiert, kann sich mit einem der Betreuungsvereine in Verbindung setzen.

Kontakt:

SKFM-Ahrweiler

Ansprechpartner: Herr Ralph Seeger | Tel: 02641/201278

E-Mail: info@skfm-ahrweiler.de

Wann müssen Kinder für Ihre alten Eltern zahlen?


„Elternunterhalt“:
Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger vom SKFM informierten
am 22.11.2016

Kinder haben gegenüber ihren Eltern eine lebenslange Unterhaltspflicht.
Müssen Vater oder Mutter ins Heim, kann es für ihre Töchter und Söhne teuer werden.

Doch mit welchen Belastungen müssen Kinder tatsächlich rechnen und welche Möglichkeiten
gibt es, diese zu verringern? Antworten hierauf gaben Rechtsanwalt David Schnöger
und Ralph Seeger vom SKFM Ahrweiler bei der Informationsveranstaltung „Elternunterhalt“
in der Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Vor vielen interessierten Teilnehmern erklärten die beiden Referenten Voraussetzung
zum Elternunterhalt, was unter „Schonbeträgen“ zu verstehen ist, was wie angerechnet
und verrechnet werden kann.

Mehr zum rechtlichen Bereich war von Rechtsanwalt David Schnöger zu erfahren,
der auch einzelne Berechnungen beispielhaft vorstellte. Ralph Seeger informierte
im Anschluss über den Sozialhilferechtlichen Bedarf, Anspruch - Schonvermögen des
Betroffenen und beantwortete die Frage, was der Betroffene an Einkommen und
Vermögen einsetzen muss, bevor der Unterhalt vom Kind eingefordert wird.

Entscheidend ist auch dann die „Leistungsfähigkeit des Kindes“, weshalb eine
Einkommensermittlung vorgenommen werden muss.

Die Unterhaltspflicht gilt nur bei „Verwandten in gerader Linie“, also bei Ehepartnern,
eigenen Kindern und Eltern.

Gegenüber Geschwistern und Verschwägerten und auch gegenüber Schwiegereltern
besteht keine Unterhaltspflicht.

Zum Zeitungsartikel Stadtzeitung 27.12.2016 >>

Zum Zeitungsartikel BlickAktuell 07.01.2017 >>

 

Patientenverfügung aus ethischer und juristischer Sicht


Jurist und Theologe informierten am 08.11.2016 in Bad Neuenahr auf Einladung der Betreuungsvereine

In jeder Hinsicht erhellend war der Abend in der Katholischen Familienbildungsstätte
Bad Neuenahr-Ahrweiler, zu dem die Betreuungsvereine des Diakonischen Werkes und
des SKFM–Ahrweiler zwei Referenten unterschiedlicher Fachgebiete eingeladen hatten.

Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk, Dipl. Theologe Albert Krämer, Rechtsanwalt
David Schnöger und Ralph Seeger vom SKFM freuten sich, 71 interessierte Zuhörerinnen
und Zuhörer
begrüßen zu können.

Uwe Moschkau und Ralph Seeger wiesen gleich zu Beginn auf die Wichtigkeit hin,
eine Willenserklärung zum Behandlungswunsch in guten Zeiten zu verfassen,
da auch Ehepartner und Kinder nicht ohne Bevollmächtigung oder gesetzliche Betreuung
entscheiden dürfen, ob eine Behandlung beim nicht einwilligungsfähigen Patienten
durchgeführt werden darf. Die beiden Referenten gaben praktische Tipps zur Erstellung
einer Patientenverfügung.

Um diese rechtswirksam zu verfassen, bedarf es grundsätzlicher Voraussetzungen,
wie das jüngste BGH-Urteil gezeigt hat, über das Rechtsanwalt David Schnöger ergänzend
sprach. Demnach muss eine Patientenverfügung konkret formuliert sein. Dabei können
die Betreuungsvereine helfen.

Generell braucht es formaljuristische Voraussetzungen, damit eine Patientenverfügung
auch anerkannt werden kann, erläuterte Schnöger die gesetzlichen Grundlagen.

Der Rechtsanwalt benannte notwendige juristische Voraussetzungen, soll eine
lebenserhaltende Maßnahme beendet werden. So ändert sich die Vorgehensweise
je nachdem, ob eine bzw. ob keine schriftliche Patientenverfügung vorliegt.
Zur Frage, wie der mutmaßliche Wille eines Menschen ohne Patientenverfügung
ermittelt werden kann, hatte der Bundesgerichtshof vor einem Jahr beschlossen
und festgestellt, dass es keine Entscheidungsbefugnis für Ehepartner und Kinder gibt.
„Bedenklich“ nannte Rechtsanwalt Schnöger Vorlageformulare, die nur noch anzukreuzen
sind. Und er riet dem Publikum:

„Setzen Sie sich mit dem Thema und mit Ihrer Patientenverfügung wirklich
auseinander. Textbausteine der Vorlagen können aber durchaus als Formulierungshilfen
genutzt werden.“

Albert Krämer berichtete im Anschluss über die Arbeit des Ethik-Komitees im Krankenhaus
Maria Hilf und führte aus, wie das Komitee Entscheidungen unterstützt, wenn keine schriftliche Patientenverfügung vorliegt. Seine Beispiele aus dem Krankenhausalltag gaben den Zuhörern plastische Einblicke.

Immer wieder wurde von allen Referenten betont, wie wichtig es ist, Behandlungswünsche
am Ende des Lebens oder in einer palliativen Situation mit den Angehörigen, Freunden und
vor allem mit dem möglichen Bevollmächtigten zu besprechen. Denn nur wer weiß, was der
Ehepartner oder die Eltern wollen, kann die Wünsche auch guten Gewissens umsetzen und einfordern.

Die interessierten Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, den Referenten Fragen zu stellen
und erhielten auf diese Weise kompetente Antworten und Hilfestellungen. Spannend
wurde es auch, als die Umsetzung und Akzeptanz älterer Patientenverfügungen thematisiert
wurde sowie die Registrierung einer Patientenverfügung beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer oder bei der Frage, ob in jedem Krankenhaus ein Ethik-Komitee tätig ist.

Außerdem wurden praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung an die Hand
gegeben.

Zum Zeitungsartikel Stadtzeitung 27.12.2016 >>

Zum Zeitungsartikel BlickAktuell 31.12.2016 >>